Vom Auslandssemster über Schadensmeldungen bis hin zur Waschmaschine findest du hier alle wichtigen Informationen, die du als Bewohner*in in den Wohnheimen des Kölner Studierendenwerks benötigst.
Grundsätzlich gilt: Du kannst nur einmal im Wohnheim wohnen!
Ausnahmen: Studierende können nur dann nach einem Auszug noch einmal in ein Wohnheim des Kölner Studierendenwerks einziehen, wenn sie wegen Krankheit oder Auslandssemester vom Studium beurlaubt waren oder ein studienbezogenes Praktikum in einer anderen Stadt gemacht haben. Die Bewerbung für den Wiedereinzug reichst du bitte mit einem formlosen Antrag an die Abteilung Studentisches Wohnen ein.
Das Kölner Studierendenwerk betreibt einige Wohnheime für Studierende, die mehr als zehn Etagen hoch sind. Nach der Brandkatastrophe im Londoner Grenfell Tower, die auf eine leicht entflammbare Fassadenverkleidung zurückzuführen war, hat das Kölner Studierendenwerk die Fassaden seiner Hochhäuser überprüft.
Das Ergebnis: Die Materialien, die für deren Fassaden genutzt wurden, sind alle unbedenklich. Der Brandschutz ist intakt und die Sicherheit der studentischen Bewohner*innen ist gewährleistet.
Download | Hausordnung (PDF)
Für Beschädigungen, die am Eigentum der Mieter*innen entstehen, haftet das Studierendenwerk nicht – auch dann nicht, wenn dies durch Schäden am Gebäude wie z. B. Wasserrohrbruch verursacht wurde. Deshalb ist es ratsam, dass du eine eigene Hausratversicherung abschließt, sofern kein Versicherungsschutz durch deine Eltern besteht.
Nach Abschluss des Mietvertrags wird mit der ersten Miete die Kaution in Höhe von 300 Euro von deinem Konto abgebucht. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhältst du ca. vier bis sechs Wochen nach Auszug die Kaution auf dein Konto zurück, sofern kein Schaden in deinem Zimmer festgestellt wurde. Sollte ein Schaden oder die Notwendigkeit einer Reinigung entstanden sein, werden diese Kosten von der Kaution abgezogen. Eine Verzinsung der Kaution zu deinen Gunsten findet nicht statt. Die Zinserträge kommen dem Wohnheim zugute.
Für Familien bzw. für Studierende mit Kind/Kindern werden die 2er oder 3er WGs gebündelt und als gesamte Wohnung vermietet. Siehe dazu auch unsere Kita-Seite.
Download | Kontoänderungsformular (PDF)
Kurzzeitmietverträge werden für Austauschstudierende und Studierende im Praktikum abgeschlossen mit einer Wohndauer bis zu 12 Monaten. Für Kurzzeitmieter*innen erheben wir keine Kaution, sondern einen Mietzuschlag in Höhe von 30 € pro Monat.
Download | Muster Kurzzeitmietvertrag (PDF)
Download | Kündigung (PDF)
Die Mietverträge werden jeweils für die Dauer von einem Semester abgeschlossen bis zum Erreichen der maximalen Wohndauer von drei Jahren, sofern sich der Mieter vertragskonform verhält. Durch die Befristung auf drei Jahre soll möglichst vielen Studierenden ein günstiger Wohnheimplatz ermöglicht werden (Rotationsprinzip).
Eine Verlängerung für ein Jahr über die maximale Wohndauer von drei Jahren hinaus kann nur erhalten, wer
Schäden oder notwendige Reparaturen kannst du auf einen Meldezettel notieren, den du in einer Box neben dem Briefkasten des Wohnheimbüros findest oder direkt hier downloaden kannst. Bitte fülle die Schadensmeldung mit deiner Telefonnummer und deinem Anliegen gut leserlich aus und werfe sie in den Briefkasten des Wohnheimbüros. Unsere Hausmeister*innen oder Handwerker*innen kümmern sich daraufhin um die Reparatur.
Download | Schadensmeldung PDF
Für viele Studierende günstiger: Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag, der die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert, eine Haushaltsabgabe und somit geräteunabhängig geworden. Pro Haushalt wird lediglich ein Beitrag eingefordert, auch wenn man in einer WG wohnt. Eine Wohnung = Ein Beitrag (18,36€ monatlich).
