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Studieren & Bleiben: Aufenthaltsrecht für Internationals

Internationales
von  Jutta Schuster

Was ist nach der Einreise zu beachten, wenn ich aus dem Ausland nach Köln zum Studieren komme? Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis und weise nach, dass ich mein Studium finanzieren kann?
Auf Fragen wie diese gab die Infoveranstaltung Aufenthaltsrecht Antworten, zu der das Kölner Studierendenwerk internationale Studierende und Gastwissenschaftler*innen Anfang November einlud.

Tobias Laub von der Ausländerbehörde der Stadt Köln hatte in die Mensa Zülpicher Straße einen Vortrag mit allerlei Wissenswertem rund um Aufenthaltserlaubnis, Besonderheiten der Finanzierung und Jobben neben dem Studium mitgebracht - speziell abgestimmt auf die Situation internationaler Studierender in Deutschland. Die nahmen das Infoangebot dankend an und kamen zahlreich vorbei.

Nach der Präsentation standen vier Beraterinnen und Berater des Ausländeramts für individuelle Fragen der Internationals bereit. Die rund 70 Internationals nutzten das Angebot zum persönlichen Kontakt ausgiebig.

Jeweils einmal im Jahr bietet das Kölner Studierendenwerk in Kooperation mit der Ausländerbehörde und den International Offices der Kölner Hochschulen die Infoveranstaltung Aufenthaltsrecht an.

News erstellt am  18.11.2025

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