Hier erhalten Sie Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amt für Ausbildungsförderung, wenn ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt wurde, für dessen Bearbeitung das Studierendenwerk zuständig ist, sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Diese Datenschutzinformation umfasst nicht die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Vorausleistung gemäß § 36 BAföG, hierzu finden Sie im Anschluss die speziellen Informationen zum Datenschutz bei einem Antrag auf Vorausleistung gemäß § 36 BAföG.
WICHTIG: Alle eingehenden Papierunterlagen werden nach Eingang gescannt und ausschließlich digital weiterbearbeitet. Die gescannten Papierunterlagen werden aus Datenschutz- und Platzgründen nach einer Frist von zwei Monaten datenschutzkonform vernichtet. So tragen wir gemeinsam dazu bei, Verwaltungsprozesse zu optimieren und die Umwelt zu schonen. Bitte beachten Sie daher: Senden Sie uns keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der benötigten Nachweise. Originale können nach der Vernichtung nicht zurückgegeben werden.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Kölner Studierendenwerk AöR Amt für Ausbildungsförderung Universitätsstr. 14, 50937 Köln
Telefon: +4922194265-0 E-Mail: bafoeg@kstw.de Internet: www.kstw.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Sabine Link, Datenschutzbeauftragte der Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken NRW, c/o Akademisches Förderungswerk AKAFÖ AöR, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum E-Mail: datenschutz-bafoeg@studierendenwerke-nrw.de
Wenn Sie einen Antrag auf Ausbildungsförderung gemäß BAföG gestellt haben oder im Rahmen der Bearbeitung eines solchen Antrags zur Mitwirkung verpflichtet sind, werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung eines Antrags auf Ausbildungsförderung und bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit BAföG-Leistungen erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 41 BAföG sowie §§ 67 a und 67 b SGB X zur Erfüllung unserer Aufgaben als Amt für Ausbildungsförderung.
Die Datenkategorien sind aus den abgefragten Datenfeldern in den BAföG-Formblättern, Vordrucken und ergänzenden Bearbeitungsformularen ersichtlich, insbesondere Stammdaten, z.B. Name, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Familienstand und Elternschaft, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung Vermögensdaten von antragstellenden Studierenden, Vermögensnachweise Einkommen von antragstellenden Studierenden, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern, insbesondere Einkommenssteuernachweise, Daten zu Miet- bzw. Wohnverhältnissen, Beschäftigungsverhältnissen, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen, zu Unterhaltsansprüchen, ggf. Daten zu einer vorliegenden Behinderung oder zu außergewöhnlichen Belastungen Daten zur Leistungsgewährung und ggf. zur Rückforderung, z. B. Leistungszeitraum, -höhe und -art, ggf. Zahlungsfähigkeit bei Rückforderungen Daten zum Studium, insbesondere Leistungsübersicht, ggf. für den Studienfortschritt relevante Gesundheitsdaten Zusätzlich werden Bearbeitungsdaten verarbeitet, wie z. B. Zugangs- bzw. Versanddaten, Aktennotizen oder sonstige Verwaltungsdaten. Die Daten stammen von den Antragstellenden selbst sowie den in den Antragsformularen genannten Quellen, zum Beispiel von Eltern, dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem Lebenspartner/der Lebenspartnerin. Zudem werden – soweit dies rechtlich zulässig und für die Sachbearbeitung erforderlich ist – personenbezogene Daten im Rahmen der Amtsermittlung erhoben, wie z. B. bei einer Anschriftenermittlung oder bei einer Überprüfung und Bearbeitung von Angaben.
