Du fängst in Köln zu studieren an und bist auf der Suche nach einer Wohnung? Hier findest du alles, was du zum Thema wissen musst. Neben Infos zu unseren Wohnheimen und dem Bewerbungsprozess haben wir dir alternative Anlaufstellen und Tipps für deine Suche und deinen Umzug zusammengestellt.
Du hast schon gehört, dass der Wohnraum in Köln knapp ist? Keine Angst! Wir haben einige Tipps für dich, wie du trotzdem eine günstige Wohnung findest und was du sonst noch alles berücksichtigen solltest!
Nach der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gibt ein Student in Köln durchschnittlich 442,00 Euro monatlich für Miete inklusive Nebenkosten aus. Deutschlandweit sind es im Durchschnitt 410,00 Euro.
Während der Vorlesungszeit ist es einfacher ein Zimmer zu finden, als zu Semesterbeginn. Als künftiges Erstsemester solltest du dich direkt nach einem Zimmer oder einer Wohnung umsehen, nachdem du deine Zulassung zur Hochschule bekommen hast. Warte nicht lange ab – je eher du suchst, desto schneller findest du etwas. Du kannst dich auch schon ohne Zulassung auf einen Wohnheimplatz bewerben. Dein Studium läuft schon? Dann suche am besten gegen Semesterende nach einem neuen Zuhause, denn dann ziehen viele Studis aus und Wohnungen oder Zimmer werden frei.
Immer noch die beste und günstigste Art des Wohnens während des Studiums. Doch unsere Wohnheimplätze sind sehr begehrt und stark limitiert. Also bewirb dich schnell! Hier findest du alle Informationen zur Bewerbung und zu unseren Wohnheimen.
Das Projekt Vermieten an Studierende des Kölner Studierendenwerks vermittelt bereits seit Jahren erfolgreich private Zimmer und Wohnungen an Studierende. Erfahre hier mehr Vermieten an Studierende.
Wohnen für Hilfe heißt das Wohnpartnerschaftskonzept des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln und der Universität zu Köln. Studierende können über dieses Programm mietfrei wohnen und helfen dafür den Vermieter*innen im Haushalt und im Alltag. Als Faustregel gilt: eine Stunde Hilfe im Monat pro Quadratmeter Wohnfläche.
Hier erfährst du mehr über → Wohnen für Hilfe
Im inklusiven Haus in Köln-Rodenkirchen leben Menschen mit Behinderung und Studierende in einer Gemeinschaft zusammen. Hier können bis zu 11 Studierende mietfrei, in Anlehnung an das Prinzip Wohnen für Hilfe, wohnen und helfen stundenweise in ihrer WG mit. Sie sollten zwischen 18 – 24 Jahre alt sein und planen, mindestens zwei Jahre in der WG zu wohnen. Das Wohnprojekt ist einzigartig in NRW und eine neue Wohnform mit vielen Vorteilen und Chancen für alle.
Zur Website → Inklusiv Wohnen
Sozialwohnungen sind Wohnungen, deren Bau durch öffentliche Mittel gefördert wurde und die deshalb zu günstigeren Mieten erhältlich sind als die Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.
Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung, ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS). Dieser berechtigt Bürger*innen mit geringem Einkommen zum Bezug einer Sozialwohnung. Wie du einen solchen Wohnberechtigungsschein erhältst, erfährst du hier:
→ Wohnberechtigungsschein (WBS) und Beratungsstelle für Wohnungssuchende.
Wohngeld kannst du bei der Wohngeldstelle der → Stadt Köln beantragen.
Die Gebausie ist Kooperationspartner des Kölner Studierendenwerks und bietet Wohnungen für Studierende an.
Hier geht's zur → Gebausie
Die GAG ist Kooperationspartner des Kölner Studierendenwerks und bietet Wohnungen für Studierenden an.
Hier geht's zur → GAG
Diese Provision musst du nur bezahlen, wenn:
Für jedes Wohnheim gibt es beim Kölner Studierendenwerk zwei Ansprechpersonen (der schnellste Weg zu deinem Wohnheimplatz). Einer der beiden ist während der Bewerbungsphase bis zum Abschluss des Mietvertrags für dich zuständig. Der andere kümmert sich um deine Fragen, wenn du bereits bei uns wohnst. In jedem Wohnheim gibt es außerdem studentische Verwaltungshelfer*innen. Du erreichst sie unter der in der "Einzugsinfo" angegebenen E-Mail-Adresse und kannst auf diesem Weg einen persönlichen Termin vereinbaren. Die Verwaltungshelfer*innen sind deine ersten Ansprechpersonen für alle Belange, die dein Zimmer oder das Wohnheim betreffen. Von ihnen bekommst du beim Einzug den Zimmerschlüssel.
