Obwohl das Werk 5.000 Wohnheimplätze anbieten kann, reicht das noch lange nicht aus. Nur ein Drittel der Bewerber*innen auf einen Wohnheimplatz bekommt eines der begehrten günstigen Zimmer.
Daher hat das Kölner Studierendenwerk die Initiative "Vermieten an Studierende" entwickelt. Das Kölner Studierendenwerk nimmt Angebote für Zimmer entgegen und vermittelt den Kontakt zum Vermieter. Die Studierenden kontaktieren im Anschluss die Vermieter direkt.
Mit medienwirksamen Aktionen macht die Initiative "Vermieten an Studierende" auch überregional auf sich aufmerksam.
Zimmer zu vermieten |
Geben Sie Ihr Angebot kostenlos in unserer Privatzimmervermittlung für Kölner Studierende auf — auch wenn es nur zur Zwischenmiete ist.
Tragen Sie dazu einfach das Wohnungs- oder Zimmerangebot in unser Online-Formular ein oder melden Sie sich telefonisch bei uns. Unsere Infopoint-Mitarbeiter*innen nehmen die Eckdaten Ihres Angebots auf und veröffentlichen es in der Online-Privatzimmervermittlung. Selbstverständlich ist die Aufgabe einer Anzeige über die Initiative "Vermieten an Studierende" kostenlos und ohne Maklergebühren.
In Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster haben die Stadträte eine Zweckentfremdungssatzung nach § 12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen mit Geltung zum 01. Juli 2022. In diesen Städten benötigen Sie für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum eine Wohnraum-ID. In den übrigen 390 Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen benötigen Sie die Wohnraum-ID für Zwecke der Kurzzeitvermietung nicht.
Wenn die Miete weniger als 90 Tage (bei Studierenden: weniger als 180 Tage) im Kalenderjahr beträgt.
Wenn ein Wohnraum länger als 90 Tage (bei Studierenden: länger als 180 Tage) im Kalenderjahr Kurzzeit vermietet werden soll, liegt eine Zweckentfremdung vor. In diesem Fall muss die ausdrückliche und gebührenpflichte Genehmigung Ihrer Stadt eingeholt werden.
Die Wohnraum-ID muss für die Öffentlichkeit gut sichtbar angegeben werden, nutzen Sie dazu bitte das Feld „Beschreibung“ oder ggfs. „Hinweise“. Weitere Informationen finden Sie unter Bauportal.nrw.
Bitte verlangen Sie von den Mietern die Kaution frühestens zum Mietbeginn und die Monatsmiete erst am dritten Werktag des ersten Monats.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne über diese Nummer bei uns melden. Wir helfen Ihnen sofort weiter:
Kontakt Infopoint
Tel. 0221 942 65 - 0
Zimmer gesucht |
Die Initiative Vermieten an Studierende hat eine Onlinebörse für Privatzimmer eingerichtet. Dort können private Anbieter Wohnungs- und Zimmerangebote veröffentlichen und somit Kölner Studierenden weiterhelfen.
In unserer Privatzimmervermittlung haben wir WG-Zimmer, Zimmer zur Untermiete, separate Einzelzimmer, Apartments, und Wohnungen – teilweise auch zur Zwischenmiete – im Angebot.
Die Angebote sind ausschließlich für Studierende vorgesehen. Die Zimmer bzw. Wohnungen werden vom Studierendenwerk Köln nicht überprüft. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wirst du aufgefordert, Geld an Geldtransferinstitute, an einen Treuhandservice oder an ausländische Banken zu überweisen, nimm Abstand von dem Geschäft. Soltest du dazu angehalten werden, die Kaution oder sogar die erste Miete vor dem offiziellen Mietbeginn zu zahlen, solltest du ebenfalls davon Abstand nehmen.
Bitte melde uns in solchen Fällen das Angebot, da es leider in Einzelfällen zu Betrugsversuchen gekommen ist. Wir werden diese gemeldeten Fälle dann prüfen.
Kontakt
wohnen@kstw.de
info@kstw.de / Tel 0221 94265-0
Wir erklären dir, was du nun alles erledigen musst. Schau dir unsere Tipps für deinen Umzug nach Köln an.
Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, kannst du dich gerne über diese Mail-Adresse bei uns melden:
Kontakt Wohnen
wohnen@kstw.de