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BAföG-Anspruch verlängert und persönliche Beratungstermine wieder möglich

Studienfinanzierung
von  Laura Blome

Verlängerung des BAföG-Anspruchs um maximal 4 Semester!
Auch für Studierende interessant, die bisher kein BAföG hatten: Wie die drei vorherigen Semester, zählt auch das Wintersemester 21/22 durch die Corona-Pandemie nicht in die reguläre Regelstudienzeit. Das bedeutet, dass sich deine Regelstudienzeit um bis zu vier Semester verlängert hat – und damit auch dein BAföG-Anspruch!

Du bist nicht allein - unsere BAföG-Kolleg*innen helfen dir!


Persönliche Beratungstermine fürs BAföG wieder möglich
Du hast Fragen zur Studienfinanzierung oder deinem BAföG-Antrag? Schick uns dein Anliegen per Mail an bafoeg@kstw.de  – bitte gib dabei immer deine Telefonnummer und Förderungsnummer an. Solltest du noch keine Förderungsnummer haben, gib unbedingt die Hochschule an, an der du studierst. Nur so können wir deine Mail richtig zuordnen. Dein*e BAföG-Berater*in stimmt dann einen Termin mit dir ab, bei dem deine Wünsche und Fragen besprochen werden können.

Der Vorteil: Durch die neuen flexiblen Sprechzeiten erhältst du schneller eine Antwort. Damit bist du nicht auf feste Sprechstunden angewiesen, sondern hast die ganze Woche die Möglichkeit, unsere Beratung wahrzunehmen.

News erstellt am  02.06.2022

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