In wirtschaftlichen Notlagen können Studierende kurzfristig ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 350 Euro beantragen. Dazu ist ein Beratungsgespräch in der Sozialberatung erforderlich, bei dem unter anderem die Bedürftigkeit geklärt wird. Bitte bringe zu diesem Gespräch deinen gültigen Ausweis und deine aktuelle Studienbescheinigung mit. Ein Bürge ist nicht erforderlich.
Mit Geldern des Gesundheitsförderungsfonds können pro Antrag 70% ungedeckter Gesundheitskosten von Studierenden mit niedrigen Einkommen übernommen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 750,- pro Kalenderjahr, bis zu 6 Monaten nach Rechnungsstellung.
Vorrausetzungen:
Du bist an einer Kölner Hochschule (plus Umgebung) immatrikulierst und zahlst pro Semester den Sozialbeitrag für das KSTW?
Dein Einkommen liegt unter der Verdienstgrenze von Bafög-Satz +20%?
Du hast Gesundheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und andere Finanzierungsquellen (Versicherungen, Sozialleistungen, Eltern) fallen aus?
Du hast Kosten für Heilbehandlungen, Hilfsmittel oder Zahnersatz? (Jedoch nicht für Kuren, Schutzimpfungen, Kosten von Todesfällen oder Brillengestellen)
In diesem Dokument findest du eine Auflistung der benötigten Unterlagen und Nachweise für einen Antrag.
Bitte nimm vor Antragsstellung Kontakt mit der Sozialberatung auf. In einem Beratungsgespräch klären wir die Details.
Im Falle einer unvorhersehbaren und unverschuldeten Notlage, die den Studienverlauf nachhaltig beeinträchtigt, können Studierende beim Kölner Studierendenwerk ein zinsloses Darlehen beantragen. Ein Bürge ist erforderlich. Studienfinanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, KFW-Studienkredit, Bildungskredit des Bundes, DAKA-Darlehen und ggf. Abschlussdarlehen der Hochschule müssen ausgeschöpft sein. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Darlehens klären wir mit dir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Der AStA der Universität unterstützt finanziell in Not geratene Studierende für einen Monat mit einem zinslosen Kurzdarlehen von bis zu 300 €. Die Darlehen werden im AStA-Beratungsbüro in der Mensa Zülpicher Str. 70 während der BAföG-Beratungszeiten erteilt. Das Sozialreferat@asta.uni-koeln.de ist telefonisch unter 0221 470 6251 erreichbar.
Zu den → Serviceleistungen des AStAs
Studierende, die verschuldet sind und ihre finanzielle Situation nicht mehr im Griff haben, sollten sich rechtzeitig an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Eine Liste von anerkannten Schuldnerberatungsstellen, sowie weiter Information über deren Möglichkeiten gibt es bei der Sozialberatung.