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Neue Coronaschutzverordnung

Corona
von  Laura Blome

Ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung (§ 2 (8)). Somit haben Antigen- und PCR-Testergebnisse nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bitte berücksichtige dies bei unseren Zugangskontrollen.

News erstellt am  10.11.2021

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