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Kompakte Infos rund um unsere Wohnheimplätze
Wohnen A–Z

Von den passenden Ansprechpartner*innen, über die Bewerbung bis hin zur Waschmaschine findest du hier alle wichtigen Informationen rund um das Wohnen in den Wohnheimen des Kölner Studierendenwerks.

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Ansprechpartner*innen

Für jedes Wohnheim gibt es beim Kölner Studierendenwerk zwei Ansprechpersonen (der schnellste Weg zu deinem Wohnheimplatz). Einer der beiden ist während der Bewerbungsphase bis zum Abschluss des Mietvertrags für dich zuständig. Der andere kümmert sich um deine Fragen, wenn du bereits bei uns wohnst. In jedem Wohnheim gibt es außerdem studentische Verwaltungshelfer*innen. Du erreichst sie unter der in der "Einzugsinfo" angegebenen E-Mail-Adresse und kannst auf diesem Weg einen persönlichen Termin vereinbaren. Die Verwaltungshelfer*innen sind deine ersten Ansprechpersonen für alle Belange, die dein Zimmer oder das Wohnheim betreffen. Von ihnen bekommst du beim Einzug den Zimmerschlüssel.

Apartment

Unsere Apartments sind abgeschlossene Wohneinheiten, die aus einem Zimmer mit Kochzeile, Bad und WC bestehen. Etwas größere Einzelapartments werden vorzugsweise an Paare oder an Studierende mit Kind vermietet.

Auslandssemester

Grundsätzlich gilt: Du kannst nur einmal im Wohnheim wohnen!

Ausnahmen: Studierende können nur dann nach einem Auszug noch einmal in ein Wohnheim des Kölner Studierendenwerks einziehen, wenn sie wegen Krankheit oder Auslandssemester vom Studium beurlaubt waren oder ein studienbezogenes Praktikum in einer anderen Stadt gemacht haben. Die Bewerbung für den Wiedereinzug reichst du bitte mit einem formlosen Antrag an die Abteilung Studentisches Wohnen ein.

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Beeinträchtigung

Studierende mit Beeinträchtigung…

... werden bei der Wohnraumvergabe bevorzugt (vgl. Vergaberichtlinien). Wir haben sogenannten „behindertengerechten“ und „behindertenfreundlichen“ Wohnraum. Behindertengerechte Zimmer / Apartments sind in jeder Hinsicht an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrer*innen angepasst. Bei behindertenfreundlichen Wohnungen gilt dies nur für Teilaspekte, wie z. B. überbreite Türen und flache Duschtassen. Anfragen bitte an wohnen@kstw.de. Unsere Sozialberatung bietet umfassende Beratungsangebote und Hilfen für Studierende mit Beeinträchtigung an.

Bewerberliste

Eine Bewerberliste mit nummerierten Plätzen gibt es bei uns nicht. Die Zimmervergabe erfolgt nach den angegebenen Bewerbungskriterien. Berücksichtigt werden deine Wünsche nach Wohnform und Ausstattung. Die Wartezeit ist unterschiedlich. Sie hängt von der Nachfrage und der Verfügbarkeit der Zimmer ab.

Bewerbungskriterien – Wer kann sich für einen Wohnheimplatz bewerben?

Wohnberechtigt ist, wer an einer der folgenden Kölner Hochschulen immatrikuliert ist sowie Praktikant*innen, die an einer Hochschule außerhalb Kölns eingeschrieben sind und ein studienbezogenes Praktikum in Köln absolvieren:

  • Universität zu Köln
  • Technische Hochschule Köln (Campus Deutz, Südstadt, Gummersbach)
  • Deutsche Sporthochschule Köln
  • Kunsthochschule für Medien Köln
  • Katholische Hochschule NRW, Abt. Köln
  • Hochschule für Musik und Tanz Köln
  • CBS International Business School

 

Ein Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz besteht nicht.
Bei der Wohnplatzvergabe berücksichtigen wir die folgenden Studierendengruppen bevorzugt:

