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Doppelt so hoch und antragslos!

Heizkostenzuschuss für BAföG-Studierende
von  Katharina Reich

Donnerstag, 17.03.22, wurde er im Bundestag verabschiedet: Der Heizkostenzuschuss. Wenn du zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einmal BAföG erhalten hast und nicht bei deinen Eltern wohnst, wirst du im Sommer einmalig und ohne zusätzlichen Antrag 230 Euro Heizkostenzuschuss ausgezahlt bekommen.

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Matthias Anbuhl, meint dazu:

„Dass der einmalige Heizkostenzuschuss entgegen den ersten Planungen nun auf 230 Euro verdoppelt und an die BAföG-geförderten Studierenden ohne gesonderten Antrag ausbezahlt werden soll, begrüßen wir sehr. Das ist eine wichtige Entlastung für die BAföG-geförderten Studierenden – das sind aber gerade einmal 11% aller Studierenden. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung bei künftigen finanziellen Entlastungen die junge Generation als Ganzes in den Blick nimmt."

Zur gesamten Pressemitteilung des DSW geht's hier.

Reminder: Sollten sich deine Kontaktdaten oder Bankverbindung geändert haben, teile dies bitte umgehend deinem*r BAföG Sachbearbeiter*in mit, sodass der Zuschuss auch an dich ausgezahlt werden kann.

 

 

 

News erstellt am  18.03.2022

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