Tipps zur Wohnungssuche
Studentenwohnheime anderer Anbieter in Köln sind:
Wohnungsanzeigen finden Sie...
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in den lokalen Tageszeitungen:
Kölner Stadt-Anzeiger
und Kölnische
Rundschau (Mi und Sa)
Frisch aus der Druckpresse bekommen Sie beide Zeitungen schon Di und
Fr ab 20:30 Uhr am Druckerzentrum, Friedrich-Karl Str. 280 an der
Pforte
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in den Anzeigenblättern:
Marktplatz
(Di und Fr) und
Annonce
(Mo, Mi, Fr)
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im kostenlosen Wochenblatt:
Kölner Wochenspiegel (Mi)
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an Schwarzen Brettern an Ihrer Hochschule:
Hier finden Sie vor allem WG Zimmer
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im Internet:
Websites, auf denen Sie aktuelle WG-Zimmer- und Wohnungsangebote
für Köln und andere Städte finden. Gleichzeitig können Sie hier auch
selbst kostenlos Suchanzeigen aufgeben können:
Studenten-Wohnung ,
Studenten - WG
, WG-Gruendung
oder über ein Portal zur privaten Wohnungssuche ( eine Registrierung
beim Anbieter ist erforderlich )

www.gast-freunde.de "Gast-Freunde
ist das Portal für private Unterkünfte und ermöglicht das Angebot
und die Suche nach preiswerten, privaten Unterkünften in Deutschland."

Selbst inserieren...
führt manchmal schneller zum Ziel, weil sich WGs und Vermieter oft vor
dem Andrang auf ihre Telefonleitung selbst in der örtlichen Presse informieren.
Achtung Frauen: Geben Sie bei Anzeigen nicht Ihren Namen an, maximal
die Telefonnummer oder eine E-Mail Adresse. Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei
einem Vermieter haben, sollten Sie auf keinen Fall allein zur Wohnungsbesichtigung
gehen..
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Kostenlos inserieren bei:
Rückmeldung,
Wochenzeitung des Uni-AStA, Tel. 479-2995
Annonce
(Mo, Mi, Fr), Tel: 92 59 21 21
Marktplatz (Di, Fr),
Tel:92 19 02 22
Kölner Illustrierte
(monatlich), Tel: 93 47 27-0
(überregionales Internetportal)
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Kostenpflichtig inserieren bei:
Stadtrevue
(monatlich / kostengünstig), Tel:9 51 54 10
Kölner Stadt-Anzeiger, (Mi, Sa),
Tel: 2 24 - 22 22
Kölnische Rundschau,
(Mi, Sa), Tel: 2 24 - 22 22
Kölner Wochenspiegel,
(Mi) Tel: 9 54 41 40
Prinz, (monatlich), Tel: 9 24 30
- 20 / - 40
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Aushänge an Schwarzen Brettern:
Entwerfen Sie originelle Aushänge und nutzen Sie die Anschlagbretter
in Hochschulen und Mensen

