Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für das Änderungsgesetz zur 29. BAföG-Reform. Ab dem Wintersemester 2024/2025 treten für neue BAföG-Bewilligungen höhere Freibeträge und Bedarfssätze in Kraft. Für bestehende Förderungen gelten die Anpassungen spätestens ab Oktober 2024.
Was wird sich ändern?
- Mehr Geld zum Leben: Der monatliche Grundbedarf steigt von 452 € auf 475 €.
- Mehr für die Miete: Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, bekommst du 380 € statt bisher 360 € pro Monat.
- Minijobs bleiben unberücksichtigt: Verdienste aus Minijobs bis zu 538 € im Monat werden nicht auf dein BAföG angerechnet.
- Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Die Zuschläge werden aktualisiert, abhängig von deiner Versicherungssituation.
- Insgesamt erhöht sich der Förderungshöchstsatz (unabhängig vom Kinderbetreuungszuschlag) auf folgende Beträge:
- Ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert:
Wenn du außerhalb des Elternhauses wohnst: Die Zuschläge steigen von 812 € auf 855 €.
Wenn du bei deinen Eltern wohnst: Die Zuschläge steigen von 511 € auf 534 €. - Mit eigenen Versicherungsbeiträgen:
Wenn du außerhalb des Elternhauses wohnst: Die Zuschläge steigen von 934 € auf 992 €.
Wenn du bei deinen Eltern wohnst: Die Zuschläge steigen von 633 € auf 671 €. - Eigene freiwillige gesetzliche Versicherung:
Wenn du außerhalb des Elternhauses wohnst: Die Zuschläge steigen von 1.018 € auf 1.088 €.
Wenn du bei deinen Eltern wohnst: Die Zuschläge steigen von 717 € auf 767 €.
Diese Anpassungen gelten für Studierende, die in Deutschland oder innerhalb der EU wohnen.
- Länger gefördert: Neben der Regelstudienzeit kannst du in einem zusätzlichen "Flexibilitätssemester" gefördert werden, das entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden kann.
- Einfacher Wechsel im Studium: Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch können künftig ein Semester später erfolgen (bei "wichtigem Grund" bis zum Ende des 4. Fachsemesters), ohne dass deine BAföG-Förderung beeinträchtigt wird.
- Studienstarthilfe: Erstsemester unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften erhalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 €, sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine von acht Sozialleistungen bezogen wurde.
- Faire Rückzahlungsregelung: Die Rückzahlungssumme steigt nicht. Du zahlst weiterhin maximal 10.010 € zurück, abhängig von deinem späteren Einkommen.
Weitere Infos findest du hier: Bundesregierung