Folgende Punkte werden bei der Neuaufnahme eines Kindes berücksichtigt:
- Beide Eltern studieren an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Kölner Studierendenwerks (die aktuelle Studienbescheinigung muss dem Anmeldebogen beigelegt werden)
- Ein Elternteil studiert, ein Elternteil ist berufstätig
- Mutter/ Vater studiert und ist alleinerziehend und allein lebend mit Kind (kein gemeinsamer Haushalt)
- Erststudium – einschließlich Master-Aufbaustudium eines abgeschlossenen Bachelorstudiums
- Studierende im Zweitstudium (es muss ein inhaltlicher Bezug zum Erststudium bestehen) oder im Promotionsstudium werden nachrangig berücksichtigt. Dabei sind Nachweise über Thema und Stand der Arbeit, bescheinigt durch den Doktorvater/die Doktormutter, einzureichen – es darf nicht an eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiter*in der Hochschule gekoppelt sein)
- Reihenfolge der Anmeldung
- Geschwisterkinder (unter der Berücksichtigung der Punkte 1 – 4)