werkNET
Menü

Hilfe in besonderen Situationen
Darlehen in Notlagen

Wichtig ist, dass diese Darlehen nur in Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Ein persönliches Beratungsgespräch ist zwingend erforderlich.

Wir vergeben:

 
Darlehen und Zuschüsse aus dem Hilfsfonds



Im Falle einer unvorhersehbaren und unverschuldeten Notlage, die den Studienverlauf nachhaltig beeinträchtigt, können Studierende beim Kölner Studierendenwerk ein zinsloses Darlehen beantragen. Ein Bürge ist erforderlich. Studienfinanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, KFW-Studienkredit, Bildungskredit des Bundes, DAKA-Darlehen und ggf. Abschlussdarlehen der Hochschule müssen ausgeschöpft sein. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Darlehens müssen in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. 

Bitte nimm vor Antragsstellung Kontakt mit der Sozialberatung auf. In einem Beratungsgespräch klären wir die Details.

 
Überbrückungsdarlehen


In wirtschaftlichen Notlagen können Studierende kurzfristig ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 350 Euro beantragen. Dazu ist ein Beratungsgespräch in der Sozialberatung erforderlich, bei dem unter anderem die Bedürftigkeit geklärt wird. Bitte bringe zu diesem Gespräch einen gültigen Ausweis und eine aktuelle Studienbescheinigung mit. Ein Bürge ist nicht erforderlich.

Bitte nimm vor Antragsstellung Kontakt mit der Sozialberatung auf. In einem Beratungsgespräch klären wir die Details.

 

Beihilfen zu ungedeckten Krankheitskosten


Mit Geldern des Gesundheitsförderungsfonds können pro Antrag 70% ungedeckter Gesundheitskosten von Studierenden mit niedrigen Einkommen übernommen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 750,- pro Kalenderjahr, bis zu 6 Monaten nach Rechnungsstellung.

Vorrausetzungen:

  • Du bist an einer Kölner Hochschule (plus Umgebung) immatrikulierst und zahlst pro Semester den Sozialbeitrag für das KSTW?

  • Dein Einkommen liegt unter der Verdienstgrenze von Bafög-Satz +20%?

  • Du hast Gesundheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und andere Finanzierungsquellen (Versicherungen, Sozialleistungen, Eltern) fallen aus?

  • Du hast Kosten für Heilbehandlungen, Hilfsmittel oder Zahlersatz? (Jedoch nicht für Kuren, Schutzimpfungen, Kosten von Todesfällen oder Brillengestellen)​​​

In diesem Dokument findest du eine Auflistung der benötigten Unterlagen und Nachweise für einen Antrag.

Bitte nimm vor Antragsstellung Kontakt mit der Sozialberatung auf. In einem Beratungsgespräch klären wir die Details.

 

Weitere Informationen zu unseren Darlehen findest du auf der Seite der Sozialberatung