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Wir brauchen eine grundlegende BAföG-Reform

BAföG
von  Katharina Reich
Eine Studentin klagt, der BAföG-Bedarfssatz sei zu niedrig bemessen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass der Bedarfssatz möglicherweise verfassungswidrig ist.

Die BAföG Regelung verstößt nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts gegen das verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den Bestimmungen des Grundgesetzes zur Entscheidung vorzulegen.

Auf das Urteil wird mit Spannung gewartet. Denn es kann Auswirkungen auf deinen BAföG-Bedarfssatz haben!

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) freut sich über den Beschluss. Seit Jahren fordert der DSW die Bundesregierung auf, den Bedarfssatz der Studierenden empirisch sauber festzustellen und nicht einfach von Jahr zu Jahr fortzuschreiben. Nach den Berechnungen der Anfang 2019 vorgestellten Studie zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden, hätte der BAföG-Grundbedarf bereits im Jahr 2016 zwischen 500 und 550 Euro im Monat betragen müssen. Laut dem DSW holen die BAföG-Novellierungen der vergangenen Jahre nicht auf, was man in der Vergangenheit versäumt hat. Eine grundlegende, strukturelle BAföG-Reform wird gefordert. Dazu gehört: Das BAföG an die Lebens- und Studienrealität anpassen, die Förderungshöchstdauer nicht mehr an die Regelstudienzeit koppeln, Altersgrenzen weg und Förderung in Richtung Vollzuschuss.

Hier geht's zur Pressemitteilung des DSW.

News erstellt am  27.05.2021

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