Unsere Apartments sind abgeschlossene Wohneinheiten, die aus einem Zimmer mit Kochzeile, Bad und WC bestehen. Etwas größere Einzelapartments werden vorzugsweise an Paare oder an Studierende mit Kind vermietet.
Studierende mit Beeinträchtigung…
... werden bei der Wohnraumvergabe bevorzugt (vgl. Vergaberichtlinien). Wir haben sogenannten „behindertengerechten“ und „behindertenfreundlichen“ Wohnraum. Behindertengerechte Zimmer / Apartments sind in jeder Hinsicht an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrer*innen angepasst. Bei behindertenfreundlichen Wohnungen gilt dies nur für Teilaspekte, wie z. B. überbreite Türen und flache Duschtassen. Anfragen bitte an wohnen@kstw.de. Unsere Sozialberatung bietet umfassende Beratungsangebote und Hilfen für Studierende mit Beeinträchtigung an.
Eine Bewerberliste mit nummerierten Plätzen gibt es bei uns nicht. Die Zimmervergabe erfolgt nach den angegebenen Bewerbungskriterien. Berücksichtigt werden deine Wünsche nach Wohnform und Ausstattung. Die Wartezeit ist unterschiedlich. Sie hängt von der Nachfrage und der Verfügbarkeit der Zimmer ab.
Wohnberechtigt ist, wer an einer der folgenden Kölner Hochschulen immatrikuliert ist sowie Praktikant*innen, die an einer Hochschule außerhalb Kölns eingeschrieben sind und ein studienbezogenes Praktikum in Köln absolvieren:
Ein Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz besteht nicht.
Bei der Wohnplatzvergabe berücksichtigen wir die folgenden Studierendengruppen bevorzugt:
Wenn du in Köln studieren möchtest, bewerbe dich möglichst frühzeitig um einen Wohnheimplatz, idealerweise ein bis zwei Semester vorher. Eine Immatrikulationsbescheinigung musst du erst bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorlegen.
Sende uns die Online-Bewerbung mit deinen gültigen Personendaten. Ein unter falschen Angaben zustande gekommener Mietvertrag wird fristlos gekündigt.
Zur Online-Bewerbung
Du erhältst per E-Mail die Nachricht über den Eingang deiner Bewerbung mit einem Bestätigungslink, den du bitte aktivierst. Teile uns bitte Änderungen deiner E-Mail-Adresse, Anschrift oder Telefonnummer mit, denn nur so können wir dich benachrichtigen, wenn ein Wohnplatz frei wird.
Damit im Zuweisungsverfahren nur Studierende berücksichtigt werden, die noch kein Zimmer bekommen haben, senden wir dir alle 30 Tage eine Nachfrage-E-Mail. Den Link in der Mail solltest du innerhalb von fünf Tagen bestätigen, sofern du noch Interesse an einem Wohnheimplatz hast. Ohne Bestätigung wird deine Bewerbung deaktiviert. Sobald ein Zimmer für dich bereitsteht, senden wir dir per E-Mail ein Zimmerangebot.
Das Kölner Studierendenwerk betreibt einige Wohnheime für Studierende, die mehr als zehn Etagen hoch sind. Nach der Brandkatastrophe im Londoner Grenfell Tower, die auf eine leicht entflammbare Fassadenverkleidung zurückzuführen war, hat das Kölner Studierendenwerk die Fassaden seiner Hochhäuser überprüft.
Das Ergebnis: Die Materialien, die für deren Fassaden genutzt wurden, sind alle unbedenklich. Der Brandschutz ist intakt und die Sicherheit der studentischen Bewohner*innen ist gewährleistet.
Unserer Datenschutzhinweise zum Nachlesen:
Download | Datenschutzhinweise (PDF)
Unsere Einzelzimmer sind die typischen Flurzimmer mit Gemeinschaftsküche, -Bad und –WC, jeweils für alle Mieter einer Etage. Teilweise sind die Einzelzimmer mit Waschbecken ausgestattet. In einigen Wohnheimen gibt es zusätzlich zu der Gemeinschaftsküche einen Gemeinschaftsraum.
Die Schlüssel für dein Zimmer bekommst du im Wohnheimbüro deines Wohnheims. Mit deinem Mietvertrag erhältst du die "Einzugsinfo", in der du erfährst, wie du einen persönlichen Termin vereinbaren kannst, um deine Schlüssel abzuholen.
