Hier helfen wir dir durch den Formblatt-Dschungel und zeigen dir, was du für einen ersten bzw. für einen wiederholten Antrag brauchst.
Gute Nachrichten: Die vier Semester SoSe 2020 bis WiSe 2022 werden beim BAföG nicht gezählt, das heißt du wirst länger gefördert!
Fast alles, was hier abgefragt wird, weißt du auswendig (nachschauen musst du nur deine Bankverbindungsdaten, deine Steuer-ID (steht auf dem Kindergeldbescheid, also die Eltern fragen) und dein „Vermögen“ (s.u.). Manche Fragen treffen gar nicht auf dich zu. Dann einfach einen Strich eintragen.
Download | Formblatt 1 (PDF)
Neu und praktisch für dich: nur eine Seite ausfüllen ohne Nachweise.
Download | Formblatt 9
Von deiner Hochschule hast du – meistens online – eine Immatrikulationsbescheinigung "nach §9 BAföG" erhalten, auf der u.a. die Regelstudienzeit erkennbar ist. Diese brauchen wir.
Nur in diesen Ausnahmefällen brauchst du Formblatt 2: Vorpraktika und EU|FH
Der Begriff „Vermögen“ umfasst alle Werte, die du auf Konten, Sparbüchern, Wertpapieren, etc. besitzt (auch negative Werte, wenn du also im Minus bist) sowie den aktuellen Wert deines PKWs oder Motorrads (aber nur, wenn DU im KFZ-Brief als Eigentümer stehst!), z.B. via → DAT – die Brancheninstitution. Der Nachweis darf nicht älter als 14 Tage vor deinem Antragsdatum sein!
Wenn du nicht zu Hause wohnst (oder in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört), reichst du eine Kopie deines Mietvertrags/ Untermietvertrags ein (nur die wichtigsten Seiten!) oder die Ummeldebescheinigung.
Bist du eigenständig krankenversichert (also nicht über die Familie) oder privatversichert, dann fordere von deiner Krankenkasse einen Nachweis „für das BAFöG-Amt“ an und schicke ihn an uns.
Der Leistungsnachweis ist für viele Studiengänge das Transcript of Records (erkundige dich früh genug beim Prüfungsamt, wieviele Punkte du für deinen Studiengang nach dem 4. Fachsemester haben musst), für manche Studiengänge (z.B. Jura, Medizin, Musik-Studiengänge) wird das Formblatt 5 benötigt. Doch egal welches – es muss vom Prüfungsamt erstellt und gestempelt sein! Wenn du die Punktzahl nicht erreichst, ruf uns an – wir beraten dich.
Download | Formblatt 5 (PDF)
Von jedem Elternteil (leibliche oder Adoptiv-) auszufüllen. Nicht von Stiefeltern!
Download | Formblatt 3 (PDF)
Du hast schon lange keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil? Wir können dir mittels "Vorausleistung" (siehe A-Z) helfen.
Beide Eltern reichen zu ihrem Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeldbescheid (ALG I/ ALG II) oder eine Minijob-Abrechnung.
Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II (Anlage zu Formblatt 3): Diese Zusatzerklärung müssen nur die Eltern ausfüllen, die ihre Steuererklärung für das vorletzte Jahr noch nicht beim Finanzamt abgegeben haben oder diejenigen, deren Steuerbescheid „anfechtbar“ ist. Frag deine Eltern, ob einer dieser beiden Fälle auf sie zutrifft.
Für eure Geschwister ab 16 Jahren wird ein Nachweis benötigt, um hohe Freibeträge vom Elterneinkommen abziehen zu können. Also z.B. von der Schule, dem FSJ, der Hochschule, der Ausbildungsstätte, dem Arbeitsamt oder was auch immer der aktuellen Lebenssituation des Geschwisters entspricht.
Alles, was vom Elterneinkommen abgezogen werden kann, ist gut für deine Förderungshöhe und muss nachgewiesen werden: z.B. Riesterbeiträge vom vorletzten Jahr, Nachweis (aktuell) über den Grad der Behinderung eines nahen Familienmitglieds
Formblatt 3 (pdf)
Bei jedem neuen Antrag
Vom Ehegatten auszufüllen.
Download | Formblatt 3 (PDF)
Einkommensnachweis
Bei jedem neuen Antrag
Dein Ehepartner reicht zum Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeldbescheid (ALG I/ ALG II) oder eine Minijob-Abrechnung. Wer den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr noch nicht hat, benutzt dieses Formblatt – hier müsst ihr Studis auf Seite 2 auch unterschreiben! Wenn dein Ehepartner selber noch in Ausbildung ist, bitte davon einen Nachweis einreichen (Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid o.ä.)
Heiratsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen
Formblatt 4
Fülle dieses Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag zusammen mit deinem Partner aus unter erhalte ggf. 160 € pro Kind unter 14 Jahren.
Download | Formblatt 4
Geburtsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen
Waisenrentenbescheid
Bei jedem neuen Antrag
Reiche den aktuellen Waisenrentenbescheid in Kopie ein und die Sterbeurkunde (nur beim ersten Antrag) des Elternteils
Nachweise
Ggf. nur beim ersten Antrag
Ruf uns an. Wir helfen dir durch dieses Thema. Deinen Ansprechpartner findest du hier.
Siehe Checkliste „Von dir brauchen wir“
Du brauchst keine Nachweise, die deine Eltern und Geschwister betreffen, einzureichen.
Falls du verheiratet bist, Kinder hast, geerbt hast, Waisenrente beziehst, einen Behindertengrad hast o.ä. musst du die Nachweise dazu einreichen.