Am 23.06.2022 hat der Bundestag eine Anhebung der BAföG-Sätze und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises beschlossen. Was bedeutet das für dich?
Wer bisher kein BAföG bekommen hat, könnte aufgrund der Anhebung zum Wintersemester 2022/23 jetzt Anspruch haben!
Das ändert sich:
- Anhebung der BAföG-Höchstsätze
Höchstsatz für zuhause wohnende Studis erhöht sich auf 511 €, für alle anderen Studis auf 812 €. Für alle ab 25 Jahren (selbstzahlende Krankenversicherung) erhöht sich dieser Satz auf 633 € wenn sie zuhause wohnen und für alle anderen auf 934 €. Alle über 30 Jahre bekommen einen Krankenversicherungszuschlag bis zu 206 € pro Monat.
- Mehr Verdienst durch Minijobs möglich
Statt den gewohnten 450 € im Monat darfst du ab Wintersemester bis zu 520 € im Monat anrechnungsfrei dazu verdienen.
- Mehr Geld auf dem Konto erlaubt
Anstatt bisher 8.200 € darfst du jetzt bis zu 15.000 € auf dem Konto haben, ohne das vom BAföG etwas abgezogen wird (über 30 Jährige dürfen bis zu 45.000 € haben).
- Mehr Geld fürs eigene Kind
Deine Familienplanung im Studium wird mit 160 € im Monat pro Kind unterstützt.
- Spätes Studium möglich
Jetzt kannst du auch BAföG erhalten, wenn du bis zum 45. Lebensjahr dein Studium beginnst (vorher lag die Grenze bei 30 Jahren).
- Beantragung jetzt auch digital
Verschwende kein Papier, stelle deinen Antrag jetzt auf www.bafoeg-digital.de
Es lohnt sich also, einen BAföG-Antrag zu stellen, bei Fragen steht dir unsere Abteilung Studienfinanzierung zur Seite.
Vereinbare ganz einfach einen Telefontermin per Mail an bafoeg@kstw.de mit deiner Telefonnummer (Förderungsnummer im Betreff). Solltest du noch keine Förderungsnummer haben, gib unbedingt die Hochschule an, an der du studierst. Nur so können wir deine Mail richtig zuordnen. Dein*e persönliche*r Ansprechpartner*in meldet sich bei dir und stimmt einen Telefontermin mit dir ab.
Weitere Informationen
Deutsches Studentenwerk