Die Grundrisspläne der meisten unserer Wohnheime findest du hier:
Die Grundrisse stellen nur Musterbeispiele dar, damit du dir eine grundsätzliche Vorstellung zu Zimmeraufteilung und Zimmeranordnung machen kannst. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Wohnheime zwischen den einzelnen Wohnungen und Zimmern Unterschiede, die wir in diesem Rahmen nicht darstellen können.
Internationale Studierende können sich bei uns beraten lassen bei Fragen zu:
Erste Informationen findest du auf unserer Seite Beratung und Internationales.
In jedem Zimmer gibt es einen Internetanschluss. Die Kosten für die Flatrate mit 10 MB sind in der Miete enthalten. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, das Datenvolumen auf eigene Kosten zu erhöhen. Informationen dazu findest du hier unter → NetCologne. Bedienungshinweise findest du hier:
Download | Informationsblatt NetCologne (PDF)
Nach Abschluss des Mietvertrags wird mit der ersten Miete die Kaution in Höhe von 300 Euro von deinem Konto abgebucht. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhältst du ca. vier bis sechs Wochen nach Auszug die Kaution auf dein Konto zurück, sofern kein Schaden in deinem Zimmer festgestellt wurde. Sollte ein Schaden oder die Notwendigkeit einer Reinigung entstanden sein, werden diese Kosten von der Kaution abgezogen. Eine Verzinsung der Kaution zu deinen Gunsten findet nicht statt. Die Zinserträge kommen dem Wohnheim zugute.
Für Familien bzw. für Studierende mit Kind/Kindern werden die 2er oder 3er WGs gebündelt und als gesamte Wohnung vermietet. Studierende mit Kind werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Siehe dazu auch unsere Kita-Seite.
Unsere günstigen Mieten sind Warmendmieten, darin sind alle Nebenkosten für Strom, Gas, Wasser, Müll und Internet enthalten. Es gibt keine Nebenkostenabrechnung. Die Rundfunkgebühren sind jedoch nicht in der Miete enthalten und müssen pro Wohneinheit an die Rundfunkgebühreneinzugszentrale bezahlt werden. Die Miete wird jeweils zum 1. des Monats von deinem Konto abgebucht.
Download | Preisübersicht (PDF)
Download | Rundfunkbeitrag (PDF)
Die Mietverträge werden jeweils für die Dauer von einem Semester abgeschlossen bis zum Erreichen der maximalen Wohndauer von drei Jahren, sofern sich der Mieter vertragskonform verhält. Durch die Befristung auf drei Jahre soll möglichst vielen Studierenden ein günstiger Wohnheimplatz ermöglicht werden (Rotationsprinzip).
Eine Verlängerung für ein Jahr über die maximale Wohndauer von drei Jahren hinaus kann nur erhalten, wer
Dein Mietvertrag wird vorerst für ein Jahr abgeschlossen und entsprechend der Wohndauer jeweils jährlich verlängert. Als Bestandteil des Mietvertrags sind die Mietbedingungen und Hausordnung in der geltenden Fassung von dir mit deiner Unterschrift anzuerkennen. Diese enthalten ausführliche Regeln zu Nutzung und Umgang mit dem angemieteten Zimmer sowie zum Zusammenleben der Studierenden miteinander. Für die Zeit des Mietverhältnisses soll der Aufenthalt für alle Mieter*innen fair und reibungslos verlaufen.
Wir verfügen sowohl über möblierte als auch über unmöblierte Zimmer. Bei der Bewerbung kannst du angeben, was dir lieber ist. Mit der Entscheidung für ein möbliertes Zimmer mit Bett, Matratze, Schreibtisch, Stuhl und Schrank akzeptierst du das vorgefundene Mobiliar. Es gibt bei uns keine Möglichkeit, die Möbel bis zum Auszug zu lagern. Ein unmöbliertes Zimmer kannst du auch mit wenig Geld schön einrichten, wenn du in einem der zahlreichen Kölner Gebrauchtmöbellagern, auf Flohmärkten oder in Kleinanzeigen nach passenden Möbeln suchst.
Für viele Studierende günstiger: Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag, der die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert, eine Haushaltsabgabe und somit geräteunabhängig geworden. Pro Haushalt wird lediglich ein Beitrag eingefordert, auch wenn man in einer WG wohnt. Eine Wohnung = Ein Beitrag (18,36€ monatlich).