Ihre Daten werden von den Beschäftigten des Studierendenwerks verarbeitet, durch die jeweils zuständigen Personen. Zuständig sind nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern arbeitsteilig die Teams mit Stellvertretungen und Vorgesetzten. Post und E-Mails werden entsprechend der internen Zuständigkeitsregelungen zur Bearbeitung intern weitergeleitet, das gilt insbesondere im Falle von Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.). Es erfolgt eine Übermittlung der erforderlichen Daten an diejenigen Stellen, die entsprechend der gesetzlichen Festlegungen in Ihrer jeweiligen Studienfinanzierung für die Darlehensverwaltung oder –rückforderung zuständig sind, insbesondere an das Bundesverwaltungsamt und die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Gegebenenfalls werden im zulässigen Umfang auch Dienstleister in die Bearbeitung einbezogen, die Ihre Daten vertragsgebunden verarbeiten und zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet sind, insbesondere IT-NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) als ITDienstleister und als Rechenzentrum für das Fachprogramm zur BAföG-Verwaltung. Ihre personenbezogenen Daten können außerdem an folgende Empfänger übermittelt werden:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Speicherdauer von personenbezogenen Daten kann bis zu 12 Jahre nach der letzten Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles betragen, bevor die Daten endgültig gelöscht werden. BAföG-Förderungsakten werden in der Regel 6 Jahre nach Ablauf der letzten Förderungshöchstdauer vernichtet bzw. gelöscht.
Falls notwendige Informationen zur Bearbeitung eines Antrags auf Ausbildungsförderung nicht vorliegen, hat dies in der Regel zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch keine Förderungsleistung bzw. keine Fortsetzung der Ausbildungsförderung erfolgen kann, oder ggf. Leistungen nur unter Vorbehalt erfolgen.
Bei der Verwaltung der Leistungen gemäß BAföG gilt das Sozialrecht:
Sie haben das Recht
Gegebenenfalls gelten dabei die Besonderheiten und Einschränkungen des Sozialdatenschutzrechts.
Für den Fall, dass für eine bestimmte Datenverarbeitung ausnahmsweise von Ihnen eine Einwilligung erforderlich war und erteilt wurde, haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.
Um zu verhindern, dass eine unberechtigte Person Ihre Datenschutzrechte geltend machen kann, werden Sie gebeten, sich zur Ausübung dieser Rechte zu identifizieren.
Es besteht ein Beschwerderecht bei unserer Datenschutzbeauftragten und bei einer Aufsichtsbehörde, zum Beispiel bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38 424-0, E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de
Zusätzlich zu diesem Informationsblatt wird auf alle Informationen verwiesen, die Ihnen schon über das Studierendenwerk vorliegen bzw. bekannt sind. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Datenschutzbeauftragte. Diese helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte beachten Sie die Folgeseiten: Informationen zum Datenschutz bei einem Antrag auf Vorausleistung gemäß § 36 BAföG
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Siehe oben, die Daten sind identisch mit den Angaben in der Datenschutzinformation „Informationen zum Datenschutz bei der Ausbildungsförderung gemäß BAföG“.
Wenn Sie einen Antrag auf Vorausleistung gestellt haben oder als Elternteil im Rahmen der Bearbeitung eines solchen Antrags zur Mitwirkung verpflichtet sind, werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 41 BAföG sowie §§ 67 a und 67 b SGB X zur Erfüllung unserer Aufgaben als Amt für Ausbildungsförderung.
