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Rundum zufrieden im Studium
Sozialberatung

Als Studierende*r befindest du dich häufig in finanzieller Abhängigkeit. Es ist gar nicht so leicht, im Studium voranzukommen und sich gleichzeitig um die Finanzierung und verschiedene Anforderungen von Institutionen, wie z. B. Krankenkasse, zu kümmern. Wir beraten dich dabei, welche Unterstützungsleistungen wie und wo beantragt werden können und welche sozialrechtlichen Regelungen du in verschiedenen Bereichen beachten musst.

 

Bei Fragen und Anliegen aus diesen Themenkreisen sind wir für dich da:

Für Studierende gibt es viele Möglichkeiten während des Studiums Geld dazu zu verdienen. Honorarjobs, befristete Anstellungen und Werkstudentenjob können sich abwechseln oder oft auch überlappen. Wir besprechen mit dir was im Einzelfall dabei in Bezug auf die Familienversicherung, das BAföG und die Sozialversicherungen zu beachten ist.

Wir unterstützen dich auch in besonderen Lebenssituationen, als internationale*r Student*in oder wenn du während des Studiums Mutter oder Vater wirst. Wir helfen, schwierige Situationen wie Krankheit oder Behinderung zu bewältigen. Nicht zuletzt beraten wir zu Krankenkassen, GEZ-Gebühren und Wohngeld. Auch darüber, was du im Übergang vom Studium in den Beruf beachten musst.

Informiere dich hier auf unserer Seite zu Themen wie Sozialversicherungen und Nothilfefonds.

Wir sind per Telefon, über unsere Online-Beratung und per Videochat für dich erreichbar. Wir haben ein Ohr für dich und beantworten dir gerne alle Detailfragen.

Themen der Sozialberatung
Hier können wir dir helfen
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Finanzielle Hilfen in Notlagen

Überbrückungsdarlehen

In wirtschaftlichen Notlagen können Studierende kurzfristig ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 250 Euro beantragen. Dazu ist ein Beratungsgespräch in der Sozialberatung erforderlich, bei dem unter anderem die Bedürftigkeit geklärt wird. Bitte bringe zu diesem Gespräch deinen gültigen Ausweis und deine aktuelle Studienbescheinigung mit. Ein Bürge ist nicht erforderlich.

Beihilfen zu ungedeckten Krankheitskosten

Mit Geldern des Gesundheitsförderungsfonds können pro Antrag 70% ungedeckter Gesundheitskosten von Studierenden mit niedrigen Einkommen übernommen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 750,- pro Kalenderjahr, bis zu 6 Monaten nach Rechnungsstellung.

Vorrausetzungen:

  • Du bist an einer Kölner Hochschule (plus Umgebung) immatrikulierst und zahlst pro Semester den Sozialbeitrag für das KSTW?

  • Dein Einkommen liegt unter der Verdienstgrenze von Bafög-Satz +20%?

  • Du hast Gesundheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und andere Finanzierungsquellen (Versicherungen, Sozialleistungen, Eltern) fallen aus?

  • Du hast Kosten für Heilbehandlungen, Hilfsmittel oder Zahlersatz? (Jedoch nicht für Kuren, Schutzimpfungen, Kosten von Todesfällen oder Brillengestellen)​​​

In diesem Dokument findest du eine Auflistung der benötigten Unterlagen und Nachweise für einen Antrag.

Bitte nimm vor Antragsstellung Kontakt mit der Sozialberatung auf. In einem Beratungsgespräch klären wir die Details.

Darlehen und Zuschüsse aus dem Hilfsfonds

Im Falle einer unvorhersehbaren und unverschuldeten Notlage, die den Studienverlauf nachhaltig beeinträchtigt, können Studierende beim Kölner Studierendenwerk ein zinsloses Darlehen beantragen. Ein Bürge ist erforderlich. Studienfinanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, KFW-Studienkredit, Bildungskredit des Bundes, DAKA-Darlehen und ggf. Abschlussdarlehen der Hochschule müssen ausgeschöpft sein. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Darlehens klären wir mit dir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Sozialdarlehen des AStAs der Universität

Der AStA der Universität unterstützt finanziell in Not geratene Studierende für einen Monat mit einem zinslosen Kurzdarlehen von bis zu 300 €. Die Darlehen werden im AStA-Beratungsbüro in der Mensa Zülpicher Str. 70 während der BAföG-Beratungszeiten erteilt. Das Sozialreferat@asta.uni-koeln.de ist telefonisch unter 0221 470 6251 erreichbar.

Der AStA der Universität unterstützt finanziell in Not geratene Studierende für einen Monat mit einem zinslosen Kurzdarlehen von bis zu 300 €. Die Darlehen werden im AStA-Beratungsbüro in der Mensa Zülpicher Str. 70 während der BAföG-Beratungszeiten erteilt. Das Sozialreferat@asta.uni-koeln.de ist telefonisch unter 0221 470 6251 erreichbar.

