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Krankenversicherung

Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule wirst du als Studierende*r krankenversicherungspflichtig. Bis zum 25. Lebensjahr kannst du in der Regel beitragsfrei über deine Eltern in der der Familienversicherung mitversichert sein. Ab 25 Jahren musst du dich mit moderaten Beiträgen studentisch versichern. Mit 30 musst du dich in der Regel freiwillig versichern. Welche genauen Bedingungen und Ausnahmen es in deiner speziellen Situation gibt und welche Auswirkungen verschiedenen Formen der Beschäftigung auf die studentische Versicherungspflicht haben, erfährst du bei einem Termin und Anruf in der Sozialberatung. Auch die Frage, ob du dich privat oder gesetzlich versicherst, solltest du dir zu Beginn des Studiums stellen. Im Folgenden findest du einige Infos:

Infos zur Krankenversicherung

Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr

Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert werden, sofern diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und so lang dein monatliches Einkommen 520 Euro bei einem Minijob nicht überschreitet.

Studentische Pflichtversicherung

Nach Ablauf der Familienversicherung oder bei Überschreiten des oben genannten Einkommens kannst du dich in einem Studierendentarif versichern. Die Kosten inklusive Pflegeversicherungsanteil belaufen sich bei gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zwischen 100 und 120 Euro monatlich.

Freiwillige Krankenversicherung

Nach Ablauf des Studiums oder ab Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Pflichtversicherung. Dann gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Hier variieren die Kosten. Es gibt Ausnahmetatbestände, die im Einzelfall eine Verlängerung der studentischen Versicherung begründen (Nachteilsausgleich).

Privat oder gesetzlich Krankenversichert?

Wenn deine Eltern privat versichert sind, kannst du mit der Aufnahme eines Studiums selbst entscheiden einer gesetzlichen Versicherung beizutreten. Allerdings musst du dann den oben genannten Studententarif bezahlen. Für Kinder von Beamt*innen kann es durch die Beihilfen günstig sein in der PKV der Eltern zu bleiben.

Achtung, während des Studiums kannst du grundsätzlich nicht mehr zwischen den Versicherungssystemen wechseln!

Details dazu kannst du in unserer Beratung erfahren oder auch bei den Hochschulberater*innen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der folgenden Artikel des Deutschen Studentenwerks gibt einige Hinweise zur Entscheidungshilfe für die richtige Art der Krankenversicherung im Studium

Zum Artikel → Private Krankenversicherung: Sinnvolle Alternative? 

Krankenversicherung für internationale Studierende

Wenn du in Deutschland studierst, musst du Mitglied in einer Krankenkasse sein. Aus dieser Pflichtversicherung leitet sich in vielen Fällen das Recht  auf eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ab. (GKV) Die Mitgliedschaft in einer GKV kann auch für viele internationale Studierende von Vorteil sein, weil sie einen umfassenden Gesundheitsschutz bietet. Private Krankenversicherungen können günstiger, aber weniger umfangreich sein. Viele  wichtigen Infos zur Krankenversicherung hat das Deutsche Studentenwerk hier für dich zusammengefasst:

 Information for international Students: Krankenversicherung

Wir raten dazu sich gut zu Informieren und die Vor- und Nachteile gut abzuwägen.

Du kannst auch die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks kontaktieren, die dich kostenlos und vertraulich berät.

Private Krankenversicherung „VELA“

Das Deutsche Studentenwerk hat einen Rahmenvertrag über einen vergleichsweise günstigen privaten Krankenversicherungstarif abgeschlossen. Versichern können sich ausländischen Studierende über 30 Jahre bzw. ab dem 14. Fachsemester, Doktorand*innen, Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen, Arbeitssuchende nach Studienabschluss, mitreisende Familienangehörige.

Die Tarife VELA light, VELA optimal und VELA Basis beinhalten jeweils unterschiedliche Leistungen. Einen umfassenden Schutz bietet der Tarif VELA optimal, der vom Deutschen Studentenwerk empfohlen wird.

Hier gehts zur → Krankenversicherung der VELA

Studierende aus der EU

Alle Studierenden, die an einer Universität in Deutschland studieren möchten, benötigen eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Studierende aus dem EU-Ausland (EU/EWR). Der Nachweis über eine Krankenversicherung ist für die Immatrikulation an einer deutschen Universität erforderlich. Um den Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland in Deutschland zu nutzen, benötigen Studierende die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Studierende aus dem EU-/EWR-Ausland, die ein Vollstudium in Deutschland aufnehmen möchten, können aufgrund der Sozialversicherungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und des EWR die EHIC bei der Immatrikulation vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Studierenden zwar an einer deutschen Universität immatrikuliert sind, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aber weiterhin im Heimatland haben. Verlagern Studierende aus dem EU-/EWR-Ausland während ihres Vollstudiums ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Deutschland (z.B. durch Selbstfinanzierung des Studiums), erhalten deutsche Fördergelder oder haben die Absicht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, fallen sie aus der heimischen Krankenversicherung. Sie müssen sich dann bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich versichern. Den Nachweis über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung können die Studierenden dann bei der Universität vorlegen. Die EHIC ist eigentlich für kürzere Auslandsreisen gedacht und sichert die ärztliche Versorgung in Notfällen. Die Kosten übernimmt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Reiseland und rechnet später mit der Versicherung im Heimatland ab. Schwierig kann das bei bestimmten Leistungen werden, die nicht der Notfallversorgung zugerechnet werden – zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft oder bei Psychotherapie.

→ Informationen über EHIC – Europäische Krankenversicherungskarte

Mietrecht

Wenn du Unklarheiten und Probleme in Bezug auf Mietfragen (Kündigungen, Nebenkostenabrechnung, Fragen zur Untervermietung) hast, kannst du dich an die Sozialberatung wenden. Wir ordnen den Fall zunächst ein und können dir gegebenenfalls eine kostenfreie Kurzmitgliedschaft beim Kölner Mietverein ausstellen.

Weitere Fragen, mit denen du dich an uns wenden kannst:

Fragen zur Halbwaisenrente und Sozialversicherungen