https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien
So funktioniert die vergünstigte Familienferienzeit
Voraussetzungen prüfen, Unterkunft finden, Aufenthalt buchen: So können auch Studierende mit Kindern die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen.
Was ist die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien"?
Bei der Corona-Auszeit bezahlt Ihr für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen. 90% werden bezuschusst.
Voraussetzungen
Die geförderte Familienferienzeit könnt Ihr in Anspruch nehmen, wenn Ihr mit Eurem Kind oder mit Euren Kindern, für die Ihr Anspruch auf Kindergeld habt, anreist und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Nach unseren Recherchen liegen die Einkommensgrenzen bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren bei etwa 40.000 Euro im Jahr (gerundet). Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft erhöhe sich die Grenze auf ca. 52.000 Euro im Jahr.
Hier findet Ihr attraktive Familienferienstätten zwischen Ostsee und Bodensee.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden
Dies ist das Antragsformular, dass man über die Familieneinrichtung ausfüllen muss.
Hier müssen Studierende unter „sonstige Einkünfte“ den Gesamtbetrag für Bafög, Unterhalt und z. B. Wohngeld und Kinderzuschlag ausfüllen. Nachweise müssen mit eingereicht werden. Damit wäre das Antragsprozedere auch schon bewältigt.
Bei Fragen hilft gerne die Sozialberatung des KStW: Hr. Gärtner 0221/94265-40
Foto: Trần Long