  1. Studierende mit Beeinträchtigung 
  2. Studierende mit Kindern
  3. Teilnehmer*innen von Austauschprogrammen und Stipendiat*innen
  4. Studienanfänger*innen (neu am Hochschulort)
  5. Studierende, deren Heimatwohnsitz außerhalb des Großraums Köln liegt
  6. Studierende, die BAföG oder andere Förderungen erhalten

Bewerbung um einen Wohnheimplatz des Werks

Wenn du in Köln studieren möchtest, bewerbe dich möglichst frühzeitig um einen Wohnheimplatz, idealerweise ein bis zwei Semester vorher. Eine Immatrikulationsbescheinigung musst du erst bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorlegen.

Sende uns die Online-Bewerbung mit deinen gültigen Personendaten. Ein unter falschen Angaben zustande gekommener Mietvertrag wird fristlos gekündigt.
Zur Online-Bewerbung

Du erhältst per E-Mail die Nachricht über den Eingang deiner Bewerbung mit einem Bestätigungslink, den du bitte aktivierst. Teile uns bitte Änderungen deiner E-Mail-Adresse, Anschrift oder Telefonnummer mit, denn nur so können wir dich benachrichtigen, wenn ein Wohnplatz frei wird.

Damit im Zuweisungsverfahren nur Studierende berücksichtigt werden, die noch kein Zimmer bekommen haben, senden wir dir alle 30 Tage eine Nachfrage-E-Mail. Den Link in der Mail solltest du innerhalb von fünf Tagen bestätigen, sofern du noch Interesse an einem Wohnheimplatz hast. Ohne Bestätigung wird deine Bewerbung deaktiviert. Sobald ein Zimmer für dich bereitsteht, senden wir dir per E-Mail ein Zimmerangebot. 

Brandschutz Hochhausfassaden

Das Kölner Studierendenwerk betreibt einige Wohnheime für Studierende, die mehr als zehn Etagen hoch sind. Nach der Brandkatastrophe im Londoner Grenfell Tower, die auf eine leicht entflammbare Fassadenverkleidung zurückzuführen war, hat das Kölner Studierendenwerk die Fassaden seiner Hochhäuser überprüft.

Das Ergebnis: Die Materialien, die für deren Fassaden genutzt wurden, sind alle unbedenklich. Der Brandschutz ist intakt und die Sicherheit der studentischen Bewohner*innen ist gewährleistet.

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Cambio Carsharing

CarSharing für Studierende

Download | Infoflyer (PDF)

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Datenschutzhinweise

Unserer Datenschutzhinweise zum Nachlesen:

Download | Datenschutzhinweise (PDF)

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Einzelzimmer

Unsere Einzelzimmer sind die typischen Flurzimmer mit Gemeinschaftsküche, -Bad und –WC, jeweils für alle Mieter einer Etage. Teilweise sind die Einzelzimmer mit Waschbecken ausgestattet. In einigen Wohnheimen gibt es zusätzlich zu der Gemeinschaftsküche einen Gemeinschaftsraum.

Einzug und Schlüsselübergabe

Die Schlüssel für dein Zimmer bekommst du im Wohnheimbüro deines Wohnheims. Mit deinem Mietvertrag erhältst du die "Einzugsinfo", in der du erfährst, wie du einen persönlichen Termin vereinbaren kannst, um deine Schlüssel abzuholen.

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Grundrisspläne

Die Grundrisspläne der meisten unserer Wohnheime findest du hier:

Zu den Grundrissplänen

Die Grundrisse stellen nur Musterbeispiele dar, damit du dir eine grundsätzliche Vorstellung zu Zimmeraufteilung und Zimmeranordnung machen kannst. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Wohnheime zwischen den einzelnen Wohnungen und Zimmern Unterschiede, die wir in diesem Rahmen nicht darstellen können.