Sozialwohnungen/ Wohnberechtigungsschein
Sozialwohnungen sind Wohnungen, deren Bau durch öffentliche Mittel gefördert
wurde und die deshalb zu günstigeren Mieten erhältlich sind als die Wohnungen
auf dem freien Wohnungsmarkt.
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Vorraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist der Besitz
eines Wohnberechtigungsscheines (WBS). Dieser berechtigt Bürger/innen
mit
geringem Einkommen zum Bezug einer Sozialwohnung in der Größe
von
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45 m² bei einer Person
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60 m² bei zwei Personen
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75 m² bei drei Personen
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90 m² bei vier Personen
Achtung: Einen Wohnberechtigungsschein bekommt nur,
wer keinen angemeldeten Zweitwohnsitz hat. Gemeinsame Quadratmeteransprüche
erwerben nur Personen, die miteinander verheiratet oder verwandt sind.
Freund/innen können ihre durch individuelle Wohnberechtigungsscheine
erworbenen Ansprüche nicht zur Anmietung einer größeren gemeinsamen
Wohnung zusammenlegen.
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Den
Antrag auf Erteilung eines WBS stellen Sie beim
Amt für Senioren und Soziales . Dazu benötigen Sie die folgenden
Unterlagen:
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Gültiger Ausweis (bei ausl. Studierenden Reisepass
und Aufenthaltsgenehmigung über mindestens 1 Jahr)
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Meldebescheinigung
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Einkommensnachweis
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Studienbescheinigung
Die Antragsbearbeitung dauert mindestens vier Wochen. Das Amt für
Senioren und Soziales schickt Ihnen dann einen Abholschein, mit dem
Sie den WBS bei der Wohnberechtigungsstelle gegen eine Gebühr
zwischen 7,50 und 10 € bekommen.
Achtung: Ein WBS berechtigt Sie nur für 1 Jahr zum
Einzug in eine Sozialwohnung. Wenn Sie einmal in einer Sozialwohnung
leben, müssen Sie den WBS allerdings nicht mehr erneuern. In Köln
werden nur in Nordrhein - Westfalen ausgestellte Wohnberechtigungsscheine
anerkannt.
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Sozialwohnungen finden Sie über Zeitungsannoncen
oder über die örtlichen
Wohnungsbauunternehmen. Die Vermittlung einiger, aber durchaus
nicht aller Sozialwohnungen muss durch die Stadt Köln genehmigt werden.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass Sie seit mindestens zwei
Jahren in Köln gemeldet sind.
Eine aktive Wohnungsvermittlung durch die Stadt erfolgt nur
in besonders dringenden Fällen wie z.B. bei drohender oder bestehender
Obdachlosigkeit oder wenn gravierende gesundheitliche Schäden einen
Wohnungswechsel erforderlich machen (Dringlichkeitsstufe 1-6).
Mitwohnzentralen
vermitteln leere und/oder möblierte Zimmer und Wohnungen für Tage, Wochen,
Monate oder Dauermietung gegen eine Vermittlungsgebühr
Immobilienmakler
Viele der Wohnungen, die Sie in Zeitungsanzeigen finden, werden durch
Immobilienmakler vertrieben. Die Vermittlungsgebühr darf maximal zwei Kaltmieten
betragen plus Mehrwertsteuer. Diese Provision müssen Sie nur bezahlen, wenn:
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der neue Mietvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande kam.
Dies gilt nicht für verlängerte Mietverträge.
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die Wohnung nicht Eigentum des Maklers ist oder von ihm verwaltet
/ vermietet wird.
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vorher ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, in dem die Tätigkeit
des Wohnungsvermittlers und seine Provision vereinbart wurde.
Vereinbarungen über einen Vorschuss für den Makler sind ungültig. Zahlen
müssen Sie grundsätzlich erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrages.

Jugendherbergen / Hostels
Für die Zeit der Wohnungssuche bieten sich, sofern Sie noch keine Freunde
oder Bekannte in Köln haben, bei denen Sie unterkommen können, je nachdem
auch Jugendherbergen und das Hostel für Backpacker an. Dieses bietet ab März
2004 auch möblierte Einzel- und Doppelzimmer an, die Sie für einen oder mehrere
Monate mieten können.
Campingplätze
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Bootshaus Berger,
Uferstr. 53a, 50996 Köln-Rodenkirchen,
Tel: 0221 / 39 24 21
(geöffnet 01.03. bis 31.10.)
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Städtischer Familienzeltplatz,
Weidenweg, 51105 Köln-Poll
Tel: 0221 / 8 19 55
(geöffnet vom 01.05. bis 30.09.)
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Campingplatz Waldbad,
Peter-Baum-Weg, Köln-Dünnwald,
Tel: 0221 / 60 33 15
(ganzjährig geöffnet)

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