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Werkstudentenprivileg – was heißt das eigentlich genau?

Sozialberatung
von  Christian Gärtner, Johanna Großbach & Laura Blome

Wusstest du, dass du als Student*in einige Privilegien genießen kannst, wenn du einen Werksstudentenjob hast? Bei uns erfährst du, welche das sind:

Als Student*in kannst du dich von einigen Sozialversicherungsbeiträgen befreien lassen und so Geld sparen. Du kannst bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit darf es sogar mehr sein. Dabei musst du keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Stattdessen bleibst du studentisch krankenversichert. An die Arbeitslosenversicherung musst du überhaupt keine Beiträge bezahlen.

Du hast noch Fragen?

Du bist dir zum Beispiel nicht sicher, was du beachten musst, wenn du gleich mehrere Jobs hast?
Du fragst dich, was passiert, wenn du doch mal mehr als 20 Stunden arbeitest?
Was meint die Krankenkasse eigentlich, wenn von „ordentlich Studierenden“ die Rede ist?
Und gilt das Werkstudentenprivileg auch für Studierende, die ihre letzte Prüfungsleistung schon abgelegt haben und nur noch auf ihre Note warten?

Meld dich bei uns in der Sozialberatung. – Wir helfen dir gerne!

 

News erstellt am  30.09.2022

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