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Unser ausführlicher Fragenkatalog
BAföG A–Z

Damit du schnell und einfach Antworten auf deine Fragen zum BAföG bekommst, haben wir alle Tipps und Hinweise auf dieser Seite für dich aufgelistet. Klicke dich durch und erfahre alles von A wie „Antragsstellung“ bis Z wie „Zuständiges BAföG-Amt“.

Antragsstellung jetzt auch online unter www.bafoeg-digital.de möglich!

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Abbruch des Studiums

Wer sein Studium abbricht und BAföG bezieht, muss das BAföG-Amt umgehend über den Abbruch informieren und so schnell wie möglich die Exmatrikulationsbescheinigung zusenden. Denn die BAföG-Zahlung endet mit dem Monat, in dem die Exma ausgestellt wurde (und nicht mit dem Ende des Semesters). Falls du überlegst, später ein anderes Studium zu beginnen, informiere dich über einen Fachrichtungswechsel.

Ablehnung

Es gibt verschiedene Arten der Ablehnung:

Eine Ablehnung dem Grunde nach bedeutet, dass die Voraussetzungen, BAföG zu erhalten, nicht erfüllt sind (z.B. beim zweiten Bachelor oder zweiten Master). Die Begründung wird im Schreiben deutlich benannt.

Eine Ablehnung mangels Mitwirkung begründet sich auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) und bedeutet, dass ihr die maximale Einreichungsfrist für fehlende Unterlagen nicht eingehalten habt. In diesem Fall gibt es für euch eine letzte vierwöchige Frist.

Aber denk dran: Die Zeit, die ihr ohne zu handeln ins Land gehen lasst, verzögert die erste Auszahlung von BAföG!

Adressänderung

Wer Leistungen vom Staat bezieht (und BAföG gehört dazu), hat Recht und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, immer und umgehend die eigene neue Anschrift mitzuteilen, indem man den neuen Mietvertrag sendet – am schnellsten per E-Mail an bafoeg@kstw.de.

Aktualisierungsantrag

Wenn deine Eltern jetzt weniger Einkommen haben als vor 2 Jahren, dann stelle unbedingt einen Aktualisierungsantrag (Formblatt 7 | Download (PDF)) und zwar jederzeit während deines Bewilligungszeitraums. Deine Förderungshöhe wird dann neu berechnet und du erhältst ggf. einen höheren Förderungsbetrag.

Altersgrenze

Prinzipiell gilt folgende Altersgrenze beim BAföG:

Wer bei Beginn des Studiums das 45. Lebensjahr nicht überschritten hat, ist förderungsfähig.

Ansprechpartner*in

Wer ist für dich zuständig beim BAföG-Amt? Das ist nach Hochschule und Nachnamen eingeteilt. Wer das bei dir ist, erfährst du, wenn du einen Termin vereinbarst.

➜ Hier kannst du einen Termin vereinbaren

Schick uns eine Mail an bafoeg@kstw.de mit deiner Telefonnummer (Förderungsnummer im Betreff). Solltest du noch keine Förderungsnummer haben, gib unbedingt die Hochschule an, an der du studierst. Nur so können wir deine Mail richtig zuordnen. 

 

Anspruch auf BAföG

Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status gem. §8 BAföG, eine Hochschulzugangsberechtigung, noch kein abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelor-Master-Kombination) und unter 45 Jahre? Dann bist du höchstwahrscheinlich BAföG-berechtigt. Vereinbare jetzt deinen Termin und lass dich bei uns dazu beraten.

Antragstellung

Stelle deinen Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG) möglichst früh (z.B. direkt nach der Abi-Feier), auch wenn du noch nicht weißt, an welche Hochschule du gehen wirst. Sollte dein Studienort dann nicht Köln sein, senden wir deine Unterlagen an das zuständige Studierendenwerk deines tatsächlichen Studienorts.

Auslands-Semester

Das BAföG unterstützt dich auch, wenn du ein Auslandssemester planst oder komplett im Ausland studieren willst. Den Antrag auf Auslands-BAföG solltest du früh genug (mindestens 6 Monate vorher!) beim Auslands-BAföG-Amt stellen. Unter → bafög.de findest du heraus, welches Amt für das Land zuständig ist, in das du reisen willst.

Super Tipp: Verlängert deine Förderung im Innland. (ggf. bis zu einem Jahr)

Ausländische Studierende

Bei Studierenden mit einer anderen Nationalität als der deutschen kommt es auf die Art ihres Aufenthaltstitels an, ob sie BAföG berechtigt sind (nachzulesen in §8 BAföG). Lass dich beraten, wenn du unsicher bist, was auf dich zutrifft.

