Hier helfen wir dir durch den Formblatt-Dschungel und zeigen dir, was du für einen ersten bzw. für einen wiederholten Antrag brauchst.
Die BAföG-Anträge werden ab sofort nur noch digital bearbeitet. Damit wir deinen Antrag schnellst möglich abwickeln können, achte beim Einreichen deiner Dokumente bitte auf unsere Guidelines.
Höchstwahrscheinlich hast du einen rechtlichen Anspruch auf BAföG, wenn:
Super, dann ist die rechtliche Grundlage schon mal geklärt. Jetzt möchtest du natürlich wissen, wieviel BAföG du genau bekommen kannst? Da helfen dir die Profis unserer Finanzabteilung weiter. Schicke uns deinen Antrag zu und lasse die Profis rechnen. Du erhältst ein Feedback von uns mit allen Informationen rund um deinen Antrag.
Dann lass dich von unseren Berater*innen aufklären, ob du Sonderansprüche auf BAföG, DAKA oder Bildungskredit hast, denn denk daran: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Und wir helfen dir gerne.
Bitte reiche deine Unterlagen digital ein! (E-Mail bafoeg@kstw.de) Das vereinfacht uns die Bearbeitung deines Antrags.
Fast alles, was hier abgefragt wird, weißt du auswendig (bis auf deine Bankverbindungsdaten und deine Steuer-ID – sie steht auf dem Kindergeldbescheid, also die Eltern fragen). Manche Fragen treffen gar nicht auf dich zu. Dann einfach einen Strich eintragen.
Download | Formblatt 1 (PDF)
Neu und praktisch für dich: nur eine Seite ausfüllen ohne Nachweise.
Das Formblatt 1 muss immer zwingend dann verwendet werden, wenn es zum vorherigen Bewilligungszeitraum Veränderungen gibt (Wohnen, Krankenversicherung, Einkommen und Vermögen). Formblatt 9 nur verwenden, wenn es keine Veränderungen zum vorherigen Bewilligungszeitraum gibt.
Download | Formblatt 9
Von deiner Hochschule hast du – meistens online – eine Immatrikulationsbescheinigung "nach §9 BAföG" erhalten, auf der u.a. die Regelstudienzeit erkennbar ist. Diese brauchen wir.
Nur in diesen Ausnahmefällen brauchst du Formblatt 2: Vorpraktika und EU|FH
Der Begriff „Vermögen“ umfasst alle Werte, die du auf Konten, Sparbüchern, Wertpapieren etc. besitzt (auch negative Werte, falls du im Minus bist), sowie den aktuellen Wert deines PKWs/ Motorrads (falls du im KFZ-Brief als Eigentümer*in stehst!).
Neu + praktisch: Wenn deine Vermögenssumme unter 10.000 € bleibt, kannst du das Formblatt "Vereinfachte Vermögensfeststellung" benutzen und brauchst keine Nachweise einzureichen!
Wenn du nicht zu Hause wohnst (oder in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört), reichst du eine Kopie deines Mietvertrags/ Untermietvertrags ein (nur die wichtigsten Seiten!) oder die Ummeldebescheinigung.
Bist du eigenständig krankenversichert (also nicht über die Familie) oder privatversichert, dann fordere von deiner Krankenkasse einen Nachweis „für das BAFöG-Amt“ an und schicke ihn an uns.
Der Leistungsnachweis ist für viele Studiengänge das Transcript of Records (erkundige dich früh genug beim Prüfungsamt, wieviele Punkte du für deinen Studiengang nach dem 4. Fachsemester haben musst), für manche Studiengänge (z.B. Jura, Medizin, HfMT-Studiengänge) wird das Formblatt 5 benötigt. Doch egal welches – es muss vom Prüfungsamt erstellt und gestempelt sein! Wenn du die Punktzahl nicht erreichst, vereinbare einen Termin.
BAföG-Beratung: Jetzt Termin vereinbaren!
Download | Formblatt 5 (PDF)
Von jedem Elternteil (leibliche oder Adoptiv-) auszufüllen. Nicht von Stiefeltern!
Download | Formblatt 3 (PDF)
Beide Eltern reichen zu ihrem Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeldbescheid (ALG I/ ALG II) oder eine Minijob-Abrechnung.
Deine Eltern haben aktuell ein geringeres Einkommen als vor 2 Jahren? Dann bekommst du vielleicht mehr BAföG! Also unbedingt von diesem Elternteil Formblatt 7 ausfüllen lassen und zügig einreichen. Auch wenn du schon mitten im BAföG-Bezug bist!
Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II (Anlage zu Formblatt 3): Diese Zusatzerklärung müssen nur die Eltern ausfüllen, die ihre Steuererklärung für das vorletzte Jahr noch nicht beim Finanzamt abgegeben haben oder diejenigen, deren Steuerbescheid „anfechtbar“ ist. Frag deine Eltern, ob einer dieser beiden Fälle auf sie zutrifft.
Für eure Geschwister ab 16 Jahren wird ein Nachweis benötigt, um hohe Freibeträge vom Elterneinkommen abziehen zu können, damit du mehr BAföG bekommen kannst. Also z.B. von der Schule, dem FSJ, der Hochschule, der Ausbildungsstätte, dem Arbeitsamt oder was auch immer der aktuellen Lebenssituation des Geschwisters entspricht.
Alles, was vom Elterneinkommen abgezogen werden kann, ist gut für deine Förderungshöhe und muss nachgewiesen werden: z.B. Riesterbeiträge vom vorletzten Jahr, Nachweis (aktuell) über den Grad der Behinderung eines nahen Familienmitglieds
Keinen Kontakt zu einem Elternteil beziehungsweise du erhälst kein Unterhalt? Dann stelle deinen Antrag besonders früh: 3 Monate bevor du das Geld brauchst! Kontaktiere umgehend deine*n Sachbearbeiter*in und lese dir schonmal Formblatt 8 durch. Wir beraten dich und helfen dir, trotzdem BAföG zu bekommen, auch wenn ein Elternteil die Mitarbeit an deinem Antrag verweigert.
Formblatt 3 (pdf)
Bei jedem neuen Antrag
Vom Ehegatten auszufüllen.
Download | Formblatt 3 (PDF)
Einkommensnachweis
Bei jedem neuen Antrag
Dein Ehepartner reicht zum Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeldbescheid (ALG I/ ALG II) oder eine Minijob-Abrechnung. Wer den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr noch nicht hat, benutzt dieses Formblatt – hier müsst ihr Studis auf Seite 2 auch unterschreiben! Wenn dein Ehepartner selber noch in Ausbildung ist, bitte davon einen Nachweis einreichen (Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid o.ä.)
Heiratsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen
Formblatt 4
Fülle dieses Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag zusammen mit deinem Partner aus unter erhalte ggf. 160 € pro Kind unter 14 Jahren.
Download | Formblatt 4
Geburtsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen
Waisenrentenbescheid
Bei jedem neuen Antrag
Reiche den aktuellen Waisenrentenbescheid in Kopie ein und die Sterbeurkunde (nur beim ersten Antrag) des Elternteils
Wir helfen dir durch dieses Thema. BAföG-Beratung: Jetzt Termin vereinbaren!
Siehe Checkliste „Von dir brauchen wir“
Du brauchst keine Nachweise, die deine Eltern und Geschwister betreffen, einzureichen.
Falls du verheiratet bist, Kinder hast, geerbt hast, Waisenrente beziehst, einen Behindertengrad hast o.ä. musst du die Nachweise dazu einreichen.