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Leichter als du denkst
Checkliste BAföG-Antrag

Hier helfen wir dir durch den Formblatt-Dschungel und zeigen dir, was du für einen ersten bzw. für einen wiederholten Antrag brauchst.

Die BAföG-Anträge werden ab sofort nur noch digital bearbeitet. Damit wir deinen Antrag schnellst möglich abwickeln können, achte beim Einreichen deiner Dokumente bitte auf unsere Guidelines.

 

 

Guidelines für eine schnellere Bearbeitung:

Digitales Einreichen

  • Unterlagen digital bitte nur im  PDF-Format einreichen
  • Dateinamen bitte ohne Sonder- oder Leerzeichen vergeben
  • Jedes Formblatt in eine Datei packen (bitte nicht jede Seite separat)
  • Nachweise zu einem Formblatt bitte ebenfalls als eine Datei einreichen (bitte auch an eure Eltern weitergeben)

Analoges Einreichen

  • Bitte nicht Tackern oder Zusammenheften 
  • Alles im DIN A 4 Format einreichen. Bitte keine DIN A 5 oder andere Formate
  • Keine Post-it‘s kleben
  • Wenn die Formular-Vordrucke benutzt werden, bitte die einzelnen Seiten an den Perforationen trennen
  • Wenn du Kopien einreichst, dann bitte darauf achten, dass sie nicht zu dunkel sind

Bitte reiche deine Unterlagen digital ein! (E-Mail bafoeg@kstw.de) Das vereinfacht uns die Bearbeitung deines Antrags.

Von dir brauchen wir:

Formblatt 1 – Nur beim allerersten Antrag!

Fast alles, was hier abgefragt wird, weißt du auswendig (bis auf deine Bankverbindungsdaten und deine Steuer-ID – sie steht auf dem Kindergeldbescheid, also die Eltern fragen).  Manche Fragen treffen gar nicht auf dich zu. Dann einfach einen Strich eintragen.

Download | Formblatt 1 (PDF)

Formblatt 9 – Kurzfassung für alle weiteren Anträge

Neu und praktisch für dich: nur eine Seite ausfüllen ohne Nachweise.

Download | Formblatt 9

Studienbescheinigung – Für das zu fördernde Semester

Von deiner Hochschule hast du – meistens online – eine Immatrikulationsbescheinigung "nach §9 BAföG" erhalten, auf der u.a. die Regelstudienzeit erkennbar ist. Diese brauchen wir.

Nur in diesen Ausnahmefällen brauchst du Formblatt 2: Vorpraktika und EU|FH

 

Vermögensnachweise

Der Begriff „Vermögen“ umfasst alle Werte, die du auf Konten, Sparbüchern, Wertpapieren etc. besitzt (auch negative Werte, falls du im Minus bist), sowie den aktuellen Wert deines PKWs/ Motorrads (falls du im KFZ-Brief als Eigentümer*in stehst!).

Neu + praktisch: Wenn deine Vermögenssumme unter 10.000 € bleibt, kannst du das Formblatt "Vereinfachte Vermögensfeststellung" benutzen und brauchst keine Nachweise einzureichen!

Mietnachweis – Nur beim ersten Antrag bzw. nach jedem Umzug in neue Wohnung

Wenn du nicht zu Hause wohnst (oder in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört), reichst du eine Kopie deines Mietvertrags/ Untermietvertrags ein (nur die wichtigsten Seiten!) oder die Ummeldebescheinigung.

Krankenversicherungsnachweis – Selbst versicherte nur einmal, privat versicherte bei jedem neuen Antrag einreichen

Bist du eigenständig krankenversichert (also nicht über die Familie) oder privatversichert, dann fordere von deiner Krankenkasse einen Nachweis „für das BAFöG-Amt“ an und schicke ihn an uns.

Formblatt 5 – Leistungsnachweis – Nur einmal am Ende des 4. Fachsemesters einreichen!

Der Leistungsnachweis ist für viele Studiengänge das Transcript of Records (erkundige dich früh genug beim Prüfungsamt, wieviele Punkte du für deinen Studiengang nach dem 4. Fachsemester haben musst), für manche Studiengänge (z.B. Jura, Medizin, Musik-Studiengänge) wird das Formblatt 5 benötigt. Doch egal welches – es muss vom Prüfungsamt erstellt und gestempelt sein! Wenn du die Punktzahl nicht erreichst, vereinbare einen Termin.

BAföG-Beratung: Jetzt Termin vereinbaren!

Download | Formblatt 5 (PDF)

Von deinen Eltern brauchen wir:

Formblatt 3 – Bei jedem neuen Antrag (ca. alle 12 Monate)

Von jedem Elternteil (leibliche oder Adoptiv-) auszufüllen. Nicht von Stiefeltern!

Download | Formblatt 3 (PDF)

Du hast schon lange keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil? Wir können dir mittels "Vorausleistung" (siehe A-Z) helfen. 

Einkommensnachweise – Bei jedem neuen Antrag

Beide Eltern reichen zu ihrem Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeldbescheid (ALG I/ ALG II) oder eine Minijob-Abrechnung.

 

 

Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II – Wenn der Steuerbescheid nicht vorliegt

Zusatzerklärung der Eltern gemäß § 24 II (Anlage zu Formblatt 3): Diese Zusatzerklärung müssen nur die Eltern ausfüllen, die ihre Steuererklärung für das vorletzte Jahr noch nicht beim Finanzamt abgegeben haben oder diejenigen, deren Steuerbescheid „anfechtbar“ ist. Frag deine Eltern, ob einer dieser beiden Fälle auf sie zutrifft.

Geschwisternachweise – Bei jedem neuen Antrag

Für eure Geschwister ab 16 Jahren wird ein Nachweis benötigt, um hohe Freibeträge vom Elterneinkommen abziehen zu können. Also z.B. von der Schule, dem FSJ, der Hochschule, der Ausbildungsstätte, dem Arbeitsamt oder was auch immer der aktuellen Lebenssituation des Geschwisters entspricht.

Riester, Grad der Behinderung – Bei jedem neuen Antrag

Alles, was vom Elterneinkommen abgezogen werden kann, ist gut für deine Förderungshöhe und muss nachgewiesen werden: z.B. Riesterbeiträge vom vorletzten Jahr, Nachweis (aktuell) über den Grad der Behinderung eines nahen Familienmitglieds

Kein Kontakt zu einem Elternteil

Du hast keinen Kontakt zu einem Elternteil? Dann stelle deinen Antrag besonders früh: 3 Monate bevor du das Geld brauchst! Kontaktiere umgehend deine*n Sachbearbeiter*in und lese dir schonmal Formblatt 8 durch. Wir beraten dich und helfen dir, trotzdem BAföG zu bekommen, auch wenn ein Elternteil die Mitarbeit an deinem Antrag verweigert.

Besondere Lebensumstände:

Du bist verheiratet?

Formblatt 3 (pdf)
Bei jedem neuen Antrag
Vom Ehegatten auszufüllen.

Download | Formblatt 3 (PDF)

Einkommensnachweis
Bei jedem neuen Antrag
Dein Ehepartner reicht zum Formblatt 3 den Einkommensnachweis für das vorletzte Jahr ein, meistens ist das der Einkommensteuerbescheid. Wer keine Steuer macht, reicht die Lohnsteuerbescheinigung oder die Lohnabrechnung vom Dezember des vorletzten Jahres ein. Ein Einkommensnachweis kann auch ein Rentenbescheid sein, ein Arbeitslosengeldbescheid (ALG I/ ALG II) oder eine Minijob-Abrechnung. Wer den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr noch nicht hat, benutzt dieses Formblatt – hier müsst ihr Studis auf Seite 2 auch unterschreiben! Wenn dein Ehepartner selber noch in Ausbildung ist, bitte davon einen Nachweis einreichen (Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid o.ä.)

Heiratsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen

Hast du Kinder?

Formblatt 4
Fülle dieses Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag zusammen mit deinem Partner aus unter erhalte ggf. 160 € pro Kind unter 14 Jahren.

Download | Formblatt 4

Geburtsurkunde
Nur beim ersten Antrag!
In Kopie einreichen

Erhältst du (Halb-)Waisenrente?

Waisenrentenbescheid
Bei jedem neuen Antrag
Reiche den aktuellen Waisenrentenbescheid in Kopie ein und die Sterbeurkunde (nur beim ersten Antrag) des Elternteils

Hast du geerbt? Hast du (Teil-) Eigentum an Immobilien, Grundstücken etc.?

Nachweise
Ggf. nur beim ersten Antrag
Wir helfen dir durch dieses Thema. BAföG-Beratung: Jetzt Termin vereinbaren!

Du wirst elternunabhängig gefördert?

Siehe Checkliste „Von dir brauchen wir“

Du brauchst keine Nachweise, die deine Eltern und Geschwister betreffen, einzureichen.
Falls du verheiratet bist, Kinder hast, geerbt hast, Waisenrente beziehst, einen Behindertengrad hast o.ä. musst du die Nachweise dazu einreichen.

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