Wird BAföG in Anspruch genommen, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Die verschiedenen Anmeldeformulare und den Informationsflyer zum Rundfunkbeitrag findest du unter → Servicebeitrag: was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag
Download:
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag (pdf)
Interesting facts about the broadcasting fee for students and trainees (pdf)
Infografik: Was gilt für Studis und Azubis beim Rundfunkbeitrag
Infographic: What applies to students & trainees with regard to the broadcasting fee
Du kannst einen Wunsch auf Umzug bei uns beantragen. Deine Beweggründe für deinen Umzugswunsch solltest du bitte angeben, damit wir prüfen können, ob und welche Alternativen wir dir anbieten können.
Download | Umzugsantrag (PDF)
Die Untervermietung deines Zimmers ist grundsätzlich möglich, muss aber beim Kölner Studierendenwerk beantragt werden.
Voraussetzungen sowie einen Antrag findest du hier:
Download | Antrag auf Untervermietung (PDF).
Download | Untermietvereinbarung (PDF)
Download | Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)
Weitergehende Informationen erhältst du bei deinem/deiner zuständigen Sachbearbeiter*in oder am Infopoint.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – Informationspflicht zum 01.02.2017 (§§ 36, 37 VSBG)
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir dich trotzdem auf eine für dich zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
In jedem Wohnheim gibt es Studierende (Verwaltungshelfer*innen), die stundenweise für das Kölner Studierendenwerk tätig sind. Die Verwaltungshelfer*innen sind deine ersten Ansprechpartner*innen für alle Belange, die dein Zimmer oder das Wohnheim betreffen. Von ihnen bekommst du auch beim Einzug den Zimmerschlüssel, kannst kleine Maschinen ausleihen, Glühbirnen abholen oder Schäden melden.
Du kannst die Verwaltungshelfer*innen deines Wohnheims über die E-Mail-Adresse, die du in deiner "Einzugsinfo" erhalten hast, erreichen.
Die Bedienung der Waschmaschinen und Trockner erfolgt in allen Wohnheimen mit dem Bezahlsystem Wewash.
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Einfach die Wewash App runterladen, registrieren und los geht´s. Jeder Wasch-bzw. Trockenvorgang kostet 2,- €. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos über Wewash.
In den Waschküchen findest du zusätzlich noch Informationen über die Funktionsweise der App. Ein digitaler Flyer in deutscher und englischer Sprache haben wir für dich ebenfalls hinterlegt.
Widerrufsbelehrung zum Fernabsatzgesetzt nach §§ 312b ff. BGB
Du hast das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Übergabe der Wohnung/des Zimmers. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du das Kölner Studierendenwerk Studentisches Wohnen, Universitätsstraße 16, 50937 Köln, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich gilt: Du kannst nur einmal im Wohnheim wohnen!
Ausnahmen: Studierende können nur dann nach einem Auszug noch einmal in ein Wohnheim des Kölner Studierendenwerks einziehen, wenn sie wegen Krankheit oder Auslandssemester vom Studium beurlaubt waren oder ein studienbezogenes Praktikum in einer anderen Stadt gemacht haben. Die Bewerbung für den Wiedereinzug reichst du bitte mit einem formlosen Antrag an die Abteilung Studentisches Wohnen ein.
Wohngeldberechtigt sind Auszubildende mit selbständigem Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Dies ist z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer der Fall. Voraussetzung ist der Nachweis, am Wohnort einen eigenen Hausstand gegründet zu haben und nicht nur vorübergehend bei den Eltern ausgezogen zu sein. Dies trifft u. a. zu bei:
Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gewährt. Anträge können unabhängig vom Wohnort innerhalb Kölns in der zentralen Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal oder in jeder Wohngeldaußenstelle des Amtes für Wohnungswesen gestellt werden. Nähere Auskunft erhältst du bei den Wohngeldstellen in den Bürgerämtern im Fachbereich Soziales und bei der → Stadt Köln.
Unsere Erde wird immer wärmer – das ist schon längst kein Geheimnis mehr. Durch den seit Jahren steigenden Energieverbrauch heizt der Treibhauseffekt die globale Erderwärmung an. Naturkatastrophen wie Stürme oder Überflutungen, abschmelzende Polkappen und ansteigende Meeresspiegel sind die weltweiten Folgen, mit denen wir in naher Zukunft immer mehr kämpfen werden.
Selbst aktiv die Umwelt schonen ist schon in deinem Apartment, Zimmer oder deiner WG einfach. Bereits kleine Maßnahmen von dir und deinen Mitbewohner*innen zahlen sich aus. Weniger Energieverbrauch bedeutet geringere CO2-Produktion – in den eigenen vier Wänden und weltweit. Dabei tust du nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern sorgst auch dafür, dass die Mieten in deinem Wohnhaus stabil bleiben!
Hier finden du einige Tipps, wie du dazu beitragen kannst, unser Klima zu schützen ohne auf Komfort verzichten zu müssen.
Stromfresser
Wenn du Elektrogeräte nach Gebrauch ganz ausschaltest, sparst du bis zu 50 % Strom. HiFi-Anlage, Fernseher, Computer & Co. sind im Stand-by-Modus echte Stromfresser. Pro Jahr wird in der Bundesrepublik allein durch die Stand-by-Funktion Strom im Wert von knapp 4 Milliarden Euro verpulvert. Praktisch sind hierfür Steckdosenleisten mit Netzschalter.
Energiesparlampen
…kannst du dort nutzen, wo das Licht durchgängig länger als eine Stunde brennt. Im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen sind sie 80 % sparsamer. Ihre 15 fache Lebensdauer rechtfertigt die höheren Anschaffungskosten.
Ausknipsen
Wenn sich niemand in Gemeinschaftsräumen und Treppenhäusern aufhält, kann die Beleuchtung aus bleiben.
Wasser ist ein kostbares Gut
Langes Duschen ist zwar schön, aber teuer. Zähneputzen bei laufendem Wasser lässt 15 bis 20 Liter Wasser pro Minute fließen. Die Spartaste der Toilettenspülung kann helfen, ein Drittel des täglichen Wasserbedarfs einzusparen. Auch bei kleinen Geschirrmengen ist der Abwasch in einem gefüllten Spülbecken sparsamer als unter fließendem Wasser.
Wäschewaschen
Sinnvoll ist es, eine Waschmaschine voll zu beladen, da sie genauso viel Wasser und Strom verbraucht wie mit einer kleinen Wäscheladung. Effektiv sparen lässt sich durch die richtige Temperaturwahl. Meist reichen 30 – 40°C; mehr als 60°C sind so gut wie nie nötig. Der Energieverbrauch kann durch das Auslassen des Vorwaschganges gesenkt werden. Und noch ein Tipp: Dosiere dein Waschmittel sparsam und vermeide Weichspüler.
Weniger ist oft mehr
Eine angenehme Raumtemperatur von ca. 20 – 21°C erreichst du bei einer mittleren Einstellung des Thermostatventils.
Effizient heizen
Bei längerer Abwesenheit, auch wenn es nur ein Wochenende ist, kannst du durch eine niedrigere Raumtemperatur den Energieverbrauch deutlich senken. Eine Reduzierung um nur 1°C verringert den Verbrauch um 6 %. Temperaturen von 12 – 15°C reichen aus, um die Auskühlung des Raumes in deiner Abwesenheit zu vermeiden.
Stoßlüften
Wer bei laufender Heizung das Fenster kippt, heizt die Straße gleich mit. Lieber kurz, aber richtig lüften: Das Fenster mehrmals am Tag für wenige Minuten weit öffnen und dabei die Heizung ausdrehen.
Dampf ablassen
Am besten mehrmals täglich mit Stoßlüftung die feucht-warme Zimmerluft ins Freie befördern, denn Dampf kann Feuchtigkeits- und Schimmelflecken verursachen. In einem Drei-Personen-Haushalt werden jeden Tag durch Kochen und Duschen bis zu 14 Liter Wasserdampf freigesetzt.
Deckel auf den Topf
Kochen ohne Deckelist wie Heizen bei geöffnetem Fenster. Wenn du den Deckel beim Kochen drauf machst, sparst du bis zu 25 % Energie. Der Topf sollte nicht kleiner sein als die Herdplatte, damit die Wärme effektiv genutzt wird. Wenn Herd oder Backofen frühzeitig ausgeschaltet werden, reicht die vorhandene Resthitze aus, um das Essen fertig zu garen. Im Dampfbad dünstet Gemüse schonender. Den Topf nur am Boden mit Wasser zu bedecken reicht meist aus. Das Wasser kocht schneller, alles bleibt knackig frisch und vitaminreich. Und noch ein Tipp: Wasserkocher sparen viel Zeit und Energie. Ein Wasserkocher bringt einen Liter Wasser in zweieinhalb Minuten zum Kochen – ein Herd braucht bei gleicher Leistung sechs Minuten.