Wohnen

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Ansprechpartner:
Für jedes Wohnhaus gibt es beim Kölner Studentenwerk zwei Ansprechpartner. Einer der beiden ist während der Bewerbungsphase bis zum Abschluss des Mietvertrages für Sie zuständig. Der andere kümmert sich um Ihre Fragen, wenn Sie bereits bei uns wohnen. In jedem Wohnhaus gibt es außerdem studentische Verwaltungshelfer. Sie finden sie zu den von ihnen angegebenen Sprechzeiten im Wohnhausbüro. Die Verwaltungshelfer sind Ihre ersten Ansprechpartner für alle Belange, die Ihr Zimmer oder das Wohnhaus betreffen. Von ihnen erhalten Sie beim Einzug den Zimmerschlüssel.

Appartement
Darunter verstehen wir eine abgeschlossenen Wohneinheit bestehend aus einem Zimmer mit Kochzeile, Bad und WC. Etwas größere Einzelappartements werden vorzugsweise an Paare oder an Studierende mit Kind vermietet.Link zum Seitenanfang


Behinderte Studierende
.. werden bei der Wohnraumvergabe bevorzugt behandelt (vergl. Bewerbungskriterien). Wir bieten "behindertengerechten" und "behindertenfreundlichen" Wohnraum an. Behindertengerechte Zimmer / Appartements sind in jeder Hinsicht an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrer angepasst. Bei behindertenfreundlichen Wohnungen gilt dies nur für Teilaspekte - z.B. überbreite Türen und flache Duschtassen. Über die Kriteriensuche können Sie die entsprechenden Häuser herausfiltern.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Emexidis.

Informationen zu Beratungsstellen für behinderte Studierende bekommen Sie bei unserer Sozialberatung.Link zum Seitenanfang


Bewerbungskriterien
Wohnberechtigt ist, wer an einer der folgenden Kölner Hochschulen immatrikuliert ist sowie Praktikanten, die an einer Hochschule außerhalb Köln's eingeschrieben sind und ein studienbezogenes Praktikum in Köln absolvieren:

  • Universität zu Köln
  • Fachhochschule Köln (mit Außenstelle Gummersbach)
  • Deutsche Sporthochschule
  • Kunsthochschule für Medien
  • Katholische Hochschule Köln
  • Hochschule für Musik und Tanz

Ein Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz besteht nicht.
Bei der Wohnplatzvergabe berücksichtigen wir die folgenden Studierendengruppen bevorzugt:

  1. Behinderte und chronisch Kranke
  2. Studierende mit Kind
  3. Teilnehmer/innen an ausländischen Studienprogrammen
  4. Studienanfänger/innen
  5. Studierende, die außerhalb des Großraums Köln zu Hause sind

Ansonsten gilt: Wer zuerst kommt, wohnt zuerst.Link zum Seitenanfang


Bewerbungsverfahren

  • Füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig, richtig und gut leserlich aus. Nur so können wir Ihre Bewerbung berücksichtigen. Ein unter falschen Voraussetzungen entstandener Mietvertrag kann fristlos gekündigt werden.

    Der schnellste Weg der Bewerbung ist die Online-Bewerbung, da diese keine manuelle Dateneingabe unsererseits erfordert. Wir nehmen aber natürlich auch weiterhin auf dem Postweg versandte "Papierbewerbungen" entgegen.

    Online Bewerbung
    Bewerbungsbogen als pdf Datei zum Ausdrucken
  • Der Eingang der Bewerbung wird nur dann schriftlich bestätigt, wenn Sie sich online bewerben. Sie erhalten keine Zwischenbescheide über den Stand Ihrer Bewerbung.
  • Eventuelle Adressänderungen  teilen Sie uns bitte umgehend mit. Denn nur so können wir Sie benachrichtigen, wenn ein Wohnplatz frei wird.
  • Die Zuweisung eines Wohnplatzes erfolgt schriftlich in der Regel vier bis acht Wochen vor Vertragsbeginn. In dem Brief legen wir eine Frist fest, innerhalb der Sie uns informieren können, ob Sie das Zimmer/Appartement annehmen möchten oder nicht. Wenn wir nichts von Ihnen hören, löschen wir Ihre Bewerbung, da wir davon ausgehen, dass Sie bereits etwas anderes gefunden haben.
  • Sollte kurzfristiger ein Zimmer frei werden, so werden mehrere Bewerber angeschrieben.
  • Wenn Ihnen 4 Wochen vor dem Einzugstermin, den Sie angegeben haben, noch kein Wohnplatz vorgeschlagen wurde, so rufen Sie uns  an. Wir können dann besprechen, bei welcher Variation Ihrer Wohnwünsche Sie eine bessere Chance auf ein Zimmer hätten. Sollten wir Ihnen zum gewünschten Termin kein Zimmer anbieten können, so bleiben Sie automatisch noch zwei Monate auf der Bewerberliste. Anschließend löschen wir Ihre Bewerbung - es sei denn Sie haben diese innerhalb der zwei Monate telefonisch oder formlos schriftlich verlängert.
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Erstsemester
Studienanfang, neue Stadt, noch keine Freunde vor Ort: Im Studentenwohnhaus können Sie in der Regel schnell erste Kontakte knüpfen. 