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Hausordnung

Hausratsversicherung

Für Beschädigungen, die am Eigentum der Mieter*innen entstehen, haftet das Studierendenwerk nicht – auch dann nicht, wenn dies durch Schäden am Gebäude wie z. B. Wasserrohrbruch verursacht wurde. Deshalb ist es ratsam, dass du eine eigene Hausratversicherung abschließt, sofern kein Versicherungsschutz durch deine Eltern besteht.

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Internationale Studierende

Internationale Studierende können sich bei uns beraten lassen bei Fragen zu:

  • Krankenversicherung
  • Jobs
  • Wohnen
  • finanziellen Hilfen
  • Kontakte zu anderen Studierenden
  • Vermittlung zu verschiedenen Ansprechpartnern
  • und vieles mehr...

Erste Informationen findest du auf unserer Seite Beratung und Internationales.

Internetanschluss

In jedem Zimmer gibt es einen Internetanschluss. Die Kosten für die Flatrate mit 10 MB sind in der Miete enthalten. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, das Datenvolumen auf eigene Kosten zu erhöhen. Informationen dazu findest du hier unter → NetCologne. Bedienungshinweise findest du hier: 

Download | ​​​​Informationsblatt NetCologne (PDF)

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Kaution

Nach Abschluss des Mietvertrags wird mit der ersten Miete die Kaution in Höhe von 300 Euro von deinem Konto abgebucht. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhältst du ca. vier bis sechs Wochen nach Auszug die Kaution auf dein Konto zurück, sofern kein Schaden in deinem Zimmer festgestellt wurde. Sollte ein Schaden oder die Notwendigkeit einer Reinigung entstanden sein, werden diese Kosten von der Kaution abgezogen. Eine Verzinsung der Kaution zu deinen Gunsten findet nicht statt. Die Zinserträge kommen dem Wohnheim zugute.

Kinder

Für Familien bzw. für Studierende mit Kind/Kindern werden die 2er oder 3er WGs gebündelt und als gesamte Wohnung vermietet. Studierende mit Kind werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Siehe dazu auch unsere Kita-Seite.

Kontoänderungsformular

Kurzzeitvermietung

Kurzzeitmietverträge werden für Austauschstudierende und Studierende im Praktikum abgeschlossen mit einer Wohndauer bis zu 12 Monaten. Für Kurzzeitmieter*innen erheben wir keine Kaution, sondern einen Mietzuschlag in Höhe von 30 € pro Monat.

Download | ​​​​Muster Kurzzeitmietvertrag (PDF)

Kündigung

Download | ​​​​Kündigung (PDF)

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Miete

Unsere günstigen Mieten sind Warmendmieten, darin sind alle Nebenkosten für Strom, Gas, Wasser, Müll und Internet enthalten. Es gibt keine Nebenkostenabrechnung. Die Rundfunkgebühren sind jedoch nicht in der Miete enthalten und müssen pro Wohneinheit an die Rundfunkgebühreneinzugszentrale bezahlt werden. Die Miete wird jeweils zum 1. des Monats von deinem Konto abgebucht.

Download | Preisübersicht (PDF)

Download | ​​​​Rundfunkbeitrag (PDF)

Mietdauer

Die Mietverträge werden jeweils für die Dauer von einem Semester abgeschlossen bis zum Erreichen der maximalen Wohndauer von drei Jahren, sofern sich der Mieter vertragskonform verhält. Durch die Befristung auf drei Jahre soll möglichst vielen Studierenden ein günstiger Wohnheimplatz ermöglicht werden (Rotationsprinzip).

