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Studentische Selbständigkeit

Sozialberatung
von  Christian Gärtner, Johanna Großbach & Laura Blome

Als Student*in kannst du beruflich selbstständig tätig sein. In diesem Fall kannst du berufliche Aufträge an- und ablehnen und hast oft mehr zeitliche und örtliche Flexibilität. Hierbei hast du jedoch Pflichten, die je nach Umfang deiner Tätigkeit auch wegfallen können:

  • Die Zahlung von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer,
  • die Gewerbeanmeldung,
  • die Handelsregistereintragung,
  • die Selbstfinanzierung der Kranken- und Rentenversicherung

Diese Frage solltest du immer beachten: Handelt es sich wirklich um eine selbstständige Tätigkeit?

Scheinselbstständigkeit umfasst ausgelagerte Arbeiten mit Weisungspflicht, um Sozialbeiträge zu sparen. Die Überprüfung kann beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Puh, ganz schön viele Dinge, die du berücksichtigen und beachten musst. –  Um hier durchzublicken, unterstützt dich die Sozialberatung des Werks und hilft dir, am Ende die richtige Entscheidung zu treffen.

News erstellt am  06.10.2022

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