Wenn Sie in Köln studieren möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig – idealerweise ein bis zwei Semester vorher - um einen Wohnhausplatz bewerben. Eine Immatrikulationsbescheinigung brauchen Sie erst bei Unterzeichnung des Mietvertrages

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Einzelzimmer
Darunter verstehen wir das klassische Wohnhauszimmer am Flur mit Gemeinschaftsküche, -WC und -bad. In manchen Wohnhäusern gibt es zusätzlich einen Gemeinschaftsraum. In einigen Einzelzimmern finden Sie ein eigenes Waschbecken, in manchen außerdem eine Kochzeile. Link zum Seitenanfang

 


Grundrisspläne
... finden Sie hier im Internet für die meisten unserer Wohnhäuser - und zwar über die Wohnhäuser - Liste, die Sie zu den Detailinfos zu den einzelnen Häusern führt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den abgebildeten Grundrissen um Wohnungsbeispiele handelt, die Ihnen eine grundsätzliche Vorstellung zu Zimmeraufteilungen und Zimmerschnitten vermitteln sollen. Darüber hinaus kann es natürlich innerhalb eines Hauses zwischen den einzelnen Wohnungen und Zimmern Unterschiede geben, die wir in diesem Rahmen nicht darstellen können.Link zum Seitenanfang


Hausratsversicherung
Für Schäden, die am Eigentum der Bewohner/innen entstehen, haftet das Studentenwerk nicht - auch dann nicht wenn sie durch Schäden am Gebäude wie z.B. einen Wasserrohrbruch verursacht wurden. Deshalb ist es ratsam, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen, sofern kein Versicherungsschutz durch die Eltern mehr besteht. Link zum Seitenanfang


Internet
Je nach Anbieter des Anschlusses zahlen die Mieter/innen für eine Flatrate zwischen 0 und 16 €. Genaue Informationen zu den Anschlusskonditionen in den einzelnen Häusern geben Ihnen die zuständigen Vermieter- bzw. Verwalter/innen.

Mieter in Wohnhäusern mit einem Netcologne Anschluss: Das Modem ist Bestandteil des Zimmers. Alle Informationen zu möglichen Störungen sowie zur Servicenummer der Firma NetCologne finden Sie hier Infoblatt von Netcologne.pdf

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Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe von 300 €, die Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzinst zurückbekommen. Die Zinsen, die während Ihrer Wohnzeit angefallen sind, werden in die Instandhaltung des jeweiligen Wohnhauses investiert.Link zum Seitenanfang


Lage
Die meisten unserer Wohnhäuser liegen in unmittelbarer Nähe einer Kölner Hochschule. Auch die Häuser am Stadtrand verfügen über eine gute Verkehrsanbindung.
ÜbersichtsplanLink zum Seitenanfang


Kinder
In einer Reihe von Wohnhäusern bieten wir Wohnungen für Familien / Studierende mit Kind an, die Sie über die Kriteriensuche herausfinden können. Ansprechpartner hierfür ist Frau Emexidis.
Studierende mit Kind werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Im Wohnhaus am Höninger Weg gibt es auch eine Kindertagesstätte.
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Miete
Bei uns zahlen Sie pauschale Warmendmieten: Damit sind Nebenkosten z.B. für  Strom, Gas, Wasser und Müll bereits im Mietpreis enthalten und es gibt es keine Nebenkostennachzahlung am Jahresende. Die Mietpreise liegen aufgrund der öffentlichen Förderung meist unter dem Marktniveau. Link zum Seitenanfang


Mietdauer maximal
Die Mietverträge werden jeweils für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen bis zum Erreichen der maximalen Wohndauer von drei Jahren, sofern sich der Mieter vertragskonform verhält. (siehe Vergaberichtlinien) Durch die Befristung auf 3 Jahre soll möglichst vielen Studierenden ein günstiger Wohnhausplatz ermöglicht werden (Rotationsprinzip). 

