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Kölner Studierendenwerk
Sozialbeitrag

Die Sozialbeiträge der Studierenden sind ein wichtiger Baustein für die Finanzierung des Kölner Studierendenwerks. Nur so kann das Werk die Leistungen für die Studierenden in den Bereichen Wohnen, Finanzierung, Gastronomie und Beratung aufrechterhalten. 

Der Verwaltungsrat des Kölner Studierendenwerks hat in seiner Oktober-Sitzung nach ausführlicher Beratung entschieden, die Preisreduzierung der Mensapreise für Studierende von -15%, die seit Juni 2023 gilt und durch einen bis Dezember 2023 gewährten Sonderzuschuss des Landes NRW ermöglicht wurde, auch im Jahr 2024 fortzusetzen. Dieser Landeszuschuss kompensierte teilweise die erhöhten Wareneinsatzkosten des Mensaessens für Studierende. Dem Verwaltungsrat war es aber wichtig, die Mensapreise für Studierende trotz des Wegfalls des Zuschusses stabil zu halten. Niedrige Mensapreise sind aus Sicht des Studierendenwerks eine elementare finanzielle Hilfe für Studierende. Um die Preisstabilität für Studierende trotz gestiegener Herstellungskosten zu finanzieren, entschied der Verwaltungsrat eine Erhöhung des Sozialbeitrags ab dem Sommersemester 2024 um 10€ auf 110€, eine Erhöhung der Gastro-Preise für Bedienstete und Gäste der Hochschulen um 3% sowie die Einführung eines vierstufigen Preissystems in den Bistros und Cafeterien (Studierende / Bedienstete / Gäste der Hochschulen / externe Gäste) ab 2024.

Der Sozialbeitrag wird in unserer Beitragsordnung festgelegt. Wir stellen die relevanten Dokumente hier zum Download zur Verfügung. Am Beispiel der Deutschen Sporthochschule dokumentieren wir die Zusammensetzung des Semesterbeitrags.

Beitragsordnung Stand 2017

Beitragsordnung SoSe 2022

Beitragsordnung ab WiSe 2022/23

Beitragsordnung ab SoSe 2023

Beitragsordnung ab SoSe 2024

 

Zusammensetzung des Semesterbeitrags ab Sommersemester 2024 am Beispiel der Deutschen Sporthochschule Köln: