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Für deinen Erfolg auf dem Kölner Wohnungsmarkt
Tipps zur Wohnungssuche

Du hast schon gehört, dass der Wohnraum in Köln knapp ist? Keine Angst! Wir haben einige Tipps für dich, wie du trotzdem eine günstige Wohnung findest und was du sonst noch alles berücksichtigen solltest!

Was kostet ein Zimmer in Köln?

Nach der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gibt ein Student in Köln durchschnittlich 442,00 Euro monatlich für Miete inklusive Nebenkosten aus. Deutschlandweit sind es im Durchschnitt 410,00 Euro.

Wann ist die beste Zeit, ein Zimmer zu finden?

Während der Vorlesungszeit ist es einfacher ein Zimmer zu finden, als zu Semesterbeginn. Als künftiges Erstsemester solltest du dich direkt nach einem Zimmer oder einer Wohnung umsehen, nachdem du deine Zulassung zur Hochschule bekommen hast. Warte nicht lange ab – je eher du suchst, desto schneller findest du etwas. Du kannst dich auch schon ohne Zulassung auf einen Wohnheimplatz bewerben. Dein Studium läuft schon? Dann suche am besten gegen Semesterende nach einem neuen Zuhause, denn dann ziehen viele Studis aus und Wohnungen oder Zimmer werden frei.

Wohnheime des Kölner Studierendenwerks

Immer noch die beste und günstigste Art des Wohnens während des Studiums. Doch unsere Wohnheimplätze sind sehr begehrt und stark limitiert. Also bewirb dich schnell! Hier findest du alle Informationen zur Bewerbung und zu unseren Wohnheimen.

    Vermieten an Studierende – Privatzimmervermittlung

    Das Projekt Vermieten an Studierende des Kölner Studierendenwerks vermittelt bereits seit Jahren erfolgreich private Zimmer und Wohnungen an Studierende. Erfahre hier mehr Vermieten an Studierende.

      Wohnen für Hilfe – Hilfe statt Miete

      Wohnen für Hilfe heißt das Wohnpartnerschaftskonzept des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln und der Universität zu Köln. Studierende können über dieses Programm mietfrei wohnen und helfen dafür den Vermieter*innen im Haushalt und im Alltag. Als Faustregel gilt: eine Stunde Hilfe im Monat pro Quadratmeter Wohnfläche. 

      Hier erfährst du mehr über → Wohnen für Hilfe

        Wohnen für Hilfe – Leben in inklusiven WGs

        Im inklusiven Haus in Köln-Rodenkirchen leben Menschen mit Behinderung und Studierende in einer Gemeinschaft zusammen. Hier können bis zu 11 Studierende mietfrei, in Anlehnung an das Prinzip Wohnen für Hilfe, wohnen und helfen stundenweise in ihrer WG mit. Sie sollten zwischen 18 – 24 Jahre alt sein und planen, mindestens zwei Jahre in der WG zu wohnen. Das Wohnprojekt ist einzigartig in NRW und eine neue Wohnform mit vielen Vorteilen und Chancen für alle.

        Zur Website → Inklusiv Wohnen

          Sozialwohnungen, Wohnberechtigungsschein und Wohngeld

          Sozialwohnungen sind Wohnungen, deren Bau durch öffentliche Mittel gefördert wurde und die deshalb zu günstigeren Mieten erhältlich sind als die Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. 

          Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung, ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS). Dieser berechtigt Bürger*innen mit geringem Einkommen zum Bezug einer Sozialwohnung. Wie du einen solchen Wohnberechtigungsschein erhältst, erfährst du hier:

          → Wohnberechtigungsschein (WBS) und Beratungsstelle für Wohnungssuchende.

          Wohngeld kannst du bei der Wohngeldstelle der → Stadt Köln beantragen.

            Gebausie – Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl

            Die Gebausie ist Kooperationspartner des Kölner Studierendenwerks und bietet Wohnungen für Studierende an.

            Hier geht's zur → Gebausie

              GAG bietet Wohnheimplätze für Studierende

              Die GAG ist Kooperationspartner des Kölner Studierendenwerks und bietet Wohnungen für Studierenden an.

              Hier geht's zur → GAG

                Was muss ich beachten, wenn eine Wohnung über einen Makler angeboten wird?

                Diese Provision musst du nur bezahlen, wenn:

                • Die Vermittlungsgebühr bzw. Provision darf maximal zwei Kaltmieten betragen plus Mehrwertsteuer.
                • Der neue Mietvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande kam. Dies gilt nicht für verlängerte Mietverträge.
                • Die Wohnung nicht Eigentum des Maklers ist oder von ihm verwaltet / vermietet wird.
                • Vorher ein Maklervertrag abgeschlossen wurde

                Der schnellste Weg zu deiner Bewerbung
                Online-Bewerbung

                Du hast Interesse an einem Zimmer in einem unserer Wohnheime?
                Bewirb dich direkt auf unserem Online-Bewerbungsportal. Wir registrieren hier deine Anfrage und schicken dir passende Angebote, sobald ein Wohnheimplatz frei ist. 

                Unsere Datenschutzhinweise für Bewerber*innen findest du hier.