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Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen

Finanzen
von  Katharina Reich

Da die Heizkosten steigen, hat die Bundesregierung angekündigt, finanzschwachen Haushalten zu helfen. Damit sollen auch BAföG-Empfänger*innen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, und Wohngeld-Beziehende unterstützt werden.

Geplant sind:
  • Einmalig 115 € für Studierende und Auszubildende, die BAföG, Aufstiegs-BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten

  • Einmalig 135 € für Wohngeldbezieher (wenn allein lebend, hierunter fallen auch wenige Studierende)

Beim für Juni 2022 geplanten einmaligen Heizkostenzuschuss sollen Wohngeld-Empfänger*innen 135 Euro, BAföG-geförderte Studierende aber nur 115 Euro erhalten. Aus Sicht des Deutschen Studentenwerks (DSW) ist das unverständlich, weil die BAföG-geförderten Studierenden pandemiebedingt entweder ausschließlichen oder zum hohen Anteil von zu Hause aus lernen und heizen müssen.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärt dazu: "Beim Heizkostenzuschuss dürfen BAföG-Empfängerinnen und Auszubildende, die Ausbildungsbeihilfe bekommen,  keine Bezieher*innen zweiter Klasse werden. Es gibt keinen triftigen Grund, weshalb sie 20 Euro weniger erhalten sollen als Wohngeld-Empfängerinnen und -empfänger. Hier muss im Parlament schleunigst nachgebessert werden. Das Ganze hat auch eine symbolische Note für die junge Generation, die sich während der Pandemie oftmals übersehen fühlt. Studierende und Azubis zuletzt – das darf nicht die Botschaft der Bundesregierung sein."

Diese Gesetzesvorlage befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch im Gesetzgebungsverfahren, weswegen wir euch bitten, diesbezüglich von Nachfragen abzusehen. Selbstverständlich informieren wir euch hier und auf unseren Social Media Kanälen, sobald der Beschluss feststeht und geben euch konkrete Informationen zur Auszahlung der Heizkostenpauschale weiter.

Den jetzigen Stand zum Heizkostenzuschuss könnt ihr hier auf studis-online.de nachlesen.

News erstellt am  04.02.2022

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