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Masken tragen im Werk

Infektionsschutz
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Wir wollen Besucher*innen und Beschäftigte auch weiterhin gut gegen Corona schützen.

Für Besucher*innen unserer Gebäude gilt daher folgende Regelung:

a) In den Mensen wird die Maske (medizinisch/FFP2) durchgehend getragen, außer am Tisch bei der Einnahme der Mahlzeiten

b) In allen Gebäuden des Studierendenwerks gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Unsere Beratungsgespräche (Studienfinanzierung, Wohnen, Psychologische-, Sozial- und Lernberatung) können unterbestimmten Bedingungen ohne Maske stattfinden. Zunächst ist es notwendig, dass ein Abstand von 1,5 m gewahrt werden kann. Der Raum muss außerdem eine ausreichende Größe haben und gut zu durchlüften sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann das Gespräch ohne Maske durchgeführt werden, wenn beide –Studierende*r und Berater*in – einverstanden sind. Oder es wird bereits vorab bei Terminvergabe geklärt.

c) In den Kitas wird in der pädagogischen Alltagsarbeit keine Maske getragen. In anderen Situation folgen die Kitas den Regelungen der Beratungsgespräche (siehe b)).

 

News erstellt am  21.04.2022

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