Zu den → Serviceleistungen des AStAs

Schuldnerberatung

Studierende, die verschuldet sind und ihre finanzielle Situation nicht mehr im Griff haben, sollten sich rechtzeitig an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Ansprechpartner ist in Köln u.a. die

Schuldner- und Insolvenzberatung

im Diakonischen Werk Köln und Region
Kartäusergasse 9 – 11
50678 Köln

Terminvereinbarung
Dienstags von 09:00 – 12:00 Uhr
Tel. 0221 16038 - 66

 

Studienfinanzierung

Wir geben dir einen ersten Überblick über die Vor- und Nachteile folgender Optionen:

BAföG

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderung und stellt die wichtigste Finanzierungshilfe für Studierende dar. Genauere Infos und konkrete Anfragen bekommst  du hier: zur BAföG-Übersicht

Studiendarlehen der Daka

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) gewährt Studierenden ein zinsloses Studiendarlehen für das Studium an einer staatlichen Hochschule in Köln, der Katholischen Hochschule NRW und der CBS International Business School. Hierzu ist ein Bürge notwendig. 
Ansprechpartner für Information und persönliche Beratung beim Kölner Studierendenwerk ist Santino Calanni

KFW Studienkredit

Das Kölner Studierendenwerk vermittelt als Vertriebspartner der KFW-Bank den KFW-Studienkredit. Dieser Studienkredit kann als flexible monatliche Rate unabhängig vom Einkommen, Vermögen und Kreditsicherheit gewährt werden. Weitere Infos erhältst du hier:

 Zur Übersichtsseite der KfW

Bildungskredit des Bundes

Alle Studierenden die auch  BAföG-berechtigt sind, können ab dem dritten Semester beim Bundesverwaltungsamt einen auf maximal 24 Monate befristeten zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Weitere Informationen erhältst Du in der Abteilung Studienfinanzierung des Kölner Studierendenwerks oder beim → Bundesverwaltungsamt unter der Telefon-Hotline 0228 993 58 - 4492.

Studierendenförderungsfonds der Universität

Studierende der Universität zu Köln, der Deutschen Sporthochschule und der Hochschule für Musik und Tanz können über den Studierendenförderungsfonds ein Darlehen für den Studienabschluss bekommen. Weitere Informationen erhältst du im SSC der Universität zu Köln bei Anke Malecha.
Tel. 0221 470 - 7141
Email: sff@verw.uni-koeln.de

 

Jobben

Viele Studierende finanzieren ihr Studium zusätzlich mit einem Nebenjob

Es gibt verschiedene Arten von Nebenjobs für Studierende:

  • Geringfügige Beschäftigung, auch Mini-Job oder 520 Euro-Job genannt
  • Beschäftigung mit einem Verdienst von über 520 Euro im Monat
  • Werksstudent/in
  • Kurzfristige Beschäftigung oder Semesterferien-Job
  • Teilzeitjob
  • Honorartätigkeiten

Bei jeder Art von Nebenjob solltest du folgende Aspekte beachten:

  • Liegt das monatliche Einkommen über  den Einkommensgrenzen der Familienversicherung (Krankenkasse)  oder des  BAföG?
  • Ist das Jobangebot frei von Sozialabgaben bzw. gilt diese Beschäftigungsform noch als Nebenjob, damit ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben kann?
  • Muss ich Einkommensteuern bezahlen?

Zu diesen Fragen, zu  den Auswirkungen von verschiedenen Jobs  auf Sozialabgaben und Steuern oder auch zu den Vor- und Nachteilen von sozialversicherungspflichtigen Jobs beraten wir dich gerne.

Ein guten Überblick über das Thema bietet das → Deutsche Studentenwerk

 

Sozialversicherungspflicht für Studierende

Viele Arbeitgeber*innen nutzen gerne die verschiedenen Möglichkeit Studierende ohne oder mit geringen Sozialabgaben zu beschäftigen. Damit können sie einen Teil des sonst üblichen Bruttolohnes einsparen. Für Studierende kann es durchaus auch Sinn machen einen sozialversicherungspflichtigen Halbtagsjob anzunehmen, wenn er sich zeitlich und kräftemäßig mit dem Studium vereinbaren lässt. Ein Nebenjob kann ein guter Einstieg in das Berufsleben sein, indem ihr wichtige Erfahrungen macht. Eventuell lohnt es sich dafür, wenn Ihr z. B. unter 25  seid, auf die Familienversicherung zu verzichten und dafür sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.

Überblick Sozialversicherungspflicht:

Als Studierende zahlst du Beiträge zur Kranken-, Pflege-  Arbeitslosen- und Rentenversicherung,

wenn du

  • regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest
  • einen  befristeten Vollzeitjob annimmst, der länger als drei Monate dauert
  • in einem Jahr 26 Wochen oder mehr in unterschiedlichen befristeten Vollzeitjobs    beschäftigt bist.

Beiträge zur Rentenversicherung werden fällig, wenn du

  • mehr als 520 Euro in Monat verdienst
  • nur in den Semesterferien vollzeitbeschäftigt bist

Keinerlei Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn

  • dein Verdienst nicht mehr als 520 Euro im Monat beträgt.
  • du nicht länger als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr  arbeitest, was auch für die Semesterferien gilt.
  • du ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvierst.

Mehr Hinweise darüber können wir dir in der Sozialberatung geben. Auch die Hochschulberater*innen der Krankenkassen sind wichtige Ansprechpartner* für Fragen zu Sozialversicherungen.

 

Krankenversicherung

Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule werdet ihr als Studierende krankenversicherungspflichtig.

Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr

Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert werden, sofern diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und so lang euer monatliches Einkommen 520 Euro bei einem Minijob nicht überschreitet.

Studentische Pflichtversicherung

Nach Ablauf der Familienversicherung oder bei Überschreiten des oben genannten Einkommens kannst du dich in einem Studierendentarif versichern. Die Kosten inklusive Pflegeversicherungsanteil belaufen sich bei gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zwischen 100 und 120 Euro monatlich.

Freiwillige Krankenversicherung

Nach Ablauf des Studiums oder ab Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Pflichtversicherung. Dann gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Hier variieren die Kosten. Es gibt Ausnahmetatbestände, die im Einzelfall eine Verlängerung der studentischen Versicherung begründen (Nachteilsausgleich).

Privat oder gesetzlich Krankenversichert?

Wenn eure Eltern privat versichert sind, könnt  ihr mit der Aufnahme eines Studiums selbst entscheiden einer gesetzlichen Versicherung beizutreten. Allerdings müsst ihr dann den oben genannten Studententarif bezahlen. Für Kinder von Beamt*innen kann es durch die Beihilfen günstig sein in der PKV der Eltern zu bleiben.

Achtung, während des Studiums könnt ihr grundsätzlich nicht mehr zwischen den Versicherungssystemen wechseln!

Details dazu könnt ihr in unserer Beratung erfahren oder auch bei den Hochschulberater*innen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der folgenden Artikel des Deutschen Studentenwerks gibt einige Hinweise zur Entscheidungshilfe für die richtige Art der Krankenversicherung im Studium

Zum Artikel → Private Krankenversicherung: Sinnvolle Alternative? 

Krankenversicherung für internationale Studierende

Wenn du in Deutschland studierst, musst du Mitglied in einer Krankenkasse sein. Aus dieser Pflichtversicherung leitet sich in vielen Fällen das Recht  auf eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ab. (GKV) Die Mitgliedschaft in einer GKV kann auch für viele internationale Studierende von Vorteil sein, weil sie einen umfassenden Gesundheitsschutz bietet. Private Krankenversicherungen können günstiger, aber weniger umfangreich sein. Viele  wichtigen Infos zur Krankenversicherung hat das Deutsche Studentenwerk hier für dich zusammengefasst:

 Information for international Students: Krankenversicherung

Wir raten dazu sich gut zu Informieren und die Vor- und Nachteile gut abzuwägen.

Du kannst auch die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks kontaktieren, die dich kostenlos und vertraulich berät.

Private Krankenversicherung „VELA“

Das Deutsche Studentenwerk hat einen Rahmenvertrag über einen vergleichsweise günstigen privaten Krankenversicherungstarif abgeschlossen. Versichern können sich ausländischen Studierende über 30 Jahre bzw. ab dem 14. Fachsemester, Doktorand*innen, Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen, Arbeitssuchende nach Studienabschluss, mitreisende Familienangehörige.

Die Tarife VELA light, VELA optimal und VELA Basis beinhalten jeweils unterschiedliche Leistungen. Einen umfassenden Schutz bietet der Tarif VELA optimal, der vom Deutschen Studentenwerk empfohlen wird.