Eine Verlängerung für ein Jahr über die maximale Wohndauer von drei Jahren hinaus kann nur erhalten, wer

  • sich zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs zum abschließenden Teil eines Prüfungsverfahrens an seiner Hochschule angemeldet hat,
  • sich während der Dauer des Mietverhältnisses konstruktiv an der Verwaltung eines Studierendenwohnheimes beteiligt hat (z. B. Verwaltungshelfer*in, Tutor*in, Etagensprecher*in)
  • durch den Umzug unzumutbar belastet wäre und dies nachweisen kann (z. B. akute Erkrankung, nicht aber finanzielle Gründe oder Wohnungsknappheit der Stadt)

Mietvertrag

Dein Mietvertrag wird vorerst für ein Jahr abgeschlossen und entsprechend der Wohndauer jeweils jährlich verlängert. Als Bestandteil des Mietvertrags sind die Mietbedingungen und Hausordnung in der geltenden Fassung von dir mit deiner Unterschrift anzuerkennen. Diese enthalten ausführliche Regeln zu Nutzung und Umgang mit dem angemieteten Zimmer sowie zum Zusammenleben der Studierenden miteinander. Für die Zeit des Mietverhältnisses soll der Aufenthalt für alle Mieter*innen fair und reibungslos verlaufen. 

Möblierung

Wir verfügen sowohl über möblierte als auch über unmöblierte Zimmer. Bei der Bewerbung kannst du angeben, was dir lieber ist. Mit der Entscheidung für ein möbliertes Zimmer mit Bett, Matratze, Schreibtisch, Stuhl und Schrank akzeptierst du das vorgefundene Mobiliar. Es gibt bei uns keine Möglichkeit, die Möbel bis zum Auszug zu lagern. Ein unmöbliertes Zimmer kannst du auch mit wenig Geld schön einrichten, wenn du in einem der zahlreichen Kölner Gebrauchtmöbellagern, auf Flohmärkten oder in Kleinanzeigen nach passenden Möbeln suchst.

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Reparaturen und Schadensmeldungen

Schäden oder notwendige Reparaturen kannst du auf einen Meldezettel notieren, den du in einer Box neben dem Briefkasten des Wohnheimbüros findest oder direkt hier downloaden kannst. Bitte fülle die Schadensmeldung mit deiner Telefonnummer und deinem Anliegen gut leserlich aus und werfe sie in den Briefkasten des Wohnheimbüros. Unsere Hausmeister*innen oder Handwerker*innen kümmern sich daraufhin um die Reparatur.

Download | Schadensmeldung PDF

Rundfunkbeitrag – Eine WG, ein Beitrag

Für viele Studierende günstiger: Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag, der die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert, eine Haushaltsabgabe und somit geräteunabhängig geworden. Pro Haushalt wird lediglich ein Beitrag eingefordert, auch wenn man in einer WG wohnt. Eine Wohnung = Ein Beitrag (18,36€ monatlich).

Wird BAföG in Anspruch genommen, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Die verschiedenen Anmeldeformulare und den Informationsflyer zum Rundfunkbeitrag findest du unter → Servicebeitrag: was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag

Download:

Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag (pdf)

Interesting facts about the broadcasting fee for students and trainees (pdf)

Infografik: Was gilt für Studis und Azubis beim Rundfunkbeitrag 

Infographic: What applies to students & trainees with regard to the broadcasting fee

 

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Umzugsantrag

Du kannst einen Wunsch auf Umzug bei uns beantragen. Deine Beweggründe für deinen Umzugswunsch solltest du bitte angeben, damit wir prüfen können, ob und welche Alternativen wir dir anbieten können.

Download | ​​​​Umzugsantrag (PDF)

Untervermietung

Die Untervermietung deines Zimmers ist grundsätzlich möglich, muss aber beim Kölner Studierendenwerk beantragt werden.
Voraussetzungen sowie einen Antrag findest du hier:

Download | Antrag auf Untervermietung (PDF).

Download | Untermietvereinbarung (PDF)

Download | Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)


Weitergehende Informationen erhältst du bei deinem/deiner zuständigen Sachbearbeiter*in oder am Infopoint.

