werkNET
Menü

BAföG wird (wahrscheinlich) großzügiger

BAföG News
von  Tim Dietze

Das 'Hamburger Abendblatt' berichtet, am 6.4.22 solle ein neuer BAföG-Entwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden, der folgende Änderungen beinhalten soll:

  • Anhebung der BAföG-(Einkommens)Freibeträge von 2.000 € (bei verheirateten Elternteilen) auf 2.400 € (das wären in dem Beispiel +20 %)
  • Anhebung des BAföG-Bedarfssatzes um rund 5 %
  • BAföG-Grundbedarf von 427 auf 449 €
  • Auswärtiger BAföG-Unterkunftsbedarf +10 %, von 325 auf 360 €
  • BAföG-Kinderbetreuungszuschlag (für ausbildungsbezogene Kinderbetreuung außerhalb regulärer Kita-Öffnungszeiten) von 150 auf 160 €
  • Schüler/innen-BAföG auswärts wohnend von 681 auf 731 €
  • Anhebung des BAföG-Vermögensfreibetrags: sofern nicht sofort nach der Schule ein Studium begonnen wird, sondern bei zuerst Erwerbstätigkeit, dann Studium: 45.000 € (übrigens wie jetzt schon beim AFBG)
  • Anhebung der BAföG-Altersgrenze: von U30 Jahre (bei Bachelor-Studienbeginn) auf 45 Jahre.
  • Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.
  • Unterschriftserfordernis soll bei digitaler Antragstellung entfallen.

 

Quelle: Hamburger Abendblatt (https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article234608127/Bafoeg-Reform-rueckt-naeher.html)

Foto: cottonbro

 

News erstellt am  22.02.2022

weitere Beiträge