Es werden die Daten verarbeitet, die schon aus der Förderungsakte bekannt sind, insofern wird auf den Text der oben mitgeteilten Datenschutzinformation verwiesen: „Informationen zum Datenschutz bei der Ausbildungsförderung gemäß BAföG“ unter „4. Welche Daten werden verarbeitet und woher stammen sie?“ Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, die uns bei der Beratung, im Rahmen unserer Antragsbearbeitung und im Rahmen der Verwaltung der Vorausleistung zur Verfügung gestellt werden. Die Datenkategorien sind ersichtlich aus den abgefragten Datenfeldern des Antrags auf Vorausleistungen gemäß § 36 BAföG, insbesondere Stammdaten und Daten zur finanziellen Situation des/der antragstellenden Studierenden wie Einkommen, Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsansprüche, um die Gefährdung der Ausbildung festzustellen. Es werden außerdem die Daten verarbeitet, die entsprechend den Vorschriften des Unterhaltsrechts erforderlich sind um festzustellen, ob gemäß § 37 BAföG ein übergegangener Unterhaltsanspruch besteht. Soweit dieser besteht, werden dann die Daten verarbeitet, die erforderlich sind, um diesen Anspruch gegen die Unterhaltsverpflichteten, das sind in der Regel ein Elternteil oder beide Elternteile, geltend zu machen. Diese Daten betreffen Verhältnisse des unterhaltsberechtigten studierenden Kindes und Verhältnisse beider Elternteile (einschließlich deren Ehegatte und aller Unterhaltsberechtigten). Alle Datenkategorien zur Feststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Regressansprüchen werden dabei verarbeitet, das sind zum Beispiel
Zusätzlich werden Bearbeitungsdaten verarbeitet, wie z. B. Zugangs- bzw. Versanddaten, Aktennotizen oder sonstige Verwaltungsdaten. Die Daten stammen von den Antragstellenden selbst sowie den in den Antragsformularen bzw. Vordrucken genannten Quellen. Zudem werden – soweit dies rechtlich zulässig und für die Sachbearbeitung erforderlich ist – personenbezogene Daten im Rahmen der Amtsermittlung erhoben, wie z. B. bei einer Anschriftenermittlung oder bei einer Überprüfung und Bearbeitung von Angaben.
Es wird auf den Text der oben mitgeteilten Datenschutzinformation verwiesen: „Informationen zum Datenschutz bei der Ausbildungsförderung gemäß BAföG“ unter „5. Wer bekommt Ihre Daten“. Die dortige Beschreibung trifft auch hier zu. Bei der Vorausleistung gilt darüber hinaus: Die Eltern werden zu dem Antrag auf Vorausleistung in der Regel angehört. Wenn vom Amt für Ausbildungsförderung gegen die Eltern ein übergegangener Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird, greifen unterhaltsrechtliche prozessuale Rechtsvorschriften. Das in Anspruch genommene Elternteil hat gegen das Amt für Ausbildungsförderung einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB.
Daten des Vorausleistungsverfahrens werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Insbesondere werden sie nicht gelöscht, bevor der übergegangene Unterhaltsanspruch vollständig bezahlt wurde, erwirkte gerichtliche Titel sind in der Regel 30 Jahre gültig. Falls der übergegangene Unterhaltsanspruch bezahlt wurde, werden alle Daten spätestens 12 Jahre nach der letzten Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles gelöscht. Sofern keine Geltendmachung von Rechtsansprüchen mehr anhängig ist oder zu erwarten ist und sofern die übergegangenen Unterhaltsansprüche vollständig bezahlt sind, werden die Akten des Vorausleistungsverfahrens in der Regel 10 Jahre nach Ablauf der letzten Förderungshöchstdauer vernichtet bzw. gelöscht.
Es wird auf den Text der oben mitgeteilten Datenschutzinformation verwiesen: „Informationen zum Datenschutz bei der Ausbildungsförderung gemäß BAföG“ unter „7. Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?“ Die dortige Beschreibung trifft auch hier zu. Für die Eltern besteht, zusätzlich zur Auskunftsverpflichtung gemäß § 47 BAföG, im Vorausleistungsverfahren eine weitere Auskunftsverpflichtung: Zur Feststellung und Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs besteht für die Eltern gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung die Auskunftspflicht gemäß § 1605 BGB.
Es wird auf den Text der oben mitgeteilten Datenschutzinformation verwiesen: „Informationen zum Datenschutz bei der Ausbildungsförderung gemäß BAföG“ unter „8. Welche Datenschutzrechte haben Sie als betroffene Person?“ und unter „9. Wie können Sie weitere Informationen erhalten?“ Die dortige Beschreibung trifft auch hier zu.