BAföG ist die günstigste Möglichkeit ein Studium zu finanzieren. Wo kann man z.B. mehr als 50.000,00 Euro Förderung erhalten und zahlt nur maximal 10.010 Euro zurück?
Beim BAföG, denn es wird zur Hälfte als Zuschuss – der nicht zurückgezahlt werden muss – und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, heißt: Du brauchst also später nur die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückzuzahlen, maximal bis zum Limit von 10.010 Euro.
Individuell auf dich zugeschnitten: Die Förderungshöhe wird für dich maßgeschneidert, denn deine individuelle Lebenssituation bestimmt die genaue Höhe im Detail. Dabei gleicht keine Berechnung der anderen! Also vergleich dich nicht mit anderen, sondern stell deinen eigenen Antrag!
Antragsstellung jetzt auch online unter www.bafoeg-digital.de möglich!
+++BAföG goes Homeoffice // telefonische Beratung nur nach Termin +++
Servicehaus
Universitätsstr. 16
50937 Köln
Fax 0221 94265 134
bafoeg@kstw.de
Außenstelle Campus Gummersbach
Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach
Beratung – Telefontermin vereinbaren
Schick uns eine Mail an bafoeg@kstw.de mit deiner Telefonnummer (Förderungsnummer im Betreff). Solltest du noch keine Förderungsnummer haben, gib unbedingt die Hochschule an, an der du studierst. Nur so können wir deine Mail richtig zuordnen. Dein*e persönliche*r Ansprechpartner*in meldet sich bei dir und stimmt einen Telefontermin mit dir ab.
Service
BAföG: Allgemeine Informationen, Unterlagen-Check, fallbezogene Beratung, Stundungsberatung
Spezialberatung: DAKA-Darlehen, KFW-Studienkrediten und Bildungskrediten
Auskunft zu Stipendien und Darlehen in Notlagen
Servicehaus
Universitätsstr. 16
50937 Köln
Tel. 0221 942 65 - 0
Fax 0221 942 65 - 203
infopoint@kstw.de
Öffnungszeiten
Mo – Do von 9:00 – 14:00 Uhr
Fr von 09:00 – 12:00 Uhr
Infopoint Deutz
Campus TH Deutz
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Tel. 0221 942 65 - 0
Fax 0221 942 65 - 203
infopoint@kstw.de
Öffnungszeiten
Di – Do von 11:00 – 14:00 Uhr
Service
Erstberatung, Bewerbungsformulare, Privatzimmerangebote, keine Vertragsangelegenheiten
Höchstwahrscheinlich hast du einen rechtlichen Anspruch auf BAföG, wenn:
Super, dann ist die rechtliche Grundlage schon mal geklärt. Jetzt möchtest du natürlich wissen, wieviel BAfÖG du genau bekommen kannst? Da helfen dir die Profis unserer Finanzabteilung weiter. Schicke uns deinen Antrag zu und lasse die Profis rechnen. Du erhältst schnell ein Feedback von uns mit allen Informationen rund um deinen Antrag.
Dann lass dich von unseren Berater*innen aufklären, ob du Sonderansprüche auf BAföG hast, denn denk daran: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Und wir helfen dir gerne.
Tipp: Schau dir das → Video bei YouTube an. Es gibt neue Formulare, die viel einfacher auszufüllen sind!
Zum BAföG gibt es fast so viele Fragen wie Sterne am Himmel, denn jeder von euch hat eine ganz individuelle Lebenssituation mit unendlich vielen Kombinations-Varianten. Was den Einen beim BAföG interessiert (was, wenn ich geerbt habe/mein Vater in Rente geht/meine Schwester ein FSJ macht?), ist einem Anderen völlig egal, weil es ihn nicht betrifft. Wir wollen allen helfen und keinen langweilen!
Deshalb haben wir hier für euch die gängigsten Fragen beantwortet. Alle anderen Fragen braucht ihr nicht lange zu recherchieren und an widersprüchlichen Antworten zu verzweifeln. Fragt einfach die Life-Suchmaschine: Die Experten vom BAföG-Amt! Wir freuen uns, euch kennenzulernen, finanziell durchs Studium zu begleiten und gemeinsam Lösungen für jede Situation zu finden.
Endlich. Nach sechs Jahren wurde das BAföG zum WiSe 2019/20 angepasst und in mehreren Etappen jährlich bis WiSe 2020/21 erhöht. Welche Vorteile das für dich hat und warum du jetzt erst recht BAföG-berechtigt bist – das erfährst du hier: BAföG-Novelle 2019
Du hast einen Abschluss, der für ein Studium nötig ist? Dann bist du schon auf dem besten Weg zum BAföG: 97% der Erst-Anträge, die bei uns eingehen, sind BAföG-berechtigt! Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dich jetzt noch bremsen könnten (wenn du z.B. einen zweiten Bachelor anfängst, an einer privaten Hochschule studierst, die nicht BAföG-berechtigt ist, etc.).
So speziell wie deine DNA ist die Höhe deiner BAföG-Förderung – wir müssen sie ausrechnen! Also schick uns deinen Antrag oder bring sie zum Beratungsgespräch mit. Kostet ja nichts.
