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Corona-Auszeit für Familien mit Kind

Familienurlaub
von  Tim Dietze

Rauskommen, durchatmen, auftanken nach der harten Corona-Zeit: „Corona-Auszeit für Familien“ - Ein Angebot des BMFSF

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien

So funktioniert die vergünstigte Familienferienzeit

Voraussetzungen prüfen, Unterkunft finden, Aufenthalt buchen: So können auch Studierende mit Kindern die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen.

Was ist die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien"?

Bei der Corona-Auszeit bezahlt Ihr für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen. 90% werden bezuschusst.

Voraussetzungen

Die geförderte Familienferienzeit könnt Ihr in Anspruch nehmen, wenn Ihr mit Eurem Kind oder mit Euren Kindern, für die Ihr Anspruch auf Kindergeld habt, anreist und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Ihr habt ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Eurem Haushalt leben oder Ihr erhaltet Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag oder Wohngeld. Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
  • Ein Kind hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Ihr als Elternteil habt einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Ihr reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Nach unseren Recherchen liegen die Einkommensgrenzen bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren bei etwa 40.000 Euro im Jahr (gerundet). Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft erhöhe sich die Grenze auf ca. 52.000 Euro im Jahr.

Hier findet Ihr attraktive Familienferienstätten zwischen Ostsee und Bodensee.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden

Dies ist das Antragsformular, dass man über die Familieneinrichtung ausfüllen muss.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185972/b04f997c23fbaaebff6548ce38ff5086/corona-auszeit-formular-aktive-version-data.pdf

Hier müssen Studierende unter „sonstige Einkünfte“ den Gesamtbetrag für Bafög, Unterhalt und z. B. Wohngeld und Kinderzuschlag ausfüllen. Nachweise müssen mit eingereicht werden. Damit wäre das Antragsprozedere auch schon bewältigt.

Bei Fragen hilft gerne die Sozialberatung des KStW: Hr. Gärtner 0221/94265-40

 

Foto: Trần Long

News erstellt am  14.10.2021

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