Zu unserem Beratungsangebot

Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung findet immer zum Monatsende für den nächsten Monat statt, also z.B. Ende September für den Monat Oktober. Warum? Damit ihr eure Miete rechtzeitig zahlen könnt, die zu Monatsbeginn fällig ist!

Wer rechtzeitig seinen BAföG-Antrag stellt und die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält die erste Zahlung kurz vor dem Monat, in dem das Studium beginnt (z.B. Ende August für die TH-Studis, Ende September für die Uni-, HfMT-, SpoHo-Studis).

Wichtig: Die Auszahlung erfolgt für alle Studis in NRW über die Landeskasse Düsseldorf, also nicht vom jeweiligen BAföG-Amt.

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BAföG-Amt

Das Amt für Ausbildungsförderung, kurz „BAföG-Amt“ oder auch Studienfinanzierung genannt, befindet sich in der Universitätsstr. 16, 50937 Köln. Außen hängt ein roter Briefkasten für eure Anträge oder Nachreichungen. Drinnen befindet sich der Infopoint, wo ihr auch Unterlagen abgeben könnt. Unsere Außenstelle am Campus Gummersbach befindet sich in der Steinmüllerallee 1, 51643 Gummersbach.

BAföG-Rechner

BAföG wie die Profis zu berechnen, um vorher schon zu wissen, ob sich ein Antrag lohnt, ist eine verlockende Idee. Bisher können wir keinen BAföG-Rechner empfehlen, der den User mit allen Facetten durch das umfangreiche Terrain steuert. Die zuverlässigsten BAföG-Rechner sind unsere Mitarbeiter von der Abteilung Studienfinanzierung, Universitätsstr. 16, 50937 Köln. 

Behindertenfreibetrag

Bei der BAföG-Berechnung werden Freibeträge vom Einkommen der Eltern abgezogen, wenn in der Familie (Eltern, Geschwister, du selbst) ein Grad der Behinderung festgestellt wurde (ab 30 %). Diese Berücksichtigung erhöht deinen Förderungsbetrag!

Beratung

Das BAföG-Gesetz ist umfangreich. Die Profis vom BAföG-Amt beraten dich gerne. Vereinbare jetzt deinen individuellen Beratungstermin für BAföG - entweder persönlich vor Ort oder bequem per Telefon!

➜ Termin vereinbaren

Bescheid

Der sog. Leistungsbescheid wird dir zu Beginn deines Bewilligungszeitraums zugesandt und gilt i.d.R. für 12 Monate (vgl. Seite 1 des Bescheids). Wenn sich in diesem Zeitraum etwas ändert, das die Berechnung beeinflusst (dein Einkommen erhöht sich über 538,- Euro/ Monat, du ziehst zu Hause aus, veränderte Situation deiner Geschwister, Aktualisierung des Einkommens der Eltern, du bekommst ein Kind, etc.), teilst du es sofort dem BAföG-Amt mit und erhältst einen neu berechneten Bescheid.

Bewilligungszeitraum

BAföG steht dir für einen kompletten „Ausbildungsabschnitt“ zu, also z.B. für 6 – 7 Semester im Bachelor und 3 – 4 Semester im Master. Während der Förderung wird dein Studium in „Bewilligungszeiträume“ unterteilt, die meistens 2 Semester umfassen, also 12 Monate. Ein Antrag steht also in der Regel für 12 Monate. Dann stellst du einen Folgeantrag, denn das Elterneinkommen verändert sich jedes Jahr und dein Förderungsbetrag muss deshalb neu berechnet werden.

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Corona

Gute Nachrichten: Die vier Semester SoSe 2020 bis WiSe 2021/22 werden beim BAföG nicht gezählt, das heißt du wirst länger gefördert! 

Lass dich von uns beraten, am besten mit einer Rückrufbitte per E-Mail an bafoeg@kstw.de

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Daka

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke Nordrhein-Westfalen e.V. bietet ein zinsloses Darlehen für Studierende in NRW an.

→ Daka

Darlehensanteil

Die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (Geschenk vom Staat!) und einem Darlehensanteil, der zinslos ist und von dir 5 Jahre nach Regelstudienzeit zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist dieser Darlehensanteil auf 10.010 Euro gedeckelt.

