Hotline zur Terminvergabe im Bezirksrathaus Lindenthal Studienbeginner und Gastwissenschaftler aus Staaten außerhalb der EU 0221 – 221 93450 Kontakt Für Wohnsitzanmeldung und Aufenthaltserlaubnis Für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen: - Gültigen Nationalpass (inkl. Kopien aller bedruckten Seiten)
- Aktuelles Passfoto (ab 2011 biometrisch)
- Nachweise bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Hierzu kann entweder eigenes Vermögen, eine Verpflichtungserklärung oder aber auch ein Sperrkonto vorgewiesen werden. Der Nachweis der finanziellen Absicherung kann insbesondere durch Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie deren schriftliche Erklärung, dass sie das Studium finanzieren sowie Verpflichtungserklärung von bereits in Deutschland lebenden Personen, Stipendiumsbescheid, Nachweis eines ausreichenden Guthabens auf einem Konto mit entsprechendem Sperrvermerk oder Bankbürgschaft erfolgen. Der Umfang einer einzuzahlenden Sicherheitsleistung oder der Bankbürgschaft ist nach dem BAföG- Förderungshöchstsatz (derzeit 648 €), gerechnet auf ein Jahr zu bestimmen. - Nachweise über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Immatrikulationsbescheinigung oder Bescheinigung bzgl. des Sprachkurses
- Kopie des Mietvertrags
- In einigen Fällen können jedoch weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird dann im Rahmen Ihres Termins persönlich mit Ihnen erörtert.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 18. Februar 2010 um 14:39 Uhr |