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Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – Informationspflicht zum 01.02.2017 (§§ 36, 37 VSBG)

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir dich trotzdem auf eine für dich zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl

→ verbraucher-schlichter.de

Vergaberichtlinien

Vergaberichtlinien | Download (PDF)​​​​​​​

 

Verwaltungshelfer*innen

In jedem Wohnheim gibt es Studierende (Verwaltungshelfer*innen), die stundenweise für das Kölner Studierendenwerk tätig sind. Die Verwaltungshelfer*innen sind deine ersten Ansprechpartner*innen für alle Belange, die dein Zimmer oder das Wohnheim betreffen. Von ihnen bekommst du auch beim Einzug den Zimmerschlüssel, kannst kleine Maschinen ausleihen, Glühbirnen abholen oder Schäden melden.

Du kannst die Verwaltungshelfer*innen deines Wohnheims über die E-Mail-Adresse, die du in deiner "Einzugsinfo" erhalten hast, erreichen. 

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Waschmaschinen und Trockner

Die Bedienung der Waschmaschinen und Trockner erfolgt in allen Wohnheimen mit dem Bezahlsystem Wewash.

Wie das funktioniert? Ganz einfach. Einfach die Wewash App runterladen, registrieren und los geht´s. Jeder Wasch-bzw. Trockenvorgang kostet 2,- €. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos über Wewash.

In den Waschküchen findest du zusätzlich noch Informationen über die Funktionsweise der App. Ein digitaler Flyer in deutscher und englischer Sprache haben wir für dich ebenfalls hinterlegt.

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung zum Fernabsatzgesetzt nach §§ 312b ff. BGB 

Du hast das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Übergabe der Wohnung/des Zimmers. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du das Kölner Studierendenwerk Studentisches Wohnen, Universitätsstraße 16, 50937 Köln, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Wiedereinzug

Grundsätzlich gilt: Du kannst nur einmal im Wohnheim wohnen!

Ausnahmen: Studierende können nur dann nach einem Auszug noch einmal in ein Wohnheim des Kölner Studierendenwerks einziehen, wenn sie wegen Krankheit oder Auslandssemester vom Studium beurlaubt waren oder ein studienbezogenes Praktikum in einer anderen Stadt gemacht haben. Die Bewerbung für den Wiedereinzug reichst du bitte mit einem formlosen Antrag an die Abteilung Studentisches Wohnen ein.

Wohngeld

Wohngeldberechtigt sind Auszubildende mit selbständigem Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Dies ist z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer der Fall. Voraussetzung ist der Nachweis, am Wohnort einen eigenen Hausstand gegründet zu haben und nicht nur vorübergehend bei den Eltern ausgezogen zu sein. Dies trifft u. a. zu bei:

  • Studierenden nach einen Zerwürfnis mit den Eltern
  • verheirateten Studierenden
  • Studierenden, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und für den eigenen Lebensunterhalt gesorgt haben
  • Studierende, die nachweislich aus Platzgründen nicht mehr in der elterliche Wohnung leben können
  • Studierenden mit Kind

Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gewährt. Anträge können unabhängig vom Wohnort innerhalb Kölns in der zentralen Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal oder in jeder Wohngeldaußenstelle des Amtes für Wohnungswesen gestellt werden. Nähere Auskunft erhältst du bei den Wohngeldstellen in den Bürgerämtern im Fachbereich Soziales und bei der → Stadt Köln.

Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften sind abgeschlossene Wohnungen für zwei bis sieben Personen (2er-WG bis 7er-WG). Du hast dein eigenes Zimmer und benutzt Bäder, WC und Küche gemeinsam mit deinen Mitbewohner*innen.

Wohnwünsche

Du hast die Möglichkeit, die gewünschte Wohnform und Ausstattung bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz anzugeben:

Wohnform:

  • Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche, -flur und -bad
  • Apartment
  • Einzelzimmer in Wohngemeinschaften
  • Keine Auswahl

Ausstattung:

  • möbliert
  • unmöbliert
  • behindertengerecht
  • rollstuhlgerecht
  • Ausstattung egal