Datenschutz

Wir schützen deine Daten und damit dich! Corona-bedingt dürfen wir dich am Telefon nur über Details informieren, wenn du deine Förderungsnummer, Steuer-ID und IBAN durchgibst.

Deckelung

Eigentlich ist BAföG zur Hälfte ein Zuschuss vom Staat (Geschenk!) und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen, das du zurückzahlen musst. Deine Hälfte ist allerdings limitiert (gedeckelt) und zwar auf 10.010 Euro! Wenn du z.B. im Bachelor und Master die Höchstförderung bekommen und damit ca. 49.000 Euro BAföG erhalten hast, musst du nicht die ganze Hälfte (24.500 Euro) zurückzahlen, sondern nur den gedeckelten Anteil von 10.010 Euro.

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Ehepartner

Wenn du verheiratet bist oder während des Studiums heiratest, gehört zur BAföG-Berechnung auch der Einkommensnachweis deines Ehepartners oder deines/deiner eingetragenen Lebenspartners/partnerin und das Formblatt 3.

Formblatt 3 | Download (PDF)

Einkommen (Eltern/ Ehepartner)

Der Einkommensnachweis der Eltern (nur leibliche und Adoptiv-Eltern! Stiefeltern sind nicht berechnungsrelevant) und des Ehepartners muss ein offizieller Nachweis sein. Das sind z.B. der Einkommensteuerbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung, der Dezember-Gehaltsnachweis, der Rentenbescheid, Nachweise vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Zur Berechnung wird das Einkommen vom vorletzten Jahr benötigt (z.B. von 2022, wenn du in 2024 einen Antrag stellst). Sollte das Einkommen heute niedriger sein, stellt man zusätzlich einen Aktualisierungsantrag.

Formblatt 7 – Aktualisierungsantrag | Download (PDF)

Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II (Anlage zu Formblatt 3): Diese Zusatzerklärung müssen nur die Eltern ausfüllen, die ihre Steuererklärung für das vorletzte Jahr noch nicht beim Finanzamt abgegeben haben oder diejenigen, deren Steuerbescheid „anfechtbar“ ist. Frag deine Eltern, ob einer dieser beiden Fälle auf sie zutrifft.

Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II (Anlage zu Formblatt 3) | Download (PDF)

Einkommen (Studi)

Zur Berechnung gehört auch dein Einkommen während eines Bewilligungszeitraums. Innerhalb von 12 Monaten kannst du 6.456 € nebenher verdienen (bei Selbständigen, Honorarkräften und Gewerbetreibenden 5.240€), ohne das vom BAföG etwas abgezogen wird. Beim ersten Antrag trägst du dein voraussichtliches Einkommen ein. Sollte sich das ändern (erhöhen), teilst du das dem BAföG-Amt mit. Am Ende des Bewilligungszeitraums sendest du alle Einkommensnachweise für diesen Zeitraum an das BAföG-Amt.

Formblatt 1 | Download (PDF)

Elternunabhängiges BAföG

Wenn vor deinem Studium insgesamt 6 Jahre Ausbildung und Voll-Erwerbstätigkeit liegen oder du nach dem 18 Lebensjahr bereits 5 Jahre voll Erwerbstätig warst, kannst du elternunabhängig gefördert werden. Sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob du diese Voraussetzungen erfüllst.

➜ Termin vereinbaren

Erstantrag

Wer das erste mal einen BAföG-Antrag stellt, der braucht unsere hilfreiche Checkliste.

Exmatrikulation

Über den Abbruch deines Studiums tauschst du dich am besten mit unseren BAföG-Profis aus. BAföG-Beratung: Jetzt Termin vereinbaren!

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Fachrichtungswechsel

Was hat dein Fachrichtungswechsel mit BAföG zu tun? Es gibt die Möglichkeit, auch dein neues Studium vom ersten Semester an mit BAföG zu fördern, wenn du nach dem 1., 2. oder 3. Fachsemester wechselst. Bei einem späteren Wechsel benötigst du einen wichtigen oder unabweisbaren Grund – lass dich dazu von unseren BAföG-Profis beraten.

Flexibilitätssemester

Neuerung ab Wintersemester 24/25: Alle Studierenden dürfen ohne Angabe von Gründen einmalig (im BA oder MA) ein Semester länger BAföG erhalten als bisher. 

Folgeantrag

Der Folgeantrag ist für dich super einfach: Nur Formblatt 9 ausfüllen (eine Seite) und die Studienbescheinigung einreichen. Alle anderen Nachweise entfallen für dich. Deine Eltern reichen Formblatt 3 und Einkommensnachweise für das vorvorletzte Jahr ein.

