Bitte nimm von allgemeinen Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 6 Wochen nach Einreichung der Unterlagen Abstand. Wir bearbeiten die Anträge nach Posteingang und bearbeiten diese so schnell wie möglich. Die Bearbeitung kann vor allem im Herbst mehrere Wochen dauern.
Der sog. Leistungsbescheid wird dir zu Beginn deines Bewilligungszeitraums zugesandt und gilt i.d.R. für 12 Monate (vgl. Seite 1 des Bescheids). Wenn sich in diesem Zeitraum etwas ändert, das die Berechnung beeinflusst (dein Einkommen erhöht sich über 520,- Euro/ Monat, du ziehst zu Hause aus, veränderte Situation deiner Geschwister, Aktualisierung des Einkommens der Eltern, du bekommst ein Kind, etc.), teilst du es sofort dem BAföG-Amt mit und erhältst einen neu berechneten Bescheid.
Fragen zu Vorbehalten: Ihnen wurden in der Vergangenheit Leistungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung bewilligt.
Änderung der tatsächlichen Verhältnisse: sofern Ihr Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, reich bitte die neuen Nachweise ein. Bei einem Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG musst du ein zusätzlich neu ausgefülltes Formblatt 7| Download (PDF) vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen.
Dein*e Lebenspartner*in ist für das BAföG nur interessant, wenn es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, da sie einer Ehe gesetzlich gleich steht. Wie beim Ehepartner wird für die Berechnung von BAföG dessen Einkommensnachweis benötigt und das Formblatt 3.
Der Einkommensnachweis der Eltern (nur leibliche und Adoptiv-Eltern! Stiefeltern sind nicht berechnungsrelevant) und des Ehepartners muss ein offizieller Nachweis sein. Das sind z.B. der Einkommensteuerbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung, der Dezember-Gehaltsnachweis, der Rentenbescheid, Nachweise vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Zur Berechnung wird das Einkommen vom vorletzten Jahr benötigt (z.B. von 2020, wenn du in 2022 einen Antrag stellst). Sollte das Einkommen heute niedriger sein, stellt man zusätzlich einen Aktualisierungsantrag (Formblatt 7 – Aktualisierungsantrag | Download (PDF)).
In einem Zeitraum von 12 Monaten darfst insgesamt bis 6.240,- Euro verdienen. Das sind im Schnitt 520,- Euro pro Monat. Es ist aber egal, ob du monatlich dieselbe Summe verdienst, oder z.B. ein paar Monate nichts und dann wieder umso mehr. Kommst du über die Verdienstgrenze, wird das BAföG entsprechend gekappt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Übungsleiter und Studis mit Kindern gelten andere Grenzen.
Von den ca. 1.000 verschiedenen Stipendien, die es in Deutschland gibt, schließen nur 13 eine BAföG-Förderung aus – alle anderen können parallel zum BAföG beantragt werden. Wenn ihr euch einen guten Überblick verschaffen wollt, empfehlen wir euch die Seite → e-fellows.net.
Was hat dein Fachrichtungswechsel mit BAföG zu tun? Es gibt die Möglichkeit, auch dein neues Studium vom ersten Semester an mit BAföG zu fördern, wenn du nach dem 1. oder 2. Fachsemester wechselst. Bei einem späteren Wechsel benötigst du einen wichtigen oder unabweisbaren Grund – lass dich dazu von unseren BAföG-Profis in einem Termin beraten.
Wenn du während des Studiums die Hochschule (dabei aber nicht die Fachrichtung) wechselst, informiere frühzeitig das alte und das neue zuständige BAföG-Amt darüber. Dann werden deine Unterlagen dorthin gesandt.
Falls du dein Studium abbrechen willst, musst du uns das sofort mitteilen – wir beraten dich, wie du dann am günstigsten vorgehst. Wer sein Studium abbricht und BAföG bezieht, muss das BAföG-Amt umgehend über den Abbruch informieren und so schnell wie möglich die Exmatrikulationsbescheinigung zusenden. Denn die BAföG-Zahlung endet mit dem Monat, in dem die Exma ausgestellt wurde (und nicht mit dem Ende des Semesters). Falls du überlegst, später ein anderes Studium zu beginnen, informiere dich über einen Fachrichtungswechsel.
Geschwisterkinder sind sehr wichtig, damit dein Förderungsbetrag möglichst hoch wird! In Formblatt 3 sollen deine Eltern alle Kinder (auch Stief- und Pflegekinder!) eintragen, egal was sie tun und wo sie sind: Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Promotion, FSJ, Aupair oder arbeitslos. Dabei ist nicht wichtig, ob sie bei den Eltern wohnen oder nicht – das spielt erst später bei der Berechnung eine Rolle. Nur die Geschwister, die ihren Lebensunterhalt komplett alleine verdienen, brauchen nicht ins Formblatt 3 eingetragen zu werden.
Zur Berechnung von BAföG sind Formblatt 3 und das Einkommen der Eltern erforderlich. Falls sich ein Elternteil weigert, diese Unterlagen einzureichen, kann der Weg der sog. „Vorausleistung“ helfen. Das gilt auch für den Fall, dass sich ein Elternteil weigert, einen ggf. errechneten Anteil zu zahlen (falls du nicht den Höchstsatz erhältst). Falls dies auf deine Situation zutrifft, sprich uns an – wir helfen dir weiter und springen finanziell ein (leisten voraus), damit du in Ruhe studieren kannst, während wir die relevanten unterhaltsrechtlichen Fragen mit dem Elternteil klären.
Wenn vor deinem Studium insgesamt 6 Jahre Ausbildung und Voll-Erwerbstätigkeit liegen oder du nach dem 18 Lebensjahr bereits 5 Jahre voll Erwerbstätig warst, kannst du elternunabhängig gefördert werden. Sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob du diese Voraussetzungen erfüllst.