Eine Verlängerung für ein Jahr kann nur erhalten, wer

  • sich zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs zum abschließenden Teil des Prüfungsverfahrens angemeldet hat oder
  • sich während der Dauer des Mietverhältnisses konstruktiv an der Verwaltung eines Studierendenwohnhauses beteiligt hat (z.B. Verwaltungshelfer, Heimräte)
  • durch den Umzug unzumutbar belastet wäre und dies nachweisen kann (z.B. akute Erkrankung, nicht aber finanzielle Gründe oder Wohnungsknappheit der Stadt) siehe Vergaberichtlinien
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Mieterumfrage:
Wie gefällt Studierenden das Leben in unseren Wohnhäusern? Was wünschen sie sich und wie gestalten ihr das Zusammenleben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in der Auswertung unserer Wohnhausumfrage 2005 - jetzt aktuell im Netz. Umfrageergebnisse im pdf Format
Link zum Herunterladen des Acrobar ReadersLink zum Seitenanfang


Mietvertrag
Als Bestandteil des Mietvertrags hat der Mieter bei Mietabschluss auch die Mietbedingungen und die Hausordnung durch seine Unterschrift zu akzeptieren. Diese enthalten detaillierte Regeln zur Nutzung der Mietsache und zum Zusammenleben im Wohnhaus. Da der Aufenthalt für alle Mieter so reibungslos wie möglich verlaufen soll, ist es wichtig, dass alle Bewohner im Hinblick auf das Studium besondere Rücksicht aufeinander nehmen.
Mietbedingungen und Hausordnung
Mietvertrag
( nur als Muster ! )Link zum Seitenanfang


Möblierung
Wir bieten möblierte und unmöblierte Zimmer. Bei der Bewerbung können Sie angeben, was Ihnen lieber ist. Mit der Entscheidung für ein möbliertes Zimmer akzeptieren Sie auch das vorgefundene Mobilar. Sie können es nicht an einem anderen Ort unterstellen.

Ein unmöbliertes Zimmer können Sie auch mit wenig Geld schön einrichten, wenn Sie in den zahlreichen Kölner Gebrauchtmöbellagern stöbern gehen.Link zum Seitenanfang


Privatzimmer
Das Kölner Studentenwerk nimmt Wohnungsangebote von privaten Vermietern telefonisch unter der Nr. 0221 944053-416 entgegen und per Fax unter 0221 944053-486, Stichwort „Privatzimmer“ oder per email an E-Mail. Die Angebote bleiben 4 Wochen über den angegebenen Mietbeginn eingestellt und können danach telefonisch oder per E-Mail verlängert werden. Die Privatzimmerangebote können im InfoPoint in der Uni Mensa, Zülpicher Straße 70 oder unter Privatzimmerangebote eingesehen werden.
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Rundfunk- / Fernsehgebühren: Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Rundfunk- und Fernsehgeräte bei der Gebühreneinzugszentrale anzumelden. Das dazu notwendige Formular bekommen Sie bei Banken und Sparkassen. Alle BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, können mit Hilfe einer vom BAföG-Amt abgestempelten Kopie ihres BAföG-Bescheides die Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragen. Auch behinderte Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung stellen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.gez.de.Link zum Seitenanfang


Schadensmeldungen
Meldezettel finden Sie in Ihrem Wohnheim in einer Box neben den Briefkästen. Die Schadensmeldung werfen Sie in den Briefkasten am Wohnhausbüro ein.Link zum Seitenanfang


Telefon
In fast jedem Zimmer und in jeder Wohnung gibt es eine Telefonanschlussmöglichkeit. Anmelden können Sie sich bei einem Telekommunikationsunternehmen. Wenn Sie bereits in Köln einen eigenen Telefonanschluss hatten, können sie die alte Nummer eventuell mitnehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Sowohl die Telekom als auch Netcologne bieten Sozialtarife für analog - und ISDN Anschlüsse an. Sie unterscheiden sich allerdings im Umfang der Ermäßigung und in den dafür nachzuweisenden Vorraussetzungen. Erkundigen sich nach den aktuellen Bedingungen!  

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Tipps zum Ein- und Umzug

  • Anmeldung: Innerhalb der ersten Woche nach dem Umzug müssen Sie sich beim zuständigen Bezirksamt anmelden. Informieren Sie sich hierzu unter www.stadt-koeln.de. Das Meldeformular können Sie vom Verwaltungshelfer oder von Ihrem Ansprechpartner beim Studentenwerk unterzeichnen und abstempeln lassen.