Formblätter

Für einen Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG) füllst du beim ersten Antrag das Formblatt 1 aus, danach Formblatt 9 und deine Eltern immer  jeweils das Formblatt 3.

Formblatt 1 | Download
Formblatt 3 | Download
Formblatt 9 | Download

Förderungshöchstdauer

Das BAföG-Amt darf dich so lange fördern, wie es die Regelstudienzeit deines Studiengangs vorsieht (vgl. Studienbescheinigung). Überschreitest du die Regelstudienzeit und brauchst weiterhin Förderung?

Die Lösung: Das Flexibilitätssemester

Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Förderung möglich, z.B. nach einem Auslandssemester, bei Schwangerschaft, Kindeserziehung, Gremientätigkeit, etc.

Fristen

Ab dem Monat, in dem du deinen Antrag gestellt hast, steht dir Förderung durch BAföG zu, frühestens ab Studienbeginn. Stellst du den Antrag z.B. im Juli und dein Studium beginnt im Oktober, steht dir das BAföG ab Oktober zu und wird Ende September ausgezahlt. Wenn du den Antrag aber erst im November stellst, hast du den Anspruch auf Förderung für den Monat Oktober verloren. Dein Anspruch auf BAföG beginnt dann erst im November. Wer schlau ist, stellt seinen ersten Antrag und die Folgeanträge 2 Monate vor Beginn des Studiums bzw. vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums.

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Geschwister (Anrechnung)

Geschwisterkinder sind sehr wichtig, damit dein Förderungsbetrag möglichst hoch wird! In Formblatt 3 sollen deine Eltern alle Kinder (auch Stief- und Pflegekinder!) eintragen, egal was sie tun und wo sie sind: Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Promotion, FSJ, Aupair oder arbeitslos. Dabei ist nicht wichtig, ob sie bei den Eltern wohnen oder nicht – das spielt erst später bei der Berechnung eine Rolle. Nur die Geschwister, die ihren Lebensunterhalt komplett alleine verdienen, brauchen nicht ins Formblatt 3 eingetragen zu werden.

Formblatt 3 | Download (PDF)

GEZ

Gremientätigkeit

Wer während des Studiums offiziell für ein studentisches Gremium wie Fachschaft, → AStA. o.ä. arbeitet, kann 1-2 Semester länger gefördert werden, weil diese Arbeit vom BAföG-Gesetz als Verzögerungsgrund im Studium anerkannt wird. 

 

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Härtefreibetrag

Hochschulwechsel

Wenn du während des Studiums die Hochschule (dabei aber nicht die Fachrichtung) wechselst, informiere frühzeitig das alte und das neue zuständige BAföG-Amt darüber. Dann werden deine Unterlagen dorthin gesandt. An deiner Förderung ändert sich nichts.

Höchstsätze

Mit der 29. BAföG-Novelle, die ab Wintersemester 2024/25 gilt, erhöhten sich die Bedarfssätze und Pauschalen. Die maximale Förderung (sog. Höchstsatz) für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und sich selber krankenversichern müssen liegt z.Zt. bei 992 Euro im Monat. Mit einem Kind sogar bei 1.152 €. Wer über die Familie krankenversichert ist, kann 855 Euro/ Monat erhalten, wer dabei zu Hause wohnt 534 Euro. Bei über 30 Jahre kannst du bis zu 1.088 Euro BAföG bekommen.
 

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Kinder

Falls du schon selbst Kinder hast oder während des Studiums ein Kind bekommst, greifen wir dir finanziell unter die Arme mit 160 € mehr BAföG pro Monat, höheren Einkommensgrenzen für dich und einer verlängerte Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. Vereinbare jetzt einen Termin und lass dich beraten.

Download |  Formblatt 4

Krankenversicherungszuschlag

Sobald du dich selber krankenversichern musst (meistens ab 25), hilft dir das BAföG auch hier finanziell weiter: Wenn du den Nachweis einreichst, erhältst du entweder den Pauschalsatz von 122 Euro/ Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zum BAföG dazu oder die individuelle Summe, falls du über 30 oder privat versichert bist, bis zu 233 Euro.

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Lebenspartner*in

Dein*e Lebenspartner*in ist für das BAföG nur interessant, wenn es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, da sie einer Ehe gesetzlich gleich steht. Wie beim Ehepartner wird für die Berechnung von BAföG dessen Einkommensnachweis benötigt und das Formblatt 3.

