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Jobben & Finanzen

Jobben

Viele Studierende jobben neben dem Studium. Manche ergänzen damit ihr BAföG, andere müssen zumindest phasenweise ihr Studium selbst finanzieren. Dabei musst du beachten wie sich das Jobben mit der Krankenkasse und dem BAföG verhält und wann du entweder sozialversicherungspflichtig und oder auch einkommenssteuerpflichtig wirst.

Infos zum Jobben

Viele Studierende finanzieren ihr Studium zusätzlich mit einem Nebenjob

Es gibt verschiedene Arten von Nebenjobs für Studierende:

  • Geringfügige Beschäftigung, auch Mini-Job oder 520 Euro-Job genannt
  • Beschäftigung mit einem Verdienst von über 520 Euro im Monat
  • Werksstudent/in
  • Kurzfristige Beschäftigung oder Semesterferien-Job
  • Teilzeitjob
  • Honorartätigkeiten

Bei jeder Art von Nebenjob solltest du folgende Aspekte beachten:

  • Liegt das monatliche Einkommen über  den Einkommensgrenzen der Familienversicherung (Krankenkasse)  oder des  BAföG?
  • Ist das Jobangebot frei von Sozialabgaben bzw. gilt diese Beschäftigungsform noch als Nebenjob, damit ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben kann?
  • Muss ich Einkommensteuern bezahlen?

Zu diesen Fragen, zu  den Auswirkungen von verschiedenen Jobs  auf Sozialabgaben und Steuern oder auch zu den Vor- und Nachteilen von sozialversicherungspflichtigen Jobs beraten wir dich gerne.

Ein guten Überblick über das Thema bietet das → Deutsche Studentenwerk

 

Sozialversicherungspflicht

Viele Arbeitgeber*innen nutzen gerne die verschiedenen Möglichkeit Studierende ohne oder mit geringen Sozialabgaben zu beschäftigen. Damit können sie einen Teil des sonst üblichen Bruttolohnes einsparen. Für Studierende kann es durchaus auch Sinn machen einen sozialversicherungspflichtigen Halbtagsjob anzunehmen, wenn er sich zeitlich und kräftemäßig mit dem Studium vereinbaren lässt. Ein Nebenjob kann ein guter Einstieg in das Berufsleben sein, indem ihr wichtige Erfahrungen macht. Eventuell lohnt es sich dafür, wenn Ihr z. B. unter 25  seid, auf die Familienversicherung zu verzichten und dafür sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.

Überblick Sozialversicherungspflicht:

Als Studierende*r zahlst du Beiträge zur Kranken-, Pflege-  Arbeitslosen- und Rentenversicherung,

wenn du

  • regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest
  • einen befristeten Vollzeitjob annimmst, der länger als drei Monate dauert
  • in einem Jahr 26 Wochen oder mehr in unterschiedlichen befristeten Vollzeitjobs beschäftigt bist.

Beiträge zur Rentenversicherung werden fällig, wenn du

  • mehr als 520 Euro in Monat verdienst
  • nur in den Semesterferien vollzeitbeschäftigt bist

Keinerlei Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn

  • dein Verdienst nicht mehr als 520 Euro im Monat beträgt.
  • du nicht länger als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr  arbeitest, was auch für die Semesterferien gilt.
  • du ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvierst.

Mehr Hinweise darüber können wir dir in der Sozialberatung geben. Auch die Hochschulberater*innen der Krankenkassen sind wichtige Ansprechpartner* für Fragen zu Sozialversicherungen.

Studienfinanzierung

Wir bieten einen ersten Überblick über verschiede Formen der Studienfinanzierung:

Infos zum Jobben

Wir geben dir einen ersten Überblick über die Vor- und Nachteile folgender Optionen:

BAföG

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderung und stellt die wichtigste Finanzierungshilfe für Studierende dar. Genauere Infos und konkrete Anfragen bekommst du hier: zur BAföG-Übersicht

Studiendarlehen der Daka

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) gewährt Studierenden ein zinsloses Studiendarlehen für das Studium an einer staatlichen Hochschule in Köln, der Katholischen Hochschule NRW und der CBS International Business School. Hierzu ist ein Bürge notwendig. 
Ansprechpartner für Information und persönliche Beratung beim Kölner Studierendenwerk ist Santino Calanni

Bildungskredit des Bundes

Alle Studierenden die auch  BAföG-berechtigt sind, können ab dem dritten Semester beim Bundesverwaltungsamt einen auf maximal 24 Monate befristeten zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Weitere Informationen erhältst Du in der Abteilung Studienfinanzierung des Kölner Studierendenwerks oder beim → Bundesverwaltungsamt unter der Telefon-Hotline 0228 993 58 - 4492.

Studierendenförderungsfonds der Universität

Studierende der Universität zu Köln, der Deutschen Sporthochschule und der Hochschule für Musik und Tanz können über den Studierendenförderungsfonds ein Darlehen für den Studienabschluss bekommen. Weitere Informationen erhältst du im SSC der Universität zu Köln bei Anke Malecha.
Tel. 0221 470 - 7141
Email: sff@verw.uni-koeln.de