Jetzt zum Beispiel. Zu früh kann man den Antrag nicht stellen, nur zu spät. Selbst, wenn du noch nicht weißt, an welche Hochschule du gehst, schicke den Antrag an das Studierendenwerk deiner Stadt. Landest du in einer anderen Stadt, werden deine Unterlagen dorthin gesandt.
Wenn du schon studierst, zählt dein Antrag erst ab dem Monat, in dem er per Post im Studierendenwerk eingeht. Wer also kein Geld verschenken will, macht’s gleich.
Jetzt kommt’s: Das hängt im Wesentlichen von dir ab! Weshalb? Die Cleveren unter euch haben nach 4 Wochen das Geld auf dem Konto. Clever ist, wer weiß, was er schicken muss und das schnell tut. Das kannst du auch: weiter oben auf dieser Seite findest du die BAföG-Checkliste.
Eigentlich schon, wenn aber bestimmte Themen auf dich überhaupt nicht zutreffen, mach einen Strich.
Download | Formblatt 1
Nicht so kompliziert wie dein Studienfach!
Die gibt es nicht als konkrete Zahl und muss individuell geprüft werden.
Es gibt ein paar Möglichkeiten, die wir anhand deines Lebenslaufs prüfen. Z.B. wenn du schon eine Ausbildung gemacht und dann gearbeitet hast (insgesamt 6 Jahre) oder bei Beginn des Studiums über 30 Jahre alt bist (gilt auch für den Master). Weitere Ausnahmen erklären wir dir gerne.
Vom ersten bis zum letzten Semester der Regelstudienzeit deines Faches, wenn du alle 2 Semester einen Antrag stellst. In Ausnahmefällen auch länger (z.B. als Fachschafts-Mitglied oder bei Verzögerungen durch Schwangerschaft, Kindeserziehung etc.). Zusätzlich zum Bachelor kannst du auch den Master gefördert bekommen. Lass dich von uns beraten.
Fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Du erhältst einen Brief vom Bundesverwaltungsamt mit der Summe deines Darlehensanteils (limitiert auf 10.010,- Euro). Dann kannst du wählen, ob du direkt die Gesamtsumme zahlen möchtest (da gibt es noch einmal Rabatte!) oder in Raten (z.B. 130,- Euro pro Monat).
Maximal die Hälfte des Geldes, das du bekommen hast. Die andere Hälfte ist ein „Zuschuss“, also ein Geschenk. Wieso maximal? Es gibt ein Zurückzahl-Limit von 10.010,- Euro. Wer also mehr als 20.000,- Euro BAföG erhalten hat, zahlt nie mehr als 10.010,- Euro zurück! Ein Beispiel: Wer den Höchstsatz BAföG erhält (ab Oktober 2019 ca. 853,- Euro/ Monat) während er ein BA- und MA-Studium absolviert, bekommt insgesamt ca. 51.000,- Euro BAföG, zahlst davon aber nur 10.010,- Euro zurück! Medizin-Studenten und Studis mit Kind können sogar noch mehr erhalten. Kein Scherz: Du kannst über 50.000,- Euro vom Staat für dein Studium geschenkt bekommen! Dein Anteil: 10.010,- Euro!
Natürlich. Die maximale Förderungshöhe ist allerdings niedriger, weil die Wohn-Pauschale dann nur 56,- Euro (anstatt 325,- Euro) beträgt.
Es ist eine Kombination aus deinem Vermögen (Geld auf Konten, Lebensversicherung, etc.), deinen Einkünften (z.B. Minijob), den Einkünften der Eltern des vorletzten Jahres und der Freibeträge (z.B. Geschwister!), die man davon abziehen kann. Tipp: Wenn deine Eltern aktuell weniger verdienen als vor 2 Jahren, wird mit dem aktuellen, geringeren Einkommen gerechnet.
Download | Formblatt 7
Verdienen sie aktuell mehr als vor 2 Jahren, wird das nicht berücksichtigt. Übrigens: Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle!
So ein Antrag gilt meistens für 12 Monate. In diesem Zeitraum (nennt sich „Bewilligungszeitraum“) darfst du z.B. im Minijob insgesamt bis 5.400,- Euro verdienen. Das sind im Schnitt 450,- Euro pro Monat. Es ist aber egal, ob du monatlich dieselbe Summe verdienst, oder z.B. ein paar Monate nichts und dann wieder umso mehr. Kommst du über die Verdienstgrenze, wird das BAföG entsprechend gekappt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Übungsleiter und Studis mit Kindern gelten andere Grenzen.
Nein. Es geht immer um die Kombination aus Eltern-Einkünften und Beträgen, die man davon abziehen kann. Große Freibeträge gibt es z.B. für Geschwister. Wer also gut verdienende Eltern hat, aber auch ein paar Geschwister, die zur Schule gehen, studieren, eine Lehre machen oder ein FSJ, etc. hat gute Chancen auf eine BAföG-Förderung.
Frage nicht beantwortet?
Studienfinanzierung
Universitätsstraße 16, 50937 Köln
bafoeg@kstw.de