Formblatt 3 | Download (PDF)

 

Leistungsnachweis

Nur ein einziges Mal in deinem Studium - und zwar spätestens ab Beginn des 5. Fachsemesters - benötigt das BAföG-Amt einen sog. „Leistungsnachweis“ über den Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters, um dich weiterhin fördern zu können. Bei den meisten Studiengängen ist das Transcript of Records relevant, das vom Prüfungsamt gestempelt sein muss. Wieviel Punkte du am Ende des 4. Fachsemesters mindestens erreicht haben musst erfährst du beim Prüfungsamt. Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen benötigen zum Nachweis Formblatt 5, das vom Prüfungsamt ausgestellt wird.

Formblatt 5 | Download (PDF)

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Mietnachweis

Um dir die Wohnpauschale mit dem BAföG zahlen zu können, wird ein Nachweis angefordert: Der Mietvertrag oder die Meldebestätigung. Vom Mietvertrag brauchst du aber nicht alle Seiten zu kopieren, sondern nur die wichtigsten (Mietparteien, Adresse, Mietbeginn, Unterschriften).

Mietpauschale

Minijob

In einem Zeitraum von 12 Monaten darfst insgesamt bis 6.456,- Euro verdienen. Das sind im Schnitt 538,- Euro pro Monat. Es ist aber egal, ob du monatlich dieselbe Summe verdienst, oder z.B. ein paar Monate nichts und dann wieder umso mehr. Kommst du über die Verdienstgrenze, wird das BAföG entsprechend gekappt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Gewerbetreibende, Übungsleiter und Studis mit Kindern gelten andere Grenzen.

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Nebenjob

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Online-Antrag

Antragsstellung jetzt auch online unter www.bafoeg-digital.de möglich!

Öffnungszeiten

➜ Termin vereinbaren

Du kannst deine Unterlagen auch am Infopoint abgeben. 

Unsere Öffnungszeiten findest du in unserer Kontaktübersicht. 

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Praktikum

Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Praktikum machst – egal ob freiwillig oder verpflichtend – musst du das dem BAföG-Amt mitteilen, indem du den Vertrag in Kopie sendest. Dann wird geprüft, ob es eine Vergütung gibt und ob sie angerechnet werden muss.

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Rundfunkbeitrag

Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf An­trag vom Rund­funk­beitrag be­freien lassen. Deshalb lohnt es sich sogar einen Antrag zu stellen, wenn man nur den kleinsten Förderungsbetrag erhält (10 €/Monat). Hier ein Rechenbeispiel: Wer im Bachelor-Studium 10 € BAföG/ Monat erhält, bekommt in den 3 Jahren insgesamt 360 € BAföG und spart gleichzeitig 630 € GEZ-Gebühren! Man hat also 1.000 € mehr zur Verfügung und zahlt später nur 180,- € dafür zurück (den BAföG-Darlehensanteil). Deal?

 Die verschiedenen Anmeldeformulare und den Informationsflyer zum Rundfunkbeitrag findest du unter → rundfunkbeitrag.de.

 

 

 

Rückzahlung

Die Rückzahlung deines Darlehensanteils beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer deines Erststudiums und wird über das Bundesverwaltungsamt abgewickelt. Die maximale Rückzahlung beläuft sich auf 10.010 € und ist entweder in Raten à 130 € monatlich möglich oder in einer Summe, was mit weiteren Rabatten begünstigt wird.

Zum → BAföG-Verfahren des Bundesverwaltungsamtes

Für alle BAföG-Empfänger, die zum ersten Mal im Wintersemester 2019 BAföG empfangen haben, gilt: Wer den Darlehensanteil seines BAföGs binnen 20 Jahren nicht tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld endgültig erlassen. 


 

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Schwangerschaft

Falls du während des Studiums schwanger wirst, helfen wir dir mit diversen Vergünstigungen weiter.

➜ Termin vereinbaren

 

Schwerbehinderung

Sprechstunde

Du hast die Wahl: Vereinbare jetzt deinen individuellen Beratungstermin für BAföG - entweder persönlich vor Ort oder bequem per Telefon!

 

Stipendien

Von den ca. 1.000 verschiedenen Stipendien, die es in Deutschland gibt, schließen nur 13 eine BAföG-Förderung aus – alle anderen können parallel zum BAföG beantragt werden. Wenn ihr euch einen guten Überblick verschaffen wollt, empfehlen wir euch die Seite → e-fellows.net.

