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Dein BAföG-Anspruch verlängert sich!

Mehr BAföG für dich
von  BER + JK

Wie bereits im Sommersemester 2020 zählt auch das Wintersemester 20/21 durch die Corona-Pandemie nicht in die reguläre Regelstudienzeit. Das bedeutet, dass sich deine Regelstudienzeit nochmal um ein weiteres Semester verlängert – und damit auch dein BAföG-Anspruch!

WICHTIG: Wenn du jetzt eigentlich am Ende deiner Regelstudienzeit angekommen bist, kannst du ganz einfach eine Verlängerung beantragen. Besonders einfach ist das mit dem neuen Formblatt 9.

Falls du bisher noch kein BAföG beantragt hast, nimmst du das Formblatt 1 – und los geht’s!

Bei Fragen helfen wir dir gerne weiter!

(Kunsthochschule für Medien Köln auf Anfrage)

News erstellt am  12.01.2021

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