werkNET
Menü
Neue Maskenpflicht in NRW

How-to medizinische Masken

Infos zur Corona-Verordnung NRW
von  BER

Augen und Masken auf! 

Ab dem 25.01.2021 sind in Bussen, Bahnen, Geschäften und Arztpraxen, sowie in unseren Mensen, nur drei Maskentypen zulässig: 

  • Medizinische Gesichtsmaske (auch OP-Maske)
  • FFP2 Maske ("Filtering Face Piece")
  • CTA-Atemschutzmaske (KN95/N95)

Wichtige Fakten:

  • Eine FFP2 Maske ohne Ventil filtert sowohl deine ein- als auch ausgeatmete Luft. Dabei schützt du dich und andere. Hat die Maske allerdings ein Ventil, dann wird deine ausgeatmete Luft nicht gefiltert und der Fremdschutz der Maske ist deutlich geringer. 
  • Ob deine FFP2- oder OP-Maske der geforderten Norm entsprechen, erkennst du am CE-Kennzeichen.
  • Der Unterschied zwischen den FFP2 und den KN95/N95 Masken ist das Zulassungsverfahren. In der Wirksamkeit unterschieden sie sich jedoch kaum. 
  • Deine Maske sollte dicht am Gesicht anliegen um einen optimalen Schutz zu bieten. 

Einmal auf und ab in den Müll? Du kannst deine Maske wiederverwenden! 

Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster arbeitet daran, wirksame Methoden zur Wiederverwendbarkeit der FFP2 Masken zu finden. Die aktuellen Ergebnisse findest du hier. Zwei Möglichkeiten wurden bereits gefunden: 

  • 7 Tage trocknen bei Raumluft
  • Bei 80 Grad mind. 60 Minuten in den Backofen

Dabei ist es wichtig, dass du dich genau an die Angaben hältst. Wie du deine Maske richtig wiederverwendbar machst siehst du hier

Alltagsmasken sind in anderen Bereichen wie z.B. auf Parktplätzen von Geschäften, Märkten im Freien, Spielplätzen und im öffentlichen Raum weiterhin zugelassen. 

Weitere wichtige Infos gibt's auf der Seite vom Land NRW und noch mehr Details über die Masken hier.

News erstellt am  22.01.2021

weitere Beiträge