Studienabbruch

Falls du dein Studium abbrechen willst, musst du uns das sofort mitteilen – wir beraten dich, wie du dann am günstigsten vorgehst.

➜ Vereinbare jetzt deinen Termin

Studienabschlusshilfe

Wenn die Regelstudienzeit überschritten wird, kann eine Studienabschlusshilfe weiterhelfen. Es handelt sich dabei um ein zinsloses Volldarlehen, das auf der BAföG-Berechnung beruht. Es kann für die letzten 12 Monates deines Studiums vergeben werden. 

Studienstarthilfe

Eine einmalige Zahlung von 1.000 € für Erstsemester-Studis unter 25 Jahren, die bis zum Studienbeginn Sozialleistungen bezogen haben. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über bafoeg-digital.de. Wie genau die Voraussetzungen zur Beantragung aussehen, steht hier ➜Studienstarthilfe

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Telefonische Auskünfte

Das BAföG-Gesetz ist umfangreich. Die Profis vom BAföG-Amt beraten dich gerne. Vereinbare jetzt deinen individuellen Beratungstermin für BAföG - entweder persönlich vor Ort oder bequem per Telefon!

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Siehe Datenschutz

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Urlaubssemester

Wenn du ein Urlaubssemester planst, musst du das dem BAföG-Amt umgehend mitteilen, denn während einer Beurlaubung steht dir gem. BAföG keine Förderung zu. Informierst du das Amt nicht, wird das gezahlte Geld für dieses Semester mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zurückgefordert und du riskierst außerdem eine Ordnungswidrigkeitsstrafe.

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Verlängerung der Förderungsdauer

Vermögen

In Formblatt 1  wirst du nach deinem Vermögen gefragt. Mit Vermögen meint das BAföG-Amt alle Werte (auch negative!), die du auf Konten, Sparbüchern, Bausparverträgen und Wertpapieren besitzt, die auf deinem Namen laufen oder für dich angelegt wurden. Falls dir ein PKW oder ein Motorrad gehört (entscheidend ist, wer im Kfz-Brief als Eigentümer genannt ist!) oder z.B. Immobilien oder Grundstücke, zählt das ebenfalls als Vermögen. Die Freibetragsgrenze liegt für unter 30 Jährige bei 15.000€ und für über 30 Jährige bei 45.000 €.

Neu + praktisch: Wenn deine Vermögenssumme unter 10.000 € bleibt, kannst du das Formblatt "Vereinfachte Vermögensfeststellung" benutzen und brauchst keine Nachweise einzureichen!

Formblatt 1 | Download (PDF)

Vorausleistung

Zur Berechnung von BAföG sind Formblatt 3 und das Einkommen der Eltern erforderlich. Falls sich ein Elternteil weigert, diese Unterlagen einzureichen, kann der Weg der sog. „Vorausleistung“ helfen. Das gilt auch für den Fall, dass sich ein Elternteil weigert, einen ggf. errechneten Anteil zu zahlen (falls du nicht den Höchstsatz erhältst). Falls dies auf deine Situation zutrifft, sprich uns an – wir helfen dir weiter und springen finanziell ein (leisten voraus), damit du in Ruhe studieren kannst, während wir die relevanten unterhaltsrechtlichen Fragen mit dem Elternteil klären.

Download | Formblatt 8

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Wiederholungsantrag

Der Wiederholungsantrag ist für dich super einfach: Nur Formblatt 9 ausfüllen (eine Seite) und die Studienbescheinigung einreichen. Alle anderen Nachweise entfallen für dich. Deine Eltern reichen Formblatt 3 und Einkommensnachweise für das vorvorletzte Jahr ein.

Wohnpauschale

Die BAföG-Berechnung schaut nicht, wie hoch deine Miete ist, sondern zahlt eine Pauschale in Höhe von 380 €/Monat, wenn du nicht bei den Eltern wohnst. Die erhältst du auch, wenn du weniger Miete zahlst oder gar keine!

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Zusatzerklärung Eltern

Für die BAföG-Berechnung werden die Einkommensnachweise der Eltern (meistens: Einkommensteuerbescheid) des vorletzten Jahres benötigt. Falls Eltern den noch nicht haben, können sie hilfsweise eine Zusatzerklärung mit den entsprechenden Zahlen ausfüllen.

Zuständiges BAföG-Amt (Inland und Ausland)

Das für deinen Studienort zuständige BAföG-Amt findest du unter → studentenwerk.de

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