    Wenn Köln Ihr Erstwohnsitz werden soll, brauchen Sie außerdem die Abmeldebescheinigung von Ihrem alten Wohnort. Auch den Personalausweis sollten Sie nicht vergessen.
  • KFZ Anmeldung: Ein Fahrzeug müssen Sie nur dann ummelden, wenn es auf Ihren Namen angemeldet ist und Köln Ihr erster Wohnsitz ist. Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis (mit neuer Anschrift), den KFZ-Brief, den KFZ-Schein, die Versicherungsdoppelkarte oder Versicherungspolice, das Autokennzeichen und die ASU-Bescheinigung.
  • Nachsendeantrag: Stellen Sie den Nachsendeantrag frühzeitig bei der Postfiliale am alten Wohnort oder über den Umzugsservice der Deutschen Post im Internet, dann werden Ihre Briefe von der alten Adresse noch ein halbes Jahr lang zu ihrem neuen Wohnort umgeleitet.    

    Denken Sie auch daran, Ihrer Bank, der Versicherung und anderen wichtigen Stellen rechtzeitig die neue Adresse mitzuteilen.

Noch mehr Tipps zum Umzug erhalten Sie unter www.ummelden.de

Wichtige und schnelle Infos finden Sie auch auf www.meldebox.de

Weitere Tipps zum Alltag finden Sie hier www.frag-mutti.de
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Tipps zur Wohnungssuche
Für den Fall, dass Sie bei uns nicht so schnell ein Zimmer finden, wie Sie es brauchen ....
Die TippsLink zum Seitenanfang


Umzugsantrag
Sollte Ihnen der Wohnplatz den wir Ihnen zugewiesen haben, nicht 100-%ig gefallen, so können Sie innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Wohnzeit einen Umzugsantrag stellen.Link zum Seitenanfang


Bewerberliste
Eine Bewerberliste mit nummerierten Plätzen gibt es bei uns nicht. Die Platzvergabe erfolgt nach den oben angegebenen Bewerbungskriterien unter Berücksichtigung der Wohnwünsche der Bewerber. Die Wartezeit auf einen Wohnhausplatz beträgt in der Regel etwa ein Semester - es sei denn Sie geben keine bestimmten Wohnwünsche an und nehmen das erste Zimmer das frei wird.Link zum Seitenanfang


Waschmaschine
In jedem Wohnhaus gibt es Waschmaschinen und Trockner. Sie können diese mit der Chipkarte des Kölner Studentenwerks bedienen - Aufgeladen werden kann in den Mensen der Fachhochschule (IWZ Deutz, Betzdorfer Str. 2 und FH Ubierring, Mainzer Str. 5) und in der Cafeteria Himmelsblick (Claudiusstr. 1), in der Mensa der Sporthochschule (Montag bis Donnerstag von 13.00 - 14.00 Uhr) sowie am Info-Point.
Für die Studierendenwohnheime in Hürth Efferen steht die Aufwertstation in der Werkstatt, Hahnenstr. 15.Link zum Seitenanfang


Wohnberechtigungsschein (WBS)
Für einige unserer Wohnhäuser benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. 

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 Wohngeld 
Weitere Infos zum Wohngeld / AntragsdownloadLink zum Seitenanfang


Wohngemeinschaften (WG)
Zwei bis sieben Studierende teilen sich in unseren Wohngemeinschaften eine Wohnung und damit auch Küche, Bad und WC. Jeder hat ein abschließbares Einzelzimmer. Wenn ein Mitbewohner auszieht, können die anderen einen Nachmieter vorschlagen. Vorraussetzung ist, dass dieser sich bereits früher um einen Wohnhausplatz beworben hat. Die Entscheidung über den Nachmieter trifft allein das Studentenwerk.Link zum Seitenanfang


Wohnwünsche
Jeder Bewerber kann sich entscheiden, ob er an

  1. jedem Zimmer
  2. jedem Zimmer in einer bestimmten Wohnform
    (Einzelzimmer, Zimmer in WG, Appartement -
    möbliert oder unmöbliert)
  3. nur an einem Zimmer in einem bestimmten Wohnobjekt

Interesse hat. Die Chancen für eine schnelle erfolgreiche Zimmersuche erhöhen sich mit der Entscheidung für die Nummer 1.Link zum Seitenanfang


Zum zweiten Mal
Studierende können nur dann nach einem Auszug noch einmal in ein Wohnhaus des Kölner Studentenwerkes einziehen, wenn Sie:

  • in der Zwischenzeit ihren Grundwehr- oder Zivilersatzdienst geleistet haben,
  • wegen Krankheit oder eines Auslandssemesters vom Studium beurlaubt waren
  • oder ein studienbezogenes Praktikum an einem anderen Ort gemacht haben.
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