Das 'Hamburger Abendblatt' berichtet, am 6.4.22 solle ein neuer BAföG-Entwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden, der folgende Änderungen beinhalten soll:
- Anhebung der BAföG-(Einkommens)Freibeträge von 2.000 € (bei verheirateten Elternteilen) auf 2.400 € (das wären in dem Beispiel +20 %)
- Anhebung des BAföG-Bedarfssatzes um rund 5 %
- BAföG-Grundbedarf von 427 auf 449 €
- Auswärtiger BAföG-Unterkunftsbedarf +10 %, von 325 auf 360 €
- BAföG-Kinderbetreuungszuschlag (für ausbildungsbezogene Kinderbetreuung außerhalb regulärer Kita-Öffnungszeiten) von 150 auf 160 €
- Schüler/innen-BAföG auswärts wohnend von 681 auf 731 €
- Anhebung des BAföG-Vermögensfreibetrags: sofern nicht sofort nach der Schule ein Studium begonnen wird, sondern bei zuerst Erwerbstätigkeit, dann Studium: 45.000 € (übrigens wie jetzt schon beim AFBG)
- Anhebung der BAföG-Altersgrenze: von U30 Jahre (bei Bachelor-Studienbeginn) auf 45 Jahre.
- Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.
- Unterschriftserfordernis soll bei digitaler Antragstellung entfallen.
Quelle: Hamburger Abendblatt (https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article234608127/Bafoeg-Reform-rueckt-naeher.html)
Foto: cottonbro