Wird BAföG in Anspruch genommen, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Die verschiedenen Anmeldeformulare und den Informationsflyer zum Rundfunkbeitrag findest du unter → Servicebeitrag: was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag
Download:
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag (pdf)
Interesting facts about the broadcasting fee for students and trainees (pdf)
Infografik: Was gilt für Studis und Azubis beim Rundfunkbeitrag
Infographic: What applies to students & trainees with regard to the broadcasting fee
Widerrufsbelehrung zum Fernabsatzgesetzt nach §§ 312b ff. BGB
Du hast das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Übergabe der Wohnung/des Zimmers. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du das Kölner Studierendenwerk Studentisches Wohnen, Universitätsstraße 16, 50937 Köln, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich gilt: Du kannst nur einmal im Wohnheim wohnen!
Ausnahmen: Studierende können nur dann nach einem Auszug noch einmal in ein Wohnheim des Kölner Studierendenwerks einziehen, wenn sie wegen Krankheit oder Auslandssemester vom Studium beurlaubt waren oder ein studienbezogenes Praktikum in einer anderen Stadt gemacht haben. Die Bewerbung für den Wiedereinzug reichst du bitte mit einem formlosen Antrag an die Abteilung Studentisches Wohnen ein.
Wohngeldberechtigt sind Auszubildende mit selbständigem Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Dies ist z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer der Fall. Voraussetzung ist der Nachweis, am Wohnort einen eigenen Hausstand gegründet zu haben und nicht nur vorübergehend bei den Eltern ausgezogen zu sein. Dies trifft u. a. zu bei:
Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gewährt. Anträge können unabhängig vom Wohnort innerhalb Kölns in der zentralen Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal oder in jeder Wohngeldaußenstelle des Amtes für Wohnungswesen gestellt werden. Nähere Auskunft erhältst du bei den Wohngeldstellen in den Bürgerämtern im Fachbereich Soziales und bei der → Stadt Köln.
Wohngemeinschaften sind abgeschlossene Wohnungen für zwei bis sieben Personen (2er-WG bis 7er-WG). Du hast dein eigenes Zimmer und benutzt Bäder, WC und Küche gemeinsam mit deinen Mitbewohner*innen.
Du hast die Möglichkeit, die gewünschte Wohnform und Ausstattung bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz anzugeben:
Wohnform:
Ausstattung:
Du hast in Köln eine Wohnung gefunden und bist bereit loszustudieren? Schon bald kannst du dein Studentenleben in der Stadt met K genießen, aber vorher solltest du noch einige wichtige Dinge erledigen.
Ja! Innerhalb der ersten Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich beim zuständigen Bezirksamt der Stadt Köln anmelden. Welches Amt für Sie zuständig ist und wann Sie dorthin gehen können, erfahren Sie hier → Stadt Köln→ Stadt Köln
Wenn du Köln als deinen Zweitwohnsitz wählst, fällt die sogenannte Zweitwohnungssteuer an. Sie beträgt 10 % der Jahreskaltmiete für die Monate, die du in der Wohnung wohnst. Weitere Informationen über die Zweitwohnungssteuer findest du bei der → Stadt Köln.
Tipp: Am besten gibst du für die Dauer deines Studiums Köln als Erstwohnsitz an, dann zahlst du keine zusätzlichen Steuern.
Dein Fahrzeug muss nur dann umgemeldet werden, wenn es auf deinen Namen angemeldet ist und Köln dein erster Wohnsitz ist. Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung. Du benötigst dazu deinen Personalausweis (mit neuer Anschrift), den KFZ-Brief, den KFZ-Schein, die Versicherungsdoppelkarte oder Versicherungspolice, das Autokennzeichen und die ASU-Bescheinigung.
Mehr Informationen hierzu findest du bei der → Stadt Köln
Zuallererst: Die Post.Stelle frühzeitig einen Nachsendeantrag bei der Postfiliale deines alten Wohnorts oder über den Umzugsservice der → Deutschen Post, dann werden deine Briefe von der alten Adresse noch ein halbes Jahr lang zu deinem neuen Wohnort umgeleitet.
Denke eventuell auch daran, deiner Bank, der Versicherung, der Krankenkasse und anderen Stellen, wie z. B. Zeitungsabonnements oder Online-Mitgliedschaften, rechtzeitig deine neue Adresse mitzuteilen.
Noch mehr Tipps zum Ein- und Umzug findest du hier → ummelden.de
Mama geht nicht ans Telefon? So schaffst du den Start in dein neues, eigenständiges Leben auch ohne deine Mama zu nerven. Praktische Tipps zum Alltag findest du unter → frag-mutti.de