Für den Bewilligungszeitraum ab August 2021 steigt der Einkommensfreibetrag der Eltern von 1.890 Euro auf 2.000 Euro. Durch die Erhöhung sind mehr Studierende förderungsberechtigt. Stelle also jetzt einen Antrag für das Wintersemester und erhalte bis zu 861 Euro im Monat!
Für Anträge, deren Bewilligungszeitraum ab August startet, gilt die Änderung von Anfang an. Für bereits laufende Anträge greift die Erhöhung ab dem 1. Oktober.
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