Hier gehts zur → Krankenversicherung der VELA

Studierende aus der EU

Alle Studierenden, die an einer Universität in Deutschland studieren möchten, benötigen eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Studierende aus dem EU-Ausland (EU/EWR). Der Nachweis über eine Krankenversicherung ist für die Immatrikulation an einer deutschen Universität erforderlich. Um den Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland in Deutschland zu nutzen, benötigen Studierende die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Studierende aus dem EU-/EWR-Ausland, die ein Vollstudium in Deutschland aufnehmen möchten, können aufgrund der Sozialversicherungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und des EWR die EHIC bei der Immatrikulation vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Studierenden zwar an einer deutschen Universität immatrikuliert sind, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aber weiterhin im Heimatland haben. Verlagern Studierende aus dem EU-/EWR-Ausland während ihres Vollstudiums ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Deutschland (z.B. durch Selbstfinanzierung des Studiums), erhalten deutsche Fördergelder oder haben die Absicht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, fallen sie aus der heimischen Krankenversicherung. Sie müssen sich dann bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich versichern. Den Nachweis über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung können die Studierenden dann bei der Universität vorlegen. Die EHIC ist eigentlich für kürzere Auslandsreisen gedacht und sichert die ärztliche Versorgung in Notfällen. Die Kosten übernimmt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Reiseland und rechnet später mit der Versicherung im Heimatland ab. Schwierig kann das bei bestimmten Leistungen werden, die nicht der Notfallversorgung zugerechnet werden – zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft oder bei Psychotherapie.

→ Informationen über EHIC – Europäische Krankenversicherungskarte

FAQ
Häufige Fragen
FAQ

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Häufige Fragen
FAQ

Wie läuft die Beratung ab?

Die häufigste Form der Beratung bei uns ist das persönliche Einzelgespräch. Es findet in der Regel in unseren Beratungsräumen in der Luxemburgerstr. 181 bis 183 statt.

Du kannst dich gerne von jemandem in die Beratung begleiten lassen. Bitte gib uns, falls möglich, vorher Bescheid, damit wir uns darauf einstellen können. Für kurze Fragestellungen bieten wir die Telefonberatung an. Deine Fragen können auch über unsere Online-Beratung beantwortet werden.

Welche speziellen Unterstützungsangebote gibt es?

Wir hören dir zu und besprechen, welche Themen für dich am dringlichsten sind. Im Studierendenwerk selber haben wir folgende Hilfsangebote: Überbrückungsdarlehen, Darlehen oder Zuschuss aus dem Hilfsfonds sowie Zuschuss aus dem Gesundheitsförderungsfonds bei ungedeckten Krankheitskosten. Ob du die Voraussetzungen erfüllst und was dann zu tun ist, klären wir mit dir in einem persönlichen Gespräch.

Wir vermitteln dir im Bedarfsfall weitere Ansprechpartner*innen oder helfen dir bei der Kommunikation mit Behörden.

Mit wem werde ich es zu tun haben?

Folgende Personen gehören aktuell zum Sozialberatungsteam:

  • Filiz Akçay (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin M.A.)
  • Christian Gärtner (Diplom-Pädagoge)
  • Johanna Großbach (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin M.A.)

Sind die Berater*innen auch wirklich qualifiziert?

Wir legen sehr großen Wert auf einen hohen Beratungsstandard und die Qualifikation der Personen, die bei uns Sozialberatung anbieten.

Die Berater*innen sind spezialisiert auf Themen im sozialen Recht und halten ihr Fachwissen durch regelmäßige Schulungen auf dem aktuellen Stand.

Muss ich etwas bezahlen?

Die Sozialberatung für Studierende und Studieninteressierte ist grundsätzlich kostenfrei, unabhängig von der Anzahl der wahrgenommenen Termine.

Frage nicht beantwortet?

Wir helfen gerne! Ruf einfach an:

Mo bis Do 9 – 13 Uhr
Do 14 – 16:30 Uhr
Fr 8:30 – 14 Uhr
Tel. 0221 168 815 - 0
bksa-sekretariat@kstw.de

Öffnungszeiten
Kontakt

Sekretariat - Terminvereinbarung

Tel. 0221 168 815 - 0
Mo – Fr von 9:00 – 14:00 Uhr
bksa-sekretariat@kstw.de

Offene Sprechstunde (Kurzberatung)

Für die offene Sprechstunde ist keine Terminvereinbarung nötig. Sie findet dienstags telefonisch und donnerstags persönlich in der Beratungsstelle statt.

Di von 10:00 bis 12:00 Uhr   telefonisch: 0221 168 815 - 30
Do von 14:00 bis 16:00 Uhr  persönlich: Luxemburger Str. 181-183

Offene Sprechstunde, Hürth-Efferen
Di von 16:00 bis 18:00 Uhr   EG Hahnenstr. 23, 50345 Efferen (Büro der Tutor*innen/ des Efferino-Teams)

Online-Beratung

In unserer Online-Beratung kannst du kostenlos Einzel- oder Gruppenchats vereinbaren, Fragen stellen und Antworten finden. Das Portal ist geschützt, kostenlos und bringt dich weiterhin in direkten Kontakt mit unseren Berater*innen der Sozialberatung.

Wir helfen gerne